Anhörungsentwurf der Teilfortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben – Kapitel 4.2 Energie sowie Änderungen an anderen Plankapiteln (Teilregionalplan Energie)

Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben hat den gesetzlichen Auftrag, Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windenergieanlagen im Umfang von mindestens 1,8 % der Fläche der Region festzulegen. Zudem sollen Gebiete in einer Größenordnung von mindestens 0,2 % der Regionsfläche für die Nutzung von Photovoltaik auf Freiflächen festgelegt werden. Der Regionalverband legt zur Erfüllung dieser gesetzlichen Vorgabe für Freiflächen-Photovoltaik Vorbehaltsgebiete für Standorte regionalbedeutsamer Freiflächen-Photovoltaikanlagen fest. Die Region Bodensee-Oberschwaben umfasst die Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen.

In der Gesamtfortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben (Verbindlicherklärung 24.11.2023) wurde das Kapitel 4.2 „Energie“ ausgeklammert und wird nun in einem gesonderten Verfahren fortgeschrieben (Teilregionalplan Energie). Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben hat am 08.12.2023 beschlossen, den vorliegenden Planentwurf des Teilregionalplans Energie in das Beteiligungsverfahren zu geben. Städte und Gemeinden, Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit haben nun gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz bzw. § 12 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 5 Landesplanungsgesetz Gelegenheit, sich zum Planentwurf zu äußern.

Diese Beteiligungsplattform bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Stellungnahmen online abzugeben.

Zu Ihrer Information stehen der Planentwurf mit Plansätzen und Begründung inkl. Anlagen als Textteil, die Darstellung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete in der Raumnutzungskarte und der Umweltbericht zur Verfügung. Weitere Informationen können Sie der Sitzungsvorlage der Verbandsversammlung vom 08.12.2023 entnehmen.

Das Beteiligungsverfahren zum Anhörungsentwurf des Teilregionalplans Energie beginnt am 29. Januar 2024. Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet vom 29. Januar - 29. März 2024 und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (Behörden etc.) vom 29. Januar - 29. April 2024 statt. In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit zum Anhörungsentwurf Stellung zu nehmen. Um Ihre Stellungnahme abzugeben, loggen Sie sich dazu bitte mit den übersandten Zugangsdaten ein oder registrieren Sie sich mit Ihren persönlichen Daten. Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung . Nachdem Sie Ihre Stellungnahme an uns übermittelt haben, erhalten Sie eine Kopie als Bestätigung an die von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse.

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