Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes für den Landkreis Cloppenburg

Mit der öffentlichen Bekanntgabe der allgemeinen Planungsabsichten am 23.10.2015 wurde das Aufstellungsverfahren zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) für den Landkreis Cloppenburg eingeleitet.

Zum vorliegenden Entwurf des RROP wird das Beteiligungsverfahren eingeleitet. Im Entwurf des RROP ist die angestrebte räumliche Entwicklung des Landkreises Cloppenburg für einen zehnjährigen Zeitraum dargestellt.

Der Entwurf besteht aus den folgenden Unterlagen:

1. Satzung, bestehend aus
a. Beschreibender Darstellung mit Satzungstext,
b. Zeichnerischer Darstellung im Maßstab 1:50.000,
2. Begründung mit Anlagen und einer Beikarte,
3. Umweltbericht.

Die Unterlagen können in der Zeit vom 26.03.2025 bis zum 23.05.2025 hier aufgerufen werden.

Zudem können Sie im oben gennannten Zeitraum die vorgenannten Unterlagen beim Landkreis Cloppenburg, 61 – Planungsamt, Besuchsadresse: Dietrich-Bonhoeffer-Straße 7, 49661 Cloppenburg, Zimmer R.16, während der Sprechzeiten

montags bis donnerstags 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie
freitags 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

oder nach Terminvereinbarung unter der Rufnummer 04471 / 15-647 einsehen.

Integriert in das Verfahren zur Neuaufstellung des RROP erfolgt eine Umweltprüfung, bei der die erheblichen Auswirkungen der geplanten Festlegungen auf die folgenden Schutzgüter überprüft werden:

1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
2. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
4. Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.

Bis zum Ende der Auslegungszeit, d.h. bis einschließlich 23.05.2025, kann zum Entwurf des RROP, zu der Begründung und zum Umweltbericht vorzugsweise in elektronischer Form über die online-Beteiligungsplattform Stellung genommen werden. Es ist ebenso möglich, die Stellungnahme per E-Mail an Raumordnung@lkclp.de oder schriftlich an den Landkreis Cloppenburg, 61 – Planungsamt, Eschstraße 29, 49661 Cloppenburg zu übermitteln sowie vor Ort mündlich zur Niederschrift vorzutragen.

Mit Ablauf der oben angegebenen Stellungnahmefrist sind alle Stellungnahmen zu den Unterlagen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Im Falle einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Auswertung Ihrer Stellungnahmen. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit, ihre Ansprechpartner und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Cloppenburg unter https://www.lkclp.de/datenschutz


Cloppenburg, den 14.03.2025


Johann Wimberg
Landrat