Teilregionalplan Windenergie des Regionalverbands Nordschwarzwald

Der Regionalverband Nordschwarzwald hat den gesetzlichen Auftrag, Vorranggebiete für die Windenergie im Umfang von mindestens 1,8 % der Fläche der Region Nordschwarzwald festzulegen. Die Region Nordschwarzwald umfasst die Stadt Pforzheim, den Enzkreis sowie die Landkreise Calw und Freudenstadt. Der Planungsausschuss des Regionalverbandes Nordschwarzwald hat am 28.05.2025 über den überarbeiteten (zweiten) Planentwurf und das erneute Beteiligungsverfahren beschlossen. Städte und Gemeinden, Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit haben nun gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 12 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg (LplG) Gelegenheit, sich zum Planentwurf zu äußern.

Das weitere Verfahren wird gemäß der Übergangsvorschrift § 53a Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LplG) entsprechend dem Landesplanungsgesetz (LplG) in der Fassung vom 10. Juli 2003 (GBl. S. 385), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. März 2025 (GBl. 2025 Nr. 22) durchgeführt.

Über das Formular auf dieser Beteiligungsplattform können Sie Ihre Stellungnahme zu den geänderten Teilen des Planentwurfs online einreichen.

Zu Ihrer Information stehen der Planentwurf mit Textteil samt Begründung, die Darstellung der Vorranggebiete in der Raumnutzungskarte, der Umweltbericht mit Anhängen sowie weitere verfahrensrelevante Hinweise zur Verfügung (Synopse zum Umgang mit den Anregungen aus der ersten Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung, tabellarische Gebietsdokumentation und Übersichtskarten). Die Änderungen des Planentwurfs sind kenntlich gemacht bzw. können der Tabelle und den Übersichtskarten der geänderten Vorranggebiete entnommen werden. Weitere Informationen können Sie der Sitzungsvorlage 17/2025 des Planungsausschusses vom 28.05.2025 entnehmen.

Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit zur Stellungnahme gemäß § 9 Abs. 3 Satz 3 Raumordnungsgesetz (ROG) auf die geänderten Planinhalte beschränkt ist, es sei denn, es handelt sich um Erkenntnisse, die zum Zeitpunkt des ersten Planentwurfs (2024) noch nicht bekannt waren.

Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Öffentlichkeitsbeteiligung: Ihre Stellungnahmen können Sie von Montag, 21.07.2025 bis einschließlich Sonntag, 24.08.2025 einreichen. Um Ihre Stellungnahme einzureichen, registrieren Sie sich bitte mit Ihren persönlichen Daten.

Trägerbeteiligung: Vom Regionalverband informierte Träger öffentlicher Belange können bis einschließlich Freitag, 26.09.2025 ihre Stellungnahme einreichen. Um Ihre Stellungnahme einzureichen, loggen Sie sich dazu bitte mit den übersandten Zugangsdaten ein.

Nachdem Sie Ihre Stellungnahme an uns übermittelt haben, erhalten Sie eine Kopie als Bestätigung an die von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse.

Technische Hilfe und Hinweise zur Nutzung des Beteiligungstools gibt Ihnen die Funktionsbeschreibung.

Wir bedanken uns für Ihre Mitwirkung und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.