Anhang 1 Gebietssteckbriefe










711. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage im 300 m Radius um das FFH-Gebiet 655-30 sowie um das VSG 654-40 (vgl. Anhang 2)Lage in einem Schwerpunktraum des Wiedehopfs, mögliche Vorkommen der VSG-Art Schwarz-kehlchen (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 13,9 haWasserRandliche Lage im H100 des Isenach-Systems: ca. 0,02 haRandliche Lage im Hextrem: ca. 0,04 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haLandschaftBetroffenheit einer „Landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaft“ in einer Größenordnung von mehr als 3 haKultur- und SachgüterTeilweise ãberlagerung mit einer Verdachtszone einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:• Im nördlichen Bereich des Gebiets verläuft ein schmaler H100-Bereich, der von Bebauung freizuhalten ist. In den Hextrem-Be-reichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Als Ergebnis der Umweltprüfung wurde das Gebiet um einen Pufferbereich zu den Natura 2000-Gebieten verkleinert. Nach die-ser Verkleinerung ist die vorgesehene Gebietsänderung insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
721. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Landschaft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage im 300 m Radius um das VSG 6514-401 (vgl. Anhang 2)• Lage in einem Schwerpunktraum des WiedehopfsMögliche Vorkommen der VSG-Art Zaunammer am Gebietsrand (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 4,3 haLandschaftBetroffenheit einer „Landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaft“ in einer Größenordnung von mehr als 3 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im nachgelagerten Verfahren sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
731. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Panzen und bio-logische Vielfalt, Fläche, Boden, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Be-sonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLage teilweise innerhalb eines 100 m Abstands um Wohn- und MischbauächenTiere, Panzen und biologische VielfaltLage in einem Schwerpunktraum des Wiedehopfs (vgl. Anhang 3)Mögliches Vorkommen der FFH-Art Mauereidechse• Strauchbestände am westlichen GebietsrandFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 24,7 haBoden• Betroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 7,3 haBetroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 6,9 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haKultur- und SachgüterTeilweise ãberlagerung mit einer Verdachtszone einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Die Strauchbestände am westlichen Gebietsrand sind im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
741. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund: ca. 0,4 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,4 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt vor dem Hintergrund der Lage in einer Fläche des regionalen Biotopverbunds mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichts-punkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
751. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Panzen und biolo-gische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser sowie Landschaft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Pla-nungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschGebiet überlagert sich mit einer bestehenden SportanlageTiere, Panzen und biologische VielfaltLage in einem Schwerpunktraum des Wiedehopfs (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 5,0 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. ,2 haWasser• Betroffenheit von einer H100-Fläche (Eckbach): ca. 0,02 ha Betroffenheit von Hextrem-Flächen: ca. 0,08 haLandschaftBetroffenheit einer „Landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaft“ in einer Größenordnung von mehr als 3 haHinweise und Anmerkungen:Die bestehende Sportanlage ist bei Inanspruchnahme des Gebiets zu berücksichtigen.• In dem Gebiet liegt ein H100-Bereich des Eckbachs, der von Bebauung freizuhalten ist. In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
761. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Boden mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage im 300 m Radius um das VSG 6514-401 (vgl. Anhang 2)Lage in einem Schwerpunktraum des Wiedehopfs (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,8 haBodenBetroffenheit von Böden mit hoher bis sehr hoher Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,05 haFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
771. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Panzen und biologi-sche Vielfalt, Fläche sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Konikt-potenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungs-ebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLage teilweise innerhalb eines 100 m Abstands zu Wohn- und MischbauächenTiere, Panzen und biologische VielfaltLage im 300 m Radius um das VSG 6514-401 (vgl. Anhang 2)Lage in einem Schwerpunktraum des Wiedehopfs (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,6 haKultur- und Sachgüterãberlagerung mit archäologischen Fundstellen bzw. Verdachtszonen von archäologischen FundstellenHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
781. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtDas Gebiet wird lediglich umbenannt und es erfolgt keine Çnderung der Gebietsabgrenzung. In Bezug auf die einzelnen Schutz-güter ergeben sich keine erhebliche Betroffenheiten.Fazit: Die Gebietsumbenennung ist mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Das künftige Vorranggebiet ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung geeignet.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
791. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden sowie Klima und Luft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage in einem Schwerpunktraum des Wiedehopfs (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 72,3 haBoden• Betroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 33,1 haBetroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 25,9 haKlima und LuftLage in einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haHinweise und Anmerkungen:Die Wiesen und Weideächen inkl. des Stillgewässers an der B 271 sowie der Sausenheimer Graben sind zu berücksichtigen und Beeinträchtigungen möglichst zu vermeiden.Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Das künftige Vorranggebiet ist mit vsl. mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden und damit aus Umweltgesichtspunk-ten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im nachgelagerten Verfahren sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
801. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erheb-liche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage in einem Schwerpunktraum des Wiedehopfs, mögliche Vorkommen der VSG-Art Kiebitz (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 41,2 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 23,9 haBetroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 13,4 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haKultur- und Sachgüterãberlagerung mit archäologischen Fundstellen bzw. Verdachtszonen von archäologischen FundstellenHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Im Rahmen artenschutzfachlicher Prüfungen besteht vertiefter Prüfbedarf im Hinblick auf mögliche Vorkommen des Kiebitz.Fazit: Die Gebietsumbenennung ist mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden.Der Çnderungsbereich des künftigen Vorranggebiets ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden und daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleit-planung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
811. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Fläche, Klima und Luft sowie Kltr- nd Sacgüter mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z er-warten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLage teilweise inneralb eines 100 m Abstands z Won- nd Miscbaäcen• Betroffenheit eines Lärmschutzwaldes: ca. 1,1 ha!rtlicer Wanderweg (Siebenbaernweg) drcQert das GebietFlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 53,5 aKlima und Luft• Betroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größen-ordnung von mehr als 3 ha• Betroffenheit eines lokalen Klimaschutzwalds: ca. 1,1 haKultur- und Sachgüterãberlagerng mit arcäologiscen Fndstellen bzw. Verdactszonen von arcäologiscen FndstellenHinweise und Anmerkungen:Der örtlice Wanderweg Siebenbaernweg ist bei einer Inansprcname des Gebiets z berücksictigen.Die konkrete Betroffeneit von arcäologiscen Fndstellen ist drc die Facbeörde der Bodendenkmalpege z prüfen.Die Betroffeneiten der scützenswerten Waldäcen sind z berücksictigen nd die Sctzfnktionen möglicst z eralten.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngs-bereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine gewerblice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Baleitplanng sind die o. g. Betroffeneiten nd Anmerkngen bzw. Hinweise z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
821. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Pla-nungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltIm westlichen Bereich der Çnderungsäche Vorkommen des Feldhamsters in älteren Kartierungen (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 19,9 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haKultur- und Sachgüterãberlagerung mit archäologischen Fundstellen bzw. Verdachtszonen von archäologischen FundstellenHinweise und Anmerkungen:Im Rahmen artenschutzfachlicher Prüfungen sind mögliche Vorkommen des Feldhamsters vertieft zu prüfen.Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
831. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Tiere, Panzen nd biologisce Viel-falt, Fläche, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Pla-nungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen nd biologisce VielfaltBetroffenheit des geschützten Landschaftsbestandteils „Platanenallee Flomersheimer Straße“FlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 6,0 aKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haKultur- und Sachgüterãberlagerng mit arcäologiscen Fndstellen bzw. Verdactszonen von arcäologiscen FndstellenHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffeneit von arcäologiscen Fndstellen ist drc die Facbeörde der Bodendenkmalpege z prüfen.Der gescützte Landscaftsbestandteil Platanenallee Flomerseimer Straße ist von einer Bebang freizalten.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Baleitplanng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
841. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begren-zen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 4,4 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haKultur- und Sachgüterãberlagerung mit archäologischen Fundstellen bzw. Verdachtszonen von archäologischen FundstellenHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
851. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Tiere, Panzen nd biologisce Viel-falt, Fläce, Boden, Wasser sowie Klima nd Lft mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Konikt-potenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngs-ebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen nd biologisce VielfaltLage im 300 m Radis m das FFH-Gebiet 676-34 (vgl. Anang 2)Lage im Fledermas-Narngsgebiet Reinland-Pfalz Nördlice Oberreinniederng (vgl. Anang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 37,0 haBodenBetroffeneit von Böden mit einer oen bis ser oen Bodenfnktionsbewertng: ca. 6,0 aWasserLage im Hextrem des Reins: ca. 37,0 aKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haHinweise und Anmerkungen:• In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.Fazit: Als Ergebnis der Umweltprüfng wrde das geplante Vorranggebiet m den besteenden Grünstreifen nördlic der Kläranlage af eine Größe von ca. 37 a verkleinert. Nac der Verkleinerng ist das künftige Vorranggebiet mit insgesamt vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden nd daer as Umweltgesictspnkten für eine gewerblice Entwicklng bedingt ge-eignet. Im Ramen der Baleitplanng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
861. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Boden mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage im 300 m Radius um das FFH-Gebiet 6715-301 sowie um das VSG 6616-402 (vgl. Anhang 2)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,0 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 1,0 haHinweise und Anmerkungen:Vertiefende artenschutzfachliche Prüfungen im Rahmen nachgelagerter Verfahren erforderlich.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
871. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage im 300 m Radius um das FFH-Gebiet 6715-301 sowie um das VSG 6616-402 (vgl. Anhang 2)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,8 haKultur- und Sachgüterãberlagerung mit einer archäologischen Fundstelle bzw. einer Verdachtszone einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
881. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erheb-liche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage im 300 m Radius um das FFH-Gebiet 6716-301 sowie um das VSG 6716-402 (vgl. Anhang 2)Lage im Wildtierkorridor, Lage in einem Schwerpunktraum des Wiedehopfs, Lage in einem Vorkom-mensbereich der VSG-Art Grauammer (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 4,6 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 4,1 haBetroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 4,4 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
891. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Panzen und biologi-sche Vielfalt, Fläche sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Konikt-potenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungs-ebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschBetroffenheit eines Lärmschutzwaldes: ca. 0,3 haTiere, Panzen und biologische VielfaltLage im FFH-Gebiet 6715-302 und im 300 m Radius um das VSG 6715-401 (vgl. Anhang 2)• Lage im WildtierkorridorBetroffenheit landesweiter Biotopverbund: ca. 2,6 haLage in einem Schwerpunktraum des Wiedehopfs (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 2,7 haKultur- und Sachgüterãberlagerung mit einer Verdachtszone einer archäologischen Fundstelle Hinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Die Betroffenheit des Lärmschutzwalds ist zu berücksichtigen und die Schutzfunktion möglichst zu erhalten.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
901. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage in einem Schwerpunktraum des Weißstorchs (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 2,9 haKultur- und Sachgüterãberlagerung mit einer Verdachtszone einer archäologischen Fundstelle Hinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
911. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpo-tenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage im 300 m Radius um das FFH-Gebiet 6715-302 sowie um das VSG 6715-401 (vgl. Anhang 2)Lage in Schwerpunkträumen des Weißstorchs (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 3,1 haBoden• Betroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,3 haBetroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 0,3 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer Westwallanlage-FlächeHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von Westwallanlage-Flächen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
921. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich des Schutzguts Fläche mit vsl. erheblichen Betroffen-heiten zu rechnen.FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,8 haFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich geringeren Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungs-bereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
931. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Vielfalt, Fläche sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Pla-nungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage in einem Schwerpunktraum des Wiedehopfs (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,1 haKultur- und Sachgüterãberlagerung mit archäologischen Fundstellen bzw. Verdachtszonen von archäologischen FundstellenHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
941. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Mensc, Tiere, Panzen nd biologi-sce Vielfalt, Fläce, Boden, Wasser, Klima nd Lft, Landscaft sowie Kltr- nd Sacgüter mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Mit Blick af die bei allen Sctzgütern aftretenden Umweltaswirkngen sind besonders ereblice Koniktpoten-ziale zu erwarten. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschBetroffeneit eines Lärmsctzwalds: ca. 0,6 aTiere, Panzen nd biologisce VielfaltLage im 300 m Radis m das FFH-Gebiet 684-302 (vgl. Anang 2)• Lage in einem Schwerpunktraum des Wiedehopfs Lage in Scwerpnkträmen des Weißstorcs (vgl. Anang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 3,7 haBodenBetroffeneit eines Erosionssctzwalds: ca. 0,2 aWasserLage im Hextrem des Reins: ca. 2,5 aKlima und Luft• Betroffeneit eines lokalen Klimasctzwalds: ca. 0,6 a• Betroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größen-ordnung von mehr als 3 haLandschaftLage im Landscaftssctzgebiet Pfälzisce Reinaen• Betroffenheit einer „Landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaft“ in einer Größenord-nung von mehr als 3 haKultur- und Sachgüterãberlagerng mit arcäologiscen Fndstellen bzw. Verdactszonen von arcäologiscen FndstellenFazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic oen negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng nict geeignet. Die Gebietsänderng wird nict weiterverfolgt. (Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
951. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich des Schutzguts Wasser mit vsl. erheblichen Betroffen-eiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Sctzgtbelan-ge betroffen:WasserLage im Hextrem des Reins sowie des Micelbacs: ca. ,9 aHinweise und Anmerkungen:An diesem Standort werden keine Zielfestlegngen, sondern lediglic die Grndsatzfestlegng Vorbealtsgebiet für den vor-begenden Hocwassersctz zrückgenommen. Damit entsteen as regionaler Sict keine neen, biser nict bereits grundsätzlich mögliche Flächennutzungsoptionen.• In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic geringeren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng geeignet. Im Ramen der Baleitpla-nng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
961. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Tiere, Panzen nd biologisce Viel-falt, Fläce sowie Landscaft mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind af-grnd des Artensctzes z erwarten. Im Einzelnen sind folgende Sctzgtbelange betroffen:Tiere, Panzen nd biologisce VielfaltLage im 300 m Radis m das FFH-Gebiet 6914-301 sowie m das VSG 6914-401 (vgl. Anang 2)Lage im Wildtierkorridor: ca. 0,8 aLage in dem Kernram Wiedeopf z VSG 6914-401Lage in diversen Brtvögel-Scwerpnkträmen (vgl. Anang 3)FlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 0,8 aLandschaftLage im Landscaftssctzgebiet Pfälzisce ReinaenFazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic oen negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng nict geeignet. Die Gebietsänderng wird as den o. g. Gründen nict weiterverfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
971. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Mensc, Tiere, Panzen nd biolo-gisce Vielfalt, Fläce, Klima nd Lft, Landscaft sowie Kltr- nd Sacgüter mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind afgrnd der Betroffeneit eines Natra 2000-Gebietes sowie insictlic des Arten-schutzes zu erwarten. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschBetroffeneit eines Lärmsctzwalds: ca. 0,6 aTiere, Panzen nd biologisce VielfaltLage im FFH-Gebiet 6914-301 nd im VSG 6914-401 (vgl. Anang 2)Lage angrenzend an das NSG 7334-140 *ockgrimer TongrbenFFH-Arten sowie VSG-Arten sind kartiert, Lage im Fledermas-Narngsgebiet Bienwald, Lage in einem Kernram des Wiedeopfs (vgl. Anang 3)FlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 4,8 aKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haLandschaftLage im Landscaftssctzgebiet Pfälzisce ReinaenKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer archäologischen FundstelleFazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic oen negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine gewerblice Entwicklng nict geeignet.Die Gebietsänderng wird as den o. g. Gründen nict weiterverfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
981. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche sowie Boden mit vsl. erheb-lichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltaus-wirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,5 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 1,3 haFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich geringeren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet. Im Rahmen der Bauleitpla-nung sind die o. g. Betroffenheiten sowie Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
991. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folg dr gplantn Gbitsändrng ist as rgionalr Sict insictlic dr Sctzgütr Tir, Panzn nd biologisc Vil-falt, Fläche, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Kon-iktpotnzial sind nict z rwartn. Di potnzilln Umwltaswirkngn lassn sic im Ramn dr nacglagrtn Planngs-ebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tir, Panzn nd biologisc VilfaltLag im 300 m Radis m das VSG 6914-401 (vgl. Anang 2)Lag in inm Scwrpnktram ds Wißstorcs (vgl. Anang 3)FlächeMöglic Fläcninansprcnam: ca. 2,2 aLandschaftLage im Landschaftsschutzgebiet „Bienwald“Kultur- und Sachgüter• ãbrlagrng mit arcäologiscn Fndstlln bzw. Vrdactszonn von arcäologiscn Fundstellen• Überlagerung mit einer Westwallanlage-FlächeHinweise und Anmerkungen:Di konkrt Btroffnit von arcäologiscn Fndstlln nd Wstwallanlag-Fläcn ist drc di Facbörd dr Bodn-dnkmalpg z prüfn.Bi Inansprcnam ds Gbits ist insictlic ds LSG Binwald in Antrag af Bfring nd Asnam von dn natr-sctzfaclicn G- nd Vrbotn gmäß  67 BNatScG rfordrlic.Das Gbit ligt in inm Bric mit bsondrr Bdtng für Frmdnvrkr nd Narolng.Fazit: Di vorgsn Gbitsändrng ist insgsamt mit vorassictlic mittlrn ngativn Umwltaswirkngn vrbndn. Dr Çndrngsbric ist dar as Umwltgsictspnktn für in wonbalic Entwicklng bdingt gignt. Im Ramn dr Balitplanng sind di o. g. Btroffnitn nd Hinwis bzw. Anmrkngn z brücksictign.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1001. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folg dr gplantn Gbitsändrng ist as rgionalr Sict insictlic dr Sctzgütr Tir, Panzn nd biologisc Vil-falt, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rech-nn. Bsondrs rblic Koniktpotnzial sind nict z rwartn. Di potnzilln Umwltaswirkngn lassn sic im Ra-men der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tir, Panzn nd biologisc VilfaltLag im 300 m Radis m das FFH-Gbit 694-30 sowi m das VSG 694-40 (vgl. Anang 2)Lag im Fldrmas-Narngsgbit Rinland-Pfalz Nördlic Obrrinnidrng, Lag in inm Scwrpnktram ds Widopfs, ds Wißstorcs nd dr Rorwi (vgl. Anang 3)FlächeMöglic Fläcninansprcnam: ca. 4,4 aBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,3 haWasserLag im Hextrem ds Rins: ca. 4,4 aKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung von mehr als 3 haLandschaftLag im Landscaftssctzgbit Pfälzisc Rinan• Betroffenheit einer „Landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaft“ in einer Größenord-nung von mehr als 3 haKultur- und Sachgüter• ãbrlagrng mit arcäologiscn Vrdactszonn von arcäologiscn Fndstlln• Überlagerung mit einer Westwallanlage-FlächeHinweise und Anmerkungen:Bi Inansprcnam ds Gbits ist insictlic ds LSG Pfälzisc Rinan in Antrag af Bfring nd Asnam von dn natrsctzfaclicn G- nd Vrbotn gmäß  67 BNatScG rfordrlic.• In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.Di konkrt Btroffnit von arcäologiscn Fndstlln nd Wstwallanlag-Fläcn ist drc di Facbörd dr Bodn-dnkmalpg z prüfn.Fazit: Di vorgsn Gbitsändrng ist insgsamt mit vorassictlic mittlrn ngativn Umwltaswirkngn vrbndn. Dr Çndrngsbric ist dar as Umwltgsictspnktn für in wonbalic Entwicklng bdingt gignt. Im Ramn dr Balitplanng sind di o. g. Btroffnitn nd Hinwis bzw. Anmrkngn z brücksictign.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1011. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Mensc, Tiere, Panzen nd biologi-sce Vielfalt, Fläce, Wasser, Landscaft sowie Kltr- nd Sacgüter mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgela-gerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLage teilweise inneralb eines 00 m Abstands z Won- nd MiscbaäcenTiere, Panzen nd biologisce VielfaltMöglice Vorkommen der FFH-Art Krezkröte, Vorkommensbereice der VSG-Arten Stockente, Tafel-ente nd der FFH-Art Maereidecse, Lage in einem Scwerpnktram des Scwarzmilans, Lage im Fledermas-Narngsgebiet Reinland-Pfalz Nördlice Oberreinniederng (vgl. Anang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 9,9 haWasserLage im Hextrem des Reins: ca. 9, aLandschaftBetroffenheit einer „Landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaft“ in einer Größenordnung von mehr als 3haKultur- und SachgüterTeilweise ãberlagerng mit einer Verdactszone einer arcäologiscen FndstelleHinweise und Anmerkungen:• In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.Die konkrete Betroffeneit von arcäologiscen Fndstellen ist drc die Facbeörde der Bodendenkmalpege z prüfen.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine gewerblice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Ba-leitplanng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
021. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folg dr gplantn Gbitsändrng ist as rgionalr Sict insictlic dr Sctzgütr Tir, Panzn nd biologisc Vil-falt, Fläc, Bodn, Wassr sowi Landscaft mit vsl. rblicn Btroffnitn z rcnn. Bsondrs rblic Koniktpo-tnzial sind nict z rwartn. Di potnzilln Umwltaswirkngn lassn sic im Ramn dr nacglagrtn Planngsbnn vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tir, Panzn nd biologisc VilfaltLag in inm Scwrpnktram ds Widopfs, Lag im Fldrmas-Narngsgbit Rinland- Pfalz Nördlic Obrrinnidrng, Möglics Vorkommn dr FFH-Art Winbrgscnck (vgl. Anang 3)FlächeMöglic Fläcninansprcnam: ca. 2, aBoden• Betroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,3 haBtroffnit von Bödn mit inr Ackrzal ! 80: ca. ,4 aWasserLag im Hextrem ds Rins: ca. 2, aLandschaft•Lag im Landscaftssctzgbit Pfälzisc Rinan • Betroffenheit einer „Landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaft“ in einer Größenord-nung von mehr als 3 haHinweise und Anmerkungen:Bi Inansprcnam ds Gbits ist insictlic ds LSG Pfälzisc Rinan in Antrag af Bfring nd Asnam von dn natrsctzfaclicn G- nd Vrbotn gmäß  67 BNatScG rfordrlic.• In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.Fazit: Di vorgsn Gbitsändrng ist insgsamt mit vorassictlic mittlrn ngativn Umwltaswirkngn vrbndn. Dr Çndrngsbric ist dar as Umwltgsictspnktn für in wonbalic Entwicklng bdingt gignt. Im Ramn dr Balitplanng sind di o. g. Btroffnitn nd Hinwis bzw. Anmrkngn z brücksictign.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1031. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtDas Gebiet wird lediglich umbenannt und es erfolgt keine Çnderung der Gebietsabgrenzung. In Bezug auf die einzelnen Schutz-güter ergeben sich keine erhebliche Betroffenheiten.Fazit: Die Gebietsumbenennung ist mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Das künftige Vorranggebiet ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung geeignet.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
041. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folg dr gplantn Gbitsändrng ist as rgionalr Sict insictlic dr Sctzgütr Tir, Panzn nd biologisc Vilfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Be-sondrs rblic Koniktpotnzial sind nict z rwartn. Di potnzill mwltrblicn Aswirkngn lassn sic im Ramn der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tir, Panzn nd biologisc VilfaltLag im 300 m Radis m di VSG 686-402 . 695-402 nd m das FFH-Gbit 695-40 (vgl. An. 2)• Lage in einem Schwerpunktraum des Wiedehopfs sowie des SchwarzmilansMöglic Vorkommn dr VSG-Artn Scwarzklcn nd Wißstorc nd am Gbitsrand dr FFH-Artn Springfrosc, Krzkröt, Labfrosc, Ticfrosc sowi ZanidcsLag im Fldrmas-Narngsgbit Rinland-Pfalz Nördlic Obrrinnidrng (vgl. Anang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 39,1 haBodenBtroffnit von Bödn mit inr on bis sr on Bodnfnktionsbwrtng: ca. 9,2 aBtroffnit von Bödn mit inr Ackrzal ! 80: ca. 7,0 aWasserLag im Hextrem ds Rins: ca. 38,9 aKlima und LuftBtroffnit ins lokaln Immissionssctzwalds: ca. 0,8 aLandschaftLag im Landscaftssctzgbit Pfälzisc RinanKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:Bi Inansprcnam ds Gbits ist insictlic ds LSG Pfälzisc Rinan in Antrag af Bfring nd Asnam von dn natrsctzfaclicn G- nd Vrbotn gmäß  67 BNatScG rfordrlic.• In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.Di konkrt Btroffnit von arcäologiscn Fndstlln ist drc di Facbörd dr Bodndnkmalpg z prüfn.Di Btroffnit ds lokaln Immissionsschutzwalds ist z brücksictign. Di Sctzfnktion soll möglicst raltn wrdn.Fazit: Als Ergbnis dr Umwltprüfng wrd das Gbit m inn Pffr z dm VSG 686-402 vrklinrt. Nac dr Vrklinrng ist das künftig Vorranggbit insgsamt mit vsl. mittlrn ngativn Umwltaswirkngn vrbndn nd dar as Umwltgsicts-pnktn für in gwrblic Entwicklng bdingt gignt. Im Ramn dr Balitplanng sind di o. g. Btroffnitn nd Hinwis bzw. Anmrkngn z brücksictign.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
051. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Mensc, Tiere, Panzen nd biologi-sce Vielfalt, Fläce, Boden, Wasser sowie Klima nd Lft mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Pla-nungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLage teilweise inneralb eines 00 m Abstands z Won- nd MiscbaäcenTiere, Panzen nd biologisce VielfaltLage im 300 m Radis m das VSG 686-402 (vgl. Anang 2)• Lage in einem Schwerpunktraum des Weißstorchs sowie des Schwarzmilans, Lage im Fledermaus-Narngsgebiet Reinland-Pfalz Nördlice Oberreinniederng (vgl. Anang 3)FlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 32,5 aBodenBetroffeneit von Böden mit einer Ackerzal ! 80: ca. 2,2 aWasserLage im Hextrem des Reins: ca. 32,3 aKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haHinweise und Anmerkungen:In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.Fazit: Das künftige Vorranggebiet ist mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden nd daer as Umwelt-gesictspnkten für eine gewerblice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Baleitplanng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1061. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtDas Gebiet wird lediglich umbenannt und es erfolgt keine Çnderung der Gebietsabgrenzung. In Bezug auf die einzelnen Schutz-güter ergeben sich keine erhebliche Betroffenheiten.Fazit: Die Gebietsumbenennung ist mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Das künftige Vorranggebiet ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung geeignet.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1071. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich des Schutzguts Wasser mit vsl. erheblichen Betroffen-eiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Sctzgtbelan-ge betroffen:WasserLage im H1extrem des Reins: ca. 2,8 aHinweise und Anmerkungen:An diesem Standort werden keine Zielfestlegngen, sondern lediglic die Grndsatzfestlegng Vorbealtsgebiet für den vor-begenden Hocwassersctz zrückgenommen. Damit entsteen as regionaler Sict keine neen, biser nict bereits grundsätzlich mögliche Flächennutzungsoptionen.• In den H1extrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.Das Gebiet liegt im Geo-Natrpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic geringeren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng geeignet. Im Ramen der Baleitpla-nng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
081. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich des Schutzguts Wasser mit vsl. erheblichen Betroffen-eiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Sctzgtbelan-ge betroffen:WasserLage im Hextrem des Reins: ca. 5,4 aHinweise und Anmerkungen:An diesem Standort werden keine Zielfestlegngen, sondern lediglic die Grndsatzfestlegng Vorbealtsgebiet für den vor-begenden Hocwassersctz zrückgenommen. Damit entsteen as regionaler Sict keine neen, biser nict bereits grundsätzlich mögliche Flächennutzungsoptionen.• In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.Das Gebiet liegt im Geo-Natrpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic geringeren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng geeignet. Im Ramen der Baleitpla-nng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1091. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Wasser sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Konikt-potenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungs-ebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit landesweiter Biotopverbundraum: ca. 2,2 haMögliches Vorkommen der FFH-Art Grasfrosch am Rande des Gebiets (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 2,2 haWasserLage im H1extrem des Rheins: 2,2 haLage im H1extrem der Weschnitz: 2,2 haKultur- und SachgüterTeilweise ãberlagerung mit einer Verdachtszone einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:• In den H1extrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1101. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden, Wasser sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Pla-nungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit landesweiter Biotopverbundraum: ca. 2,2 haBetroffenheit weitere Räume für den regionalen Biotopverbund: ca. 0,0 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 2,2 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. ,6 haWasserLage im Hextrem des Rheins: ca. 2,2 haKultur- und Sachgüterãberlagerung mit archäologischen Fundstellen bzw. Verdachtszonen von archäologischen FundstellenHinweise und Anmerkungen:• In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1111. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Pla-nungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage im 300 m Radius um das VSG 6217-404 (vgl. Anhang 2)Betroffenheit landesweiter Biotopverbundraum: ca. 0,6 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 3,9 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haKultur- und SachgüterTeilweise ãberlagerung mit Verdachtszonen von archäologischen Fundstellen Hinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1121. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Boden sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,7 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 1,3 haKultur- und SachgüterTeilweise ãberlagerung mit einer Verdachtszone einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1131. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Klima und Luft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermei-den bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit landesweiter Biotopverbundraum: ca. 3,1 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 4,9 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1141. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Mensc, Tiere, Panzen nd biologi-sce Vielfalt, Fläce sowie Klima nd Lft mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschRadweg Die Bergstraße natrna drcQert das GebietTiere, Panzen nd biologisce VielfaltMöglices Vorkommen der VSG-Art Silberreier (vgl. Anang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 9,9 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haHinweise und Anmerkungen:Bei Inansprcname des Gebiets sollte der o. g. Radweg berücksictigt werden.Das Gebiet liegt im Geo-Natrpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine gewerblice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Ba-leitplanng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1151. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,6 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer archäologischen FundstelleHinweisen und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich geringeren Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungs-bereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1161. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden, Wasser sowie Klima und Luft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Konikt-potenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungs-ebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltMögliches Vorkommen der VSG-Art Silberreiher (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 11,3 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 0,6 haWasserTeilweise Lage im WSG WW Feuersteinberg, Riedgruppe Ost, Schutzzone III: ca. 5,3 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haHinweise und Anmerkungen:Bei Inanspruchnahme des Gebiets sind die Regelungen der WSG-Verordnung hinsichtlich gewerblicher Nutzungen zu beachten.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1171. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Wasser sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 2,2 haWasserLage im H1extrem der Weschnitz: ca. 2,2 haKultur- und SachgüterTeilweise ãberlagerung mit einer Verdachtszone einer archäologischen Fundstelle Hinweise und Anmerkungen:• In den H1extrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1181. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erheb-liche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage im 300 m Radius um das VSG 6217-403 (vgl. Anhang 2)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 7,6 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,2 haBetroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 0,2haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haKultur- und Sachgüterãberlagerung mit archäologischen Fundstellen bzw. Verdachtszonen von archäologischen FundstellenHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1191. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Boden, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu er-warten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 4,6 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 2,2 haBetroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 2,0 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haKultur- und Sachgüterãberlagerung mit archäologischen Fundstellen bzw. Verdachtszonen von archäologischen FundstellenHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen. (Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1201. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich des Schutzgutes Fläche mit vsl. erheblichen Betroffen-heiten zu rechnen.FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,2 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich geringeren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet. Im Rahmen der Bauleitpla-nung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen. (Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1211. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Tiere, Panzen nd biologisce Vielfalt sowie Fläce mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen nd biologisce Vielfaltãberlagerng mit dem Biotop Streobstbestand nordwestlic von Fürt: ca. 0,2 aFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,3 haHinweise und Anmerkungen:Das Biotop ist von einer Bebang freizalten.Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.Das Gebiet liegt im Geo-Natrpark Bergstraße-Odenwald.Fazit:Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic geringeren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng geeignet. Im Ramen der Baleitpla-nng sind die o.g. Betroffeneiten sowie Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1221. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Tiere, Panzen nd biologisce Vielfalt sowie Fläce mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen nd biologisce Vielfaltãberlagerng mit dem Biotop Streobstbestände nordwestlic von Rimbac: ca. 0,02 aFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,7 haHinweise und Anmerkungen:Das Biotop ist von einer Bebang freizalten.Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.Das Gebiet liegt im Geo-Natrpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic geringeren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng geeignet. Im Ramen der Baleitpla-nung sind die o. g. Betroffeneiten sowie Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1231. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche sowie Boden mit vsl. erheb-lichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltaus-wirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,6 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,1 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald.Sonstiger Hinweis:Nach einer Konkretisierung des Flächenzuschnitts des Çnderungsbereichs ist eine zu geringe, nutzbare Restäche verblieben. Vor diesem Hintergrund wird die Gebietsänderung nicht weiterverfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1241. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Mensc, Tiere, Panzen nd biologi-sce Vielfalt, Fläce, Boden sowie Klima nd Lft mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Konikt-potenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngs-ebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLage teilweise inneralb eines 100 m Abstands z Won- nd MiscbaäcenTiere, Panzen nd biologisce VielfaltLage im 300 m Radis m das FFH-Gebiet 6318-307 (vgl. Anang 2)Lage im 300 m Radis m das NSG Wescnitzae von Rimbac nd Mörlenbac sowie m das NSG Oberlaf der Wescnitz nd NebenbäceFlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 8,1 aBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,1 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.Negative Beeinträctigngen der Natrsctzgebiete sind z vermeiden.Das Gebiet liegt im Geo-Natrpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine gewerblice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Ba-leitplanng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1251. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Tiere, Panzen nd biologisce Viel-falt, Fläce sowie Boden mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind afgrnd der Betroffenheit des schützenswerten Biotops zu erwarten. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen nd biologisce Vielfaltãberlagerng mit dem Biotop Streobstbestand nördlic von Zotzenbac: ca. 0,8 aFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,1 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,1 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt im Geo-Natrpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic oen negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng nict geeignet.Die Gebietsänderng wird as den o. g. Gründen nict weiterverfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1261. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Mensc, Tiere, Panzen nd biologi-sce Vielfalt, Fläce sowie Kltr- nd Sacgüter mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Konikt-potenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngs-ebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLage teilweise inneralb eines 100 m Abstands z Won- nd MiscbaäcenTiere, Panzen nd biologisce VielfaltRandlice ãberlagerng mit dem Biotop Streobst südlic WalenFlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 0,5 aKultur- und SachgüterTeilweise ãberlagerng mit einer Verdactszone einer arcäologiscen FndstelleHinweise und Anmerkungen:Die tangierten Biotopäcen sind von einer Bebang freizalten.Die konkrete Betroffeneit von arcäologiscen Fndstellen ist drc die Facbeörde der Bodendenkmalpege z prüfen.Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.Das Gebiet liegt im Geo-Natrpark Bergstraße-Odenwald.Sonstiger Hinweis:Nac einer Konkretisierng des Fläcenzscnitts des Çnderngsbereics ist eine z geringe, ntzbare Restäce verblieben.Vor diesem Hintergrnd wird die Gebietsänderng nict weiterverfolgt .(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1271. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,6 haKultur- und SachgüterTeilweise ãberlagerung mit einer Verdachtszone einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich geringeren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet. Im Rahmen der Bauleitpla-nung sind die o. g. Betroffenheiten sowie Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1281. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich des Schutzguts Fläche mit vsl. erheblichen Betroffen-heiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten.FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,8 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich geringeren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet. Im Rahmen der Bauleitpla-nung sind die o. g. Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1291. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Tiere, Panzen nd biologisce Viel-falt, Fläce sowie Klima nd Lft mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngsebenen vsl. vermei-den bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen nd biologisce VielfaltRandlice ãberlagerng mit dem Biotop Grndelbac bei Gorxeim: ca. 0,03 aFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 3,1 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haHinweise und Anmerkungen:Die tangierten Biotopäcen sind von einer Bebang freizalten.Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.Das Gebiet liegt im Geo-Natrpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Baleitplanng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1301. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Pla-nungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage im 300 m Radius um das VSG 6417-450 (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 6,1 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1311. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begren-zen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 6,3 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haKultur- und SachgüterTeilweise ãberlagerung mit einer Verdachtszone einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1321. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtDas Gebiet wird lediglich umbenannt und es erfolgt keine Çnderung der Gebietsabgrenzung. In Bezug auf die einzelnen Schutz-güter ergeben sich keine erhebliche Betroffenheiten.Fazit: Die Gebietsumbenennung ist mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Das künftige Vorranggebiet ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung geeignet.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1331. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtDas Gebiet wird lediglich umbenannt und es erfolgt keine Çnderung der Gebietsabgrenzung. In Bezug auf die einzelnen Schutz-güter ergeben sich keine erhebliche Betroffenheiten.Fazit: Die Gebietsumbenennung ist mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Das künftige Vorranggebiet ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung geeignet.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1341. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtDas Gebiet wird lediglich umbenannt und es erfolgt keine Çnderung der Gebietsabgrenzung. In Bezug auf die einzelnen Schutz-güter ergeben sich keine erhebliche Betroffenheiten.Fazit: Die Gebietsumbenennung ist mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Das künftige Vorranggebiet ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung geeignet.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
351. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Panzen und bio-logische Vielfalt, Fläche sowie Wasser mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLage teilweise innerhalb eines 00 m Abstands zu Wohn- und MischbauächenTiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit landesweiter Biotopverbundraum: ca. 3,8 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 3,8 haWasserLage im Hextrem des Rheins: ca 3,8 haHinweise und Anmerkungen:• In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die Gebietsumbenennung ist mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Die vorgesehene Erweiterung des Vorranggebiets ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen ver-bunden und daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1361. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtDas Gebiet wird lediglich umbenannt und es erfolgt keine Çnderung der Gebietsabgrenzung. In Bezug auf die einzelnen Schutz-güter ergeben sich keine erhebliche Betroffenheiten.Fazit: Die Gebietsumbenennung ist mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Das künftige Vorranggebiet ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung geeignet.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1371. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtDas Gebiet wird lediglich umbenannt und es erfolgt keine Çnderung der Gebietsabgrenzung. In Bezug auf die einzelnen Schutz-güter ergeben sich keine erhebliche Betroffenheiten.Fazit: Die Gebietsumbenennung ist mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Das künftige Vorranggebiet ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung geeignet.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1381. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich des Schutzguts Fläche mit vsl. erheblichen Betroffen-heiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten.FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,6 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Naturpark Pfälzerwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich geringeren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet. Im Rahmen der Bauleitpla-nung sind die o. g. Hinweise und Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1391. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,1 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer Westwallanlage-FlächeHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von Westwallanlage-Flächen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Naturpark Pfälzerwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich geringeren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet. Im Rahmen der Bauleitpla-nung sind die o. g. Betroffenheiten sowie Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1401. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpo-tenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage in einem Schwerpunktraum des Weißstorchs (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,3 haBoden• Betroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 1,3 haBetroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 1,3 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer Westwallanlage-FlächeHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von Westwallanlage-Flächen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1411. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Boden, Klima und Luft, Land-schaft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermei-den bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 9,4 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 3,8 haBetroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 3,2 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haLandschaftBetroffenheit einer „Landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaft“ in einer Größenordnung von mehr als 3 haKultur- und SachgüterTeilweise ãberlagerung mit einer Verdachtszone einer archäologischen Fundstelle Hinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Naturpark Pfälzerwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1421. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Boden, Klima und Luft, Land-schaft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermei-den bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 7,6 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 2,8 haBetroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 4,6 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haLandschaftBetroffenheit einer „Landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaft“ in einer Größenordnung von mehr als 3 haKultur- und Sachgüterãberlagerung mit archäologischen Fundstellen bzw. Verdachtszonen von archäologischen Fundstellen• Überlagerung mit einer Westwallanlage-FlächeHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen und Westwallanlage-Flächen ist durch die Fachbehörde der Boden-denkmalpege zu prüfen.Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1431. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Mensc, Tiere, Panzen nd bio-logisce Vielfalt, Fläce, Wasser, Klima nd Lft sowie Kltr- nd Sacgüter mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLage teilweise inneralb eines 100 m Abstands z Won- nd MiscbaäcenBetroffeneit eines Lärmsctzwalds: ca. 0,8 aTiere, Panzen nd biologisce VielfaltLage im 300 m Radis m das FFH-Gebiet 6715-302 sowie m das VSG 6715-401 (vgl. Anang 2)FlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 8,4 aWasserLage in der Sctzzone III des WSG Dreiof, Offenbacer Wald: ca. 8,3 aKlima und Luft• Betroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3haBetroffeneit eines lokalen Klimasctzwalds: ca. 0,8 aKultur- und Sachgüter• ãberlagerng mit arcäologiscen Fndstellen bzw. Verdactszonen von arcäologiscen Fndstellen• Überlagerung mit einer Westwallanlage-FlächeHinweise und Anmerkungen:Bei Inansprcname des Gebiets sind die Regelngen der WSG-Verordnng insictlic gewerblicer Ntzngen z beacten.Die konkrete Betroffeneit von arcäologiscen Fndstellen nd Westwallanlage-Fläcen ist drc die Facbeörde der Boden-denkmalpege z prüfen.Die Betroffeneiten der scützenswerten Waldäcen sind z berücksictigen nd die Sctzfnktionen möglicst z eralten.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine gewerblice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Ba-leitplanng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1441. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,4 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich geringeren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet. Im Rahmen der Bauleitpla-nung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1451. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpo-tenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund: ca, 0,2 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 2,1 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 1,5 haBetroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 1,5 haKultur- und SachgüterRandliche ãberlagerung mit einer Westwallanlage-FlächeHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von Westwallanlage-Flächen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1461. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpo-tenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage in einem Schwerpunktraum des Weißstorchs (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,6 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,4 haBetroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 0,2 haKultur- und Sachgüter• Randliche ãberlagerung mit archäologischen Fundstellen bzw. Verdachtszonen von archäologischen FundstellenRandliche ãberlagerung mit einer Westwallanlage-FlächeHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen und Westwallanlage-Flächen ist durch die Fachbehörde der Boden-denkmalpege zu prüfen.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1471. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Boden sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,5 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,4 haBetroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 0,4 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Naturpark Pfälzerwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1481. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Boden, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu er-warten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 11,6 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 6,0 haBetroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca 9,6 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit: Die Gebietsumbenennung ist mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich des künftigen Vorranggebiets ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden und daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleit-planung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
491. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folg dr gplantn Gbitsändrng ist as rgionalr Sict insictlic dr Sctzgütr Mnsc, Tir, Panzn nd biologi-sc Vilfalt, Fläc, Bodn, Wassr sowi Klima nd Lft mit vsl. rblicn Btroffnitn z rcnn. Bsondrs rblic Koniktpotnzial sind nict z rwartn. Di potnzilln Umwltaswirkngn lassn sic im Ramn dr nacglagrtn Pla-nungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Mensch• Betroffenheit Erholungswald: ca. 0,1 ha• Betroffenheit Lärmschutzwald: ca. 0,1 haLag im Actngsabstand ins StörfallbtribsTir, Panzn nd biologisc VilfaltLag im Fldrmas-Narngsgbit Rinland-Pfalz Nördlic Obrrinnidrng (vgl. Anang 3)FlächeMöglic Fläcninansprcnam: ca. 5,5 aBodenBtroffnit von Bödn mit inr on bis sr on Bodnfnktionsbwrtng: ca. 2,2 aBtroffnit von Bödn mit inr Ackrzal ! 80: ca. 2,2 aWasserLag im Hextrem ds Rins: ca. 5,5 aKlima und Luft• Betroffenheit lokaler Klimaschutzwald: ca. 0,1 ha• Betroffenheit Immissionsschutzwald: ca. 0,1 haHinweise und Anmerkungen:Bi Inansprcnam ds Gbits ist das Abstandsgbot ds Art. 3 Abs. 2 Svso-III Rictlini i. V. m.  50 BImscG z bactn.• In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.Di Btroffnit dr scütznswrtn Waldäcn ist z brücksictign nd di Sctzfnktion möglicst z raltn.Fazit: Di vorgsn Gbitsändrng ist insgsamt mit vorassictlic mittlrn ngativn Umwltaswirkngn vrbndn. Dr Çndrngsbric ist dar as Umwltgsictspnktn für in gwrblic Entwicklng bdingt gignt. Im Ramn dr Ba-litplanng sind di o. g. Btroffnitn nd Anmrkngn bzw. Hinwis z brücksictign.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
501. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folg dr gplantn Gbitsändrng ist as rgionalr Sict insictlic dr Sctzgütr Mnsc, Tir, Panzn nd biologi-sc Vilfalt, Fläc, Bodn, Wassr nd Klima nd Lft mit vsl. rblicn Btroffnitn z rcnn. Bsondrs rblic Koniktpotnzial sind nict z rwartn. Di potnzilln Umwltaswirkngn lassn sic im Ramn dr nacglagrtn Pla-nungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Mensch• Betroffenheit Lärmschutzwald: ca. 0,7 haLag im Actngsabstand ins Störfallbtribs Tir, Panzn nd biologisc VilfaltLag im Fldrmas-Narngsgbit Rinland-Pfalz Nördlic Obrrinnidrng (vgl. Anang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 10,3 haBoden• Betroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 10,0 haBtroffnit von Bödn mit inr Ackrzal ! 80: ca. 5,8 aWasserLag im Hextrem ds Rins: ca. 0,3aKlima und Luft• Betroffenheit lokaler Klimaschutzwald: ca. 0,7 ha• Betroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größen-ordnung von mehr als 3 haHinweise und Anmerkungen:Bi Inansprcnam ds Gbits ist das Abstandsgbot ds Art. 3 Abs. 2 Svso-III Rictlini i. V. m.  50 BImscG z bactn.• In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.Das Gbit ligt in inm Bric mit bsondrr Bdtng für Frmdnvrkr nd Narolng.Di Btroffnitn dr scütznswrtn Waldäcn sind z brücksictign nd di Sctzfnktionn möglicst z raltn.Fazit: Di vorgsn Gbitsändrng ist insgsamt mit vorassictlic mittlrn ngativn Umwltaswirkngn vrbndn. Dr Çndrngsbric ist dar as Umwltgsictspnktn für in wonbalic Entwicklng bdingt gignt. Im Ramn dr Balitplanng sind di o. g. Btroffnitn nd Hinwis bzw. Anmrkngn z brücksictign.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
51. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Tiere, Panzen nd biologisce Viel-falt, Fläce, Wasser sowie Kltr- nd Sacgüter mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Konikt-potenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngs-ebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen nd biologisce VielfaltLage im Fledermas-Narngsgebiet Reinland-Pfalz Nördlice Oberreinniederng, Möglices Vor-kommen der VSG-Art Stockente am Gebietsrand (vgl. Anang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 9,3 haWasserLage im Hextrem des Reins: ca. 9,3 aKultur- und SachgüterTeilweise ãberlagerng mit einer Verdactszone einer arcäologiscen FndstelleHinweise und Anmerkungen:• In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.Die konkrete Betroffeneit von arcäologiscen Fndstellen ist drc die Facbeörde der Bodendenkmalpege z prüfen.Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Baleitplanng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
521. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Mensc, Tiere, Panzen nd bio-logisce Vielfalt, Fläce, Wasser, Klima nd Lft sowie Kltr- nd Sacgüter mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Mensch• Betroffenheit Lärmschutzwald: ca. 1,9 haLage teilweise inneralb eines 00 m Abstands z Won- nd MiscbaäcenTiere, Panzen nd biologisce VielfaltLage im Fledermas-Narngsgebiet Reinland-Pfalz Nördlice Oberreinniederng (vgl. Anang 3)FlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 5,7 aWasserLage im Hextrem des Reins: ca. 5,6 aKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3haKultur- und Sachgüterãberlagerng mit arcäologiscen Fndstellen bzw. Verdactszonen von arcäologiscen Fndstellen Hinweise und Anmerkungen:• In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.Die konkrete Betroffeneit von arcäologiscen Fndstellen ist drc die Facbeörde der Bodendenkmalpege z prüfen.Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.Die Betroffeneit des Lärmsctzwalds ist z berücksictigen nd die Sctzfnktion möglicst z eralten.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine gewerblice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Ba-leitplanng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
531. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Mensc, Tiere, Panzen nd bio-logisce Vielfalt, Fläce, Wasser sowie Klima nd Lft mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Pla-nungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschBetroffeneit Lärmsctzwald: ca. 0,6 aTiere, Panzen nd biologisce VielfaltLage im Fledermas-Narngsgebiet Reinland-Pfalz Nördlice Oberreinniederng (vgl. Anang 3)FlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 6,0 aWasserLage im Hextrem des Reins: ca. 6,0 aKlima und Luft• Betroffenheit lokaler Immissionsschutzwald: ca. 0,9 ha• Betroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3haHinweise und Anmerkungen:• In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd NaerolngDie Betroffeneiten der scützenswerten Waldäcen sind z berücksictigen nd die Sctzfnktionen möglicst z eralten.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Baleitplanng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
541. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Tiere, Panzen nd biologisce Viel-falt, Fläche, Wasser, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erheb-lice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen nd biologisce VielfaltLage im Fledermas-Narngsgebiet Reinland-Pfalz Nördlice Oberreinniederng (vgl. Anang 3)FlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 4,2 aWasserLage im Hextrem der Isenac: ca. 0,6 aKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haKultur- und SachgüterRandlice ãberlagerng mit Verdactszonen von arcäologiscen FndstellenHinweise und Anmerkungen:• In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden. Die konkrete Betroffeneit von arcäologiscen Fndstellen ist drc die Facbeörde der Bodendenkmalpege z prüfen.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Baleitplanng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1551. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begren-zen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 14,6 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haKultur- und Sachgüterãberlagerung mit archäologischen Fundstellen bzw. Verdachtszonen von archäologischen FundstellenHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
561. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folg dr gplantn Gbitsändrng ist as rgionalr Sict insictlic dr Sctzgütr Mnsc, Tir, Panzn nd bio-logisc Vilfalt, Fläc, Wassr, Klima nd Lft sowi Kltr- nd Sacgütr mit vsl. rblicn Btroffnitn z rcnn. Bsondrs rblic Koniktpotnzial sind nict z rwartn. Di potnzilln Umwltaswirkngn lassn sic im Ramn dr nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Mensch• Betroffenheit Erholungswald: ca. 0,1 ha• Betroffenheit Lärmschutzwald: ca. 0,1 haLag im Actngsabstand z StörfallbtribnTir, Panzn nd biologisc VilfaltLag im Fldrmas-Narngsgbit Rinland-Pfalz Nördlic Obrrinnidrng (vgl. Anang 3)FlächeMöglic Fläcninansprcnam: ca. 8,8 aWasserLag im Hextrem ds Rins: ca. 2,7 aKlima und Luft•Betroffenheit lokaler Klimaschutzwald: ca. 0,1ha• Betroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer archäologischen Fundstelle, Überlagerung mit Westwallanlage-FlächenHinweise und Anmerkungen:Bi Inansprcnam ds Gbits ist das Abstandsgbot ds Art. 3 Abs. 2 Svso-III Rictlini i. V. m.  50 BImscG z bactn.• In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.Di konkrt Btroffnit von arcäologiscn Fndstlln nd Wstwallanlag-Fläcn ist drc di Facbörd dr Bodn-dnkmalpg z prüfn.Di Btroffnitn dr scütznswrtn Waldäcn sind z brücksictign nd di Sctzfnktionn möglicst z raltn.Fazit: Di vorgsn Gbitsändrng ist insgsamt mit vorassictlic mittlrn ngativn Umwltaswirkngn vrbndn. Dr Çndrngsbric ist dar as Umwltgsictspnktn für in wonbalic Entwicklng bdingt gignt. Im Ramn dr Balitplanng sind di o. g. Btroffnitn nd Hinwis bzw. Anmrkngn z brücksictign.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
571. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folg dr gplantn Gbitsändrng ist as rgionalr Sict insictlic dr Sctzgütr Mnsc, Tir, Panzn nd biologi-sc Vilfalt, Fläc, Bodn, Wassr, Klima nd Lft sowi Kltr- nd Sacgütr mit vsl. rblicn Btroffnitn z rcnn. Bsondrs rblic Koniktpotnzial sind nict z rwartn. Di potnzilln Umwltaswirkngn lassn sic im Ramn dr nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLag im Actngsabstand z StörfallbtribnTir, Panzn nd biologisc Vilfalt• Lage in einem Schwerpunktraum des SchwarzmilansLag im Fldrmas-Narngsgbit Rinland-Pfalz Nördlic Obrrinnidrng (vgl. Anang 3)FlächeMöglic Fläcninansprcnam: ca. 28,4 aBodenBtroffnit von Bödn mit inr on bis sr on Bodnfnktionsbwrtng: ca. ,8 aBtroffnit von Bödn mit inr Ackrzal ! 80: ca. 0,4 aWasserLag im Hextrem ds Rins: ca. 28,2 aKlima und Luft• Betroffenheit lokaler Immissionsschutzwald: ca. 0,1 ha• Betroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung von mehr als 3 haKultur- und Sachgüterãbrlagrng m. mrrn arcäologiscn Fndstlln bzw. Vrdactszonn von arcäologiscn Fundstellen, Überlagerung mit Westwallanlage-FlächenHinweise und Anmerkungen:Bi Inansprcnam ds Gbits ist das Abstandsgbot ds Art.3 Abs.2 Svso-III Rictlini i. V. m. 50 BImscG z bactn.• In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.Di konkrt Btroffnit von arcäologiscn Fndstlln nd Wstwallanlag-Fläcn ist drc di Facbörd dr Bodn-dnkmalpg z prüfn.Das Gbit ligt in inm Bric mit bsondrr Bdtng für Frmdnvrkr nd NarolngDi Btroffnit ds lokaln Imissionssctzwalds ist z brücksictign nd di Sctzfnktion möglicst z raltn. Fazit: Di vorgsn Gbitsändrng ist insgsamt mit vorassictlic mittlrn ngativn Umwltaswirkngn vrbndn. Dr Çndrngsbric ist dar as Umwltgsictspnktn für in wonbalic Entwicklng bdingt gignt. Im Ramn dr Balitplanng sind di o. g. Btroffnitn nd Hinwis bzw. Anmrkngn z brücksictign.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1581. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtDas Gebiet wird lediglich umbenannt und es erfolgt keine Çnderung der Gebietsabgrenzung. In Bezug auf die einzelnen Schutz-güter ergeben sich keine erhebliche Betroffenheiten.Fazit: Die Gebietsumbenennung ist mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Das künftige Vorranggebiet ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung geeignet.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1591. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich des Schutzguts Fläche mit vsl. erheblichen Betroffen-heiten zu rechnen.FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme für Siedlungsentwicklung: ca. 0,3 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich geringeren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet. Im Rahmen der Bauleitpla-nung sind die o. g. Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen. (Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1601. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich des Schutzguts Fläche mit vsl. erheblichen Betroffen-heiten zu rechnen.FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,6 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Sonstiger Hinweis:Im Rahmen der Unterrichtung hat das Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises u. a. aufgrund der möglichen Inanspruchnahme des landschaftlich und ökologisch wertvollen Ortsrands Bedenken gegenüber der vorgesehenen Gebietsänderung geäußert. Als Ergebnis der Abwägung wird die Gebietsänderung nicht weiterverfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1611. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich des Schutzguts Fläche mit vsl. erheblichen Betroffen-heiten zu rechnen.FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,2 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich geringeren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet. Im Rahmen der Bauleitpla-nung sind die o. g. Hinweise und Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1621. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Kultur- und Sachgüter mit Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind aufgrund der Betroffenheit des obergermanisch-raetischen Limes zu erwarten. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 0,2 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,6 haKultur- und SachgüterLimestrasse inkl. Schutzstreifen verlaufen durch das GebietHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist mit voraussichtlich hohen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungs-bereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung nicht geeignet.Die Gebietsänderung wird aus den o. g. Gründen nicht weiterverfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1631. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Klima und Luft sowie Landschaft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpoten-ziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 7,2 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 9,0 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haLandschaftLage in einem unzerschnittenen Raum "! 5 QkmHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1641. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 0,3 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 2,1 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt vor dem Hintergrund der Inanspruchnahme einer Fläche des regionalen Biotop-verbunds mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umwelt-gesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenhei-ten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1651. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich des Schutzguts Fläche mit vsl. erheblichen Betroffen-heiten zu rechnen.FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,3 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich geringeren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet. Im Rahmen der Bauleitpla-nung sind die o. g. Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen. (Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1661. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 0,05 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,3 haKultur- und SachgüterBetroffenheit eines Bildstocks (unbestimmt)Hinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit des Bildstocks ist durch die Fachbehörde der Denkmalpege zu prüfen.Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1671. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage im 300 m Radius um das FFH-Gebiet 6322-341 (vgl. Anhang 2)Betroffenheit regionaler Biotopverbund (weiterer Raum): ca. 0,6 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,7 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt vor dem Hintergrund der Inanspruchnahme einer Fläche des regionalen Biotop-verbunds voraussichtlich mit mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umwelt-gesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenhei-ten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1681. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage im 300 m Radius um das FFH-Gebiet 6322-341 (vgl. Anhang 2)Betroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 0,1 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,1 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt vor dem Hintergrund der Inanspruchnahme einer Fläche des regionalen Biotop-verbunds mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umwelt-gesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenhei-ten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1691. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage im 300 m Radius um das FFH-Gebiet 6322-341 (vgl. Anhang 2)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,3 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich geringeren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet. Im Rahmen der Bauleitpla-nung sind die o. g. Betroffenheiten sowie Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1701. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 0,03 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,1 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Sonstiger Hinweis:Im Rahmen der Unterrichtung hat das Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises u. a. aufgrund der Inanspruchnahme des land-schaftlich und ökologisch wertvollen Ortsrands Bedenken gegenüber der vorgesehenen Gebietsänderung geäußert. Als Ergebnis der Abwägung wird die Gebietsänderung nicht weiterverfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1711. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 1,2 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,2 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt vor dem Hintergrund der Inanspruchnahme einer Fläche des regionalen Biotop-verbunds mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umwelt-gesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenhei-ten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1721. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Panzen und bio-logische Vielfalt, Fläche sowie Boden mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLage teilweise innerhalb eines 100 m Abstands zu Wohn- und MischbauächenTiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 1,0 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,1 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,7 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung. Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1731. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (weiterer Raum): ca. 2,5 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 2,5 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in den Zonen III und IIIa des WSG Brunnen Heumatte, Eichwiesen, Kreuzäcker und Talmühle.Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt vor dem Hintergrund der Inanspruchnahme einer Fläche des regionalen Biotop-verbunds voraussichtlich mit mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden . Der Çnderungsbereich ist daher aus Umwelt-gesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenhei-ten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1741. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): 0,7 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 2,0 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt vor dem Hintergrund der Inanspruchnahme einer Fläche des regionalen Biotop-verbunds mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umwelt-gesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenhei-ten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1751. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich des Schutzguts Fläche mit vsl. erheblichen Betroffen-heiten zu rechnen.FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,7 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Bei Inanspruchnahme des Gebiets ist auf nachgelagerter Ebene sicherzustellen, dass die vorgesehenen Nutzungen mit dem beschränkten Bauschutzbereich des Verkehrslandeplatzes Mosbach vereinbar sind. Ggf. sind Bauhöhenbeschränkungen einzu-halten und An- und Abugächen zu beachten.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist vorbehaltlich der Gewährleistung des Flugbetriebs des Verkehrslandeplatzes Mosbach ins-gesamt mit voraussichtlich geringeren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umwelt-gesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Hinweise bzw. Anmer-kungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1761. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Boden sowie Klima und Luft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 3,2 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,03 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Bei Inanspruchnahme des Gebiets ist auf nachgelagerter Ebene sicherzustellen, dass die vorgesehenen Nutzungen mit dem beschränkten Bauschutzbereich des Verkehrslandeplatzes Mosbach vereinbar sind. Ggf. sind Bauhöhenbeschränkungen einzu-halten und An- und Abugächen zu beachten.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist vorbehaltlich der Gewährleistung des Flugbetriebs des Verkehrslandeplatzes Mosbach ins-gesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umwelt-gesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen..(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1771. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Wasser sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Konikt-potenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungs-ebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 0,5 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,2 haWasserLage in Zone IIIb des WSG Erlen- und Rechtenbachbrunnen, Seifensied, *oh.anstalten: ca. 1,1 haKultur- und SachgüterWegweiser innerhalb des Gebiets (unbestimmt)Hinweise und Anmerkungen:Bei Inanspruchnahme des Gebiets sind die Regelungen der WSG-Verordnung hinsichtlich gewerblicher Nutzungen zu beachten.Die konkrete Betroffenheit des Wegweisers ist durch die Fachbehörde der Denkmalpege zu prüfen.Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Bei Inanspruchnahme des Gebiets ist auf nachgelagerter Ebene sicherzustellen, dass die vorgesehenen Nutzungen mit dem beschränkten Bauschutzbereich des Verkehrslandeplatzes Mosbach vereinbar sind. Ggf. sind Bauhöhenbeschränkungen einzu-halten und An- und Abugächen zu beachten.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist vorbehaltlich der Gewährleistung des Flugbetriebs des Verkehrslandeplatzes Mosbach ins-gesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umwelt-gesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1781. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 2,0 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 2,0 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in den Zonen III und IIIa des WSG Erlen- und Rechtenbachbrunnen, Seifensied, *oh. anstalten.Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt vor dem Hintergrund der Inanspruchnahme einer Fläche des regionalen Biotop-verbunds mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umwelt-gesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenhei-ten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1791. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folg dr gplantn Gbitsändrng ist as rgionalr Sict insictlic dr Sctzgütr Tir, Panzn nd biologisc Vil-falt, Fläc sowi Landscaft mit vsl. rblicn Btroffnitn z rcnn. Bsondrs rblic Koniktpotnzial sind nict z rwartn. Di potnzilln Umwltaswirkngn lassn sic im Ramn dr nacglagrtn Planngsbnn vsl. vrmidn bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tir, Panzn nd biologisc VilfaltBtroffnit rgionalr Biotopvrbnd (bdtndr Ram): 0,3 aBtroffnit rgionalr Biotopvrbnd (witrr Ram): 0,5 aFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,9 haLandschaftLage im Landschaftsschutzgebiet „Trienzbachtal mit Seitentälern“Hinweise und Anmerkungen:Bi Inansprcnam ds Gbits ist insictlic ds LSG Trinzbactal mit Sitntälrn in Antrag af Bfring nd As-nam von dn natrsctzfaclicn G- nd Vrbotn gmäß  67 BNatScG rfordrlic.Das Gbit ligt in inm Bric mit bsondrr Bdtng für Frmdnvrkr nd Narolng.Das Gbit ligt im Go-Natrpark Brgstraß-Odnwald sowi im Natrpark Nckartal-Odnwald.Sonstiger Hinweis:Im Ramn dr Untrrictng at das Landratsamt ds Nckar-Odnwald-Kriss afgrnd dr Lag im LSG Trienzbachtal mit Seitentälern“ Bedenken gegenüber der vorgesehenen Gebietsänderung geäußert. Als Ergbnis dr Abwägng wird di Gbitsändrng nict witrvrfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1801. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich des Schutzguts Fläche mit vsl. erheblichen Betroffen-heiten zu rechnen.FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,6 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich geringeren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet. Im Rahmen der Bauleitpla-nung sind die o. g. Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1811. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich des Schutzguts Fläche mit vsl. erheblichen Betroffen-heiten zu rechnen.FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 2,0 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich geringeren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet. Im Rahmen der Bauleitpla-nung sind die o. g. Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1821. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft sowie Landschaft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erheb-liche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 5,1 haBetroffenheit regionaler Biotopverbund (weiterer Raum): ca. 8,9 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 14,1 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 1,6 haWasserLage in der Zone III und IIIa des WSG KreuzwiesenQuelle: ca. 13,2 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haLandschaftBetroffenheit eines bedeutenden Ausschnitts der Kulturlandschaft in einer Größenordnung von mehr als 3 haHinweise und Anmerkungen:Bei Inanspruchnahme des Gebiets sind die Regelungen der WSG-Verordnung hinsichtlich gewerblicher Nutzungen zu beachten.Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1831. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Panzen und biologi-sche Vielfalt, Fläche, Wasser sowie Landschaft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpo-tenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLage teilweise innerhalb eines 100 m Abstands zu Wohn- und MischbauächenTiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 4,1 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 4,7 haWasserLage in den Zonen III und IIIa des WSG Brunnen Heumatte, Eichwiesen, Kreuzäcker und Talmühle: ca. 4,7 haLandschaftLage in einem unzerschnittenen Raum "! 5 QkmHinweise und Anmerkungen:Bei Inanspruchnahme des Gebiets sind die Regelungen der WSG-Verordnung hinsichtlich gewerblicher Nutzungen zu beachten.Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen. (Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1841. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Panzen und bio-logische Vielfalt, Fläche sowie Wasser mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLage teilweise innerhalb eines 100 m Abstands zu Wohn- und MischbauächenTiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 0,2 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 2,3 haWasserLage in den Zonen III und IIIa des WSG Brunnen Heumatte, Eichwiesen, Kreuzäcker und Talmühle: ca. 2,3 haHinweise und Anmerkungen:Bei Inanspruchnahme des Gebiets sind die Regelungen der WSG-Verordnung hinsichtlich gewerblicher Nutzungen zu beachten.Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1851. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): 0,4 haBetroffenheit regionaler Biotopverbund (weiterer Raum): 0,07 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,7 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in den Zonen III und IIIa des WSG BreitwiesenQuelle, Stockbrunnen, TrienzwiesenQuelleDas Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt vor dem Hintergrund der Inanspruchnahme einer Fläche des regionalen Biotop-verbunds mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umwelt-gesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenhei-ten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1861. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 0,5 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,5 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt vor dem Hintergrund der Inanspruchnahme einer Fläche des regionalen Biotop-verbunds mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umwelt-gesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenhei-ten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1871. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Tiere, Panzen nd biologisce Vielfalt sowie Fläce mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen nd biologisce VielfaltBetroffeneit regionaler Biotopverbnd (bedetender Ram): ca. 2,7 aBetroffeneit des Biotops Feldecke an der L615 südlic Limbac: ca. 0,01 aFlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 2,7 aHinweise und Anmerkungen:• Bei Inanspruchnahme des Gebiets ist das geschützte Biotop von einer Bebauung freizuhalten.Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.Das Gebiet liegt im Geo-Natrpark Bergstraße-Odenwald sowie im Natrpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt vor dem Hintergrnd der Inansprcname einer Fläce des regionalen Biotop-verbnds mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umwelt-gesictspnkten für eine gewerblice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Baleitplanng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1881. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Wasser mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (weiterer Raum): 1,4 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,4 haWasserLage in der Zone IIIb des WSG Tiefbrunnen I-IV Dallau: ca. 1,4 haHinweise und Anmerkungen:Bei Inanspruchnahme des Gebiets sind die Regelungen der WSG-Verordnung hinsichtlich gewerblicher Nutzungen zu beachten.Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1891. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich des Schutzguts Fläche mit vsl. erheblichen Betroffen-heiten zu rechnen.FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,2 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in der Zone IIIb des WSG Tiefbrunnens I-IV Dallau.Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich geringeren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet. Im Rahmen der Bauleitpla-nung sind die o. g. Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1901. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Boden sowie Wasser mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umwelt-auswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,9 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,9 haWasserLage in den Zonen III und IIIa des WSG Brunnen I und II Aglasterhausen: ca. 0,9 haHinweise und Anmerkungen:Bei Inanspruchnahme des Gebiets sind die Regelungen der WSG-Verordnung hinsichtlich gewerblicher Nutzungen zu beachten.Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit:Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1911. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (weiterer Raum): ca. 1,0 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,3 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt vor dem Hintergrund der Inanspruchnahme einer Fläche des regionalen Biotop-verbunds mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umwelt-gesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenhei-ten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1921. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Klima und Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgela-gerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage im 300 m Radius um das FFH-Gebiet 6620-341 (vgl. Anhang 2)Betroffenheit regionaler Biotopverbund (weiterer Raum): ca. 2,8 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 5,9 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haLandschaftLage in einem unzerschnittenen Raum "! 5 QkmKultur- und Sachgüterãberlagerung mit der Fundstelle Vicus-provinzial-römischHinweise und Anmerkungen:Vor Inanspruchnahme des Gebiets ist die konkrete Betroffenheit der Fundstelle durch die Fachbehörde der Bodendenkmal-pege zu prüfen.Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1931. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Tiere, Panzen nd biologisce Vielfalt sowie Fläce mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind insictlic des Arten-schutzes zu erwarten. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen nd biologisce VielfaltLage im 300 m Radis m das FFH-Gebiet 6620-341 (vgl. Anang 2)Lage angrenzend an das NSG Dallaer TalVorkommen der ASP-Art: Krez-EnzianBetroffeneit des Biotops Feldecken an den Straßen nordöstlic von Dalla: ca. 0,04 aLage im Pffer m ein Vorkommen des UFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,0 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.Das Gebiet liegt im Geo-Natrpark Bergstraße-Odenwald sowie im Natrpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist mit vorassictlic oen negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngs-bereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng nict geeignet.Die Gebietsänderng wird as den o. g. Gründen nict weiterverfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
941. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Panzen und bio-logische Vielfalt, Fläche, Boden sowie Wasser mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Konikt-potenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziell umwelterheblichen Auswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschTeilweise Lage innerhalb eines 00 m Abstands zu Wohn- und MischächenTiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 0,9 haBetroffenheit regionaler Biotopverbund (weiterer Raum): ca. 0,02 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,9 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,8 haBetroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80 ca. 0,8 haWasser• Lage im H100 der Schefenz: ca. 0,2 haLage im Hextrem der Schefenz: ca. 0,4haLage in den Zonen III und IIIa des WSG KreuzwiesenQuelle: ca. 0,9 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in geringem Maß in einem H100-Bereich der Schefenz, der von einer Bebauung freizuhalten ist. In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.Bei Inanspruchnahme des Gebiets sind die Regelungen der WSG-Verordnung hinsichtlich gewerblicher Nutzungen zu beachten.Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen. (Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1951. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Tiere, Panzen nd biologisce Vielfalt sowie Fläce mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen nd biologisce VielfaltLage im 300 m Radis m das FFH-Gebiet 6620-342 (vgl. Anang 2)Betroffeneit regionaler Biotopverbnd (bedetender Ram): 0,3 aAm Gebietsrand bendet sic das Natrdenkmal Bismarck-LindeFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,3 haHinweise und Anmerkungen:Das Natrdenkmal ist von einer Bebang freizalten.Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.Das Gebiet liegt im Natrpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt vor dem Hintergrnd der Inansprcname einer Fläce des regionalen Biotop-verbnds mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umwelt-gesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Baleitplanng sind die o. g. Betroffenei-ten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1961. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Mensc, Tiere, Panzen nd bio-logisce Vielfalt, Fläce sowie Boden mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschBetroffeneit Erolngswald Stfe 1b: ca. 2,9 aBetroffeneit Erolngswald Stfe 2: ca. 0,06 aTiere, Panzen nd biologisce VielfaltInneralb des Gebiets liegt das Biotop Steinriegel am Weidenrod W Neckarzimmern: ca. 0,08 aFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 3,0 haBodenBetroffeneit Bodensctzwald: ca. 0,05 aHinweise und Anmerkungen:• Bei Inanspruchnahme des Gebiets ist das geschützte Biotop von einer Bebauung freizuhalten.Die Betroffeneiten der sctzwürdigen Waldäcen sind z berücksictigen nd die Sctzfnktionen möglicst z eralten.Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.Das Gebiet liegt im Natrpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1971. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtDas Gebiet wird lediglich umbenannt und es erfolgt keine Çnderung der Gebietsabgrenzung. In Bezug auf die einzelnen Schutz-güter ergeben sich keine erhebliche Betroffenheiten.Fazit: Die Gebietsumbenennung ist mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Das künftige Vorranggebiet ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung geeignet.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1981. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtDas Gebiet wird lediglich umbenannt und es erfolgt keine Çnderung der Gebietsabgrenzung. In Bezug auf die einzelnen Schutz-güter ergeben sich keine erhebliche Betroffenheiten.Fazit: Die Gebietsumbenennung ist mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Das künftige Vorranggebiet ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung geeignet.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
1991. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Tiere, Panzen nd biologisce Viel-falt, Fläce sowie Klima nd Lft mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngsebenen vsl. vermei-den bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen nd biologisce VielfaltInneralb des Gebiets liegen die Biotope Feldecke südlic Bcen an der L519 V: ca. 0,2 a, Feld-ecke südlic Bcen an der L519 VI: ca. 0,04 a, Feldecke südlic Bcen Gewann Galgenwie-sen I: ca. 0,01 a sowie Feldecke südlic Bcen Gewann Galgenwiesen II: ca. 0,5 aFlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 8,0 aKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haHinweise und Anmerkungen:• Bei Inanspruchnahme des Gebiets sind die geschützten Biotope von einer Bebauung freizuhalten.Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.Das Gebiet liegt im Geo-Natrpark Bergstraße-Odenwald sowie im Natrpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die Gebietsmbenennng ist mit keinen negativen Umweltaswirkngen verbnden.Der Çnderngsbereic des künftigen Vorranggebiets ist insgesamt mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden nd daer as Umweltgesictspnkten für eine gewerblice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Baleit-planng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2001. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtDas Gebiet wird lediglich umbenannt und es erfolgt nur eine marginale Çnderung der Gebietsabgrenzung in Folge einer Anpassung des Gebietszuschnitts im bereits bebauten Bereich. In Bezug auf die einzelnen Schutzgüter ergeben sich keine erhebliche Betrof-fenheiten.Fazit: Die Gebietsumbenennung und die geringfügige Gebietserweiterung sind mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Das künftige Vorranggebiet ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung geeignet.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2011. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Klima und Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 6,9 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haLandschaftBetroffenheit einer „Landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaft“ in einer Größenordnung von mehr als 3 haKultur- und SachgüterRandliche ãberlagerung mit einer Verdachtszone einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2021. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Klima und Luft sowie Landschaft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpoten-ziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage in einem Schwerpunktraum des Wiedehopfs (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 6,8 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haLandschaftBetroffenheit einer „Landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaft“ in einer Größenordnung von mehr als 3 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2031. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Klima und Luft sowie Land-schaft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die poten-ziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 10,0 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haLandschaftBetroffenheit einer „Landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaft“ in einer Größenordnung von mehr als 3 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Naturpark Pfälzerwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2041. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Fläche, Klima und Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLage teilweise innerhalb eines 100 m Abstands zu Wohn- und MischbauächenFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 3,0 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haLandschaftBetroffenheit einer „Landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaft“ in einer Größenordnung von mehr als 3 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit Westwallanlage-FlächenHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von Westwallanlage-Flächen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Naturpark Pfälzerwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2051. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Klima und Luft, Landschaft sowie Kltr- nd Sacgüter mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 3,2 aKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haLandschaftBetroffenheit einer „Landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaft“ in einer Größenordnung von mehr als 3 haKultur- und Sachgüter• ãberlagerng mit Verdactszonen von arcäologiscen FndstellenRandlice Betroffeneit des Kltrdenkmals LaterbacstraßeHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffeneit von arcäologiscen Fndstellen ist drc die Facbeörde der Bodendenkmalpege z prüfen.Die konkrete Betroffeneit des Kltrdenkmals ist drc die Denkmalbeörde festzstellen.Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.Das Gebiet liegt im Natrpark Pfälzerwald.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Baleitplanng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2061. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folg dr gplantn Gbitsändrung ist aus rgionalr Sicht hinsichtlich dr Schutzgütr Mnsch, Tir, Panzn und biologi-sch Vilfalt, Fläch, Bodn sowi Klima und Luft mit vsl. rhblichn Btroffnhitn zu rchnn. Bsondrs rhblich Konikt-potnzial sind nicht zu rwartn. Di potnzilln Umwltauswirkungn lassn sich im Rahmn dr nachglagrtn Planungs-ebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLag im Achtungsabstand ins StörfallbtribsTir, Panzn und biologisch VilfaltBtroffnhit rgionalr Biotopvrbund (bdutndr Raum): ca. 0,2 haFlächeMöglich Flächninanspruchnahm: ca. 13,8 haBoden• Betroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 9,7 haBtroffnhit von Bödn mit inr Ackrzahl ! 80: ca. 0,2 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3haHinweise und Anmerkungen:Bi Inanspruchnahm ds Gbits ist das Abstandsgbot ds Art. 13 Abs. 2 Svso-III Richtlini i. V. m.  50 BImschG zu b-achten.Das Gbit ligt im Go-Naturpark Brgstraß-Odnwald.Fazit: Dr Çndrungsbrich ist mit voraussichtlich mittlrn ngativn Umwltauswirkungn vrbundn und dahr aus Umwltg-sichtspunktn für in wohnbaulich Entwicklung bdingt gignt. Im Rahmn dr Baulitplanung sind di o. g. Btroffnhitn und Anmrkungn bzw. Hinwis zu brücksichtign.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2071. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Mensc, Tiere, Panzen nd biologi-sce Vielfalt, Fläce, Boden, Wasser sowie Klima nd Lft mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind afgrnd der Lage im H100 zu erwarten. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLage im Actngsabstand eines StörfallbetriebsLage teilweise inneralb eines 00 m Abstands z Won- nd MiscbaäcenTiere, Panzen nd biologisce VielfaltAm Rand des Gebiets bendet sic das Biotop Feldgeölz / -ecke westl. Hemsbac an A5 nd einer Affart.FlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 4, aBodenBetroffeneit von Böden mit einer oen bis ser oen Bodenfnktionsbewertng: ca. 3,6 aWasser• Lage im H100: ca. 8,6 aLage im Hextrem: ca. 8,9aLage inneralb der Sctzzonen III nd IIIa des WSG WZV Badisce Bergstraße, Weineim: ca. 3,8 aKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haFazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist mit vorassictlic oen negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngs-bereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine gewerblice Entwicklng nict geeignet.Die Gebietsänderng wird as den o. g. Gründen nict weiterverfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2081. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Boden mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage im 300 m Radius um das FFH-Gebiet 6417-341 (vgl. Anhang 2)Betroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 0,05 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 3,4 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 3,4 haBetroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 3,2 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2091. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Wasser sowie Klima und Luft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind aufgrund der Lage im H1100 zu er-warten. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 4,8 haWasser• Lage im H1100: ca. 4,6 haLage im H1extrem: ca. 4,7 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist mit voraussichtlich hohen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungs-bereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung nicht geeignet.Die Gebietsänderung wird aus den o. g. Gründen nicht weiterverfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
201. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden, Wasser sowie Klima und Luft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Konikt-potenziale sind aufgrund der Lage im H100 zu erwarten. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. ,9 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 9,6 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 1,9 haWasser• Lage im H100: ca. 8,2 haLage im Hextrem: ca. 8,6 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3haFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist mit voraussichtlich hohen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungs-bereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung nicht geeignet.Die Gebietsänderung wird aus den o. g. Gründen nicht weiterverfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2111. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Mensc, Tiere, Panzen nd biologi-sce Vielfalt, Fläce, Boden sowie Landscaft mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpo-tenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschBetroffeneit Erolngswald Stfe 1b: ca. 1,5 aTiere, Panzen nd biologisce VielfaltLage im 300 m Radis m das FFH-Gebiet 6518-311 (vgl. Anang 2)Betroffeneit regionaler Biotopverbnd: ca. 1,5 aFlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 1,5 aBodenBetroffeneit von Böden mit einer oen bis ser oen Bodenfnktionsbewertng: ca. 0,04 aLandschaftLage im Landscaftssctzgebiet OdenwaldLage in einem nzerscnittenen Ram "! 5 QkmSonstiger Hinweis:Im Ramen der Unterrictng at das Landratsamt des Rein-Neckar-Kreises afgrnd der Lage im LSG Odenwald Beden-ken gegenüber der vorgesehenen Gebietsänderung geäußert. Als Ergebnis der Abwägng wird die Gebietsänderng nict weiterverfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2121. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): 1,4 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,4 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt vor dem Hintergrund der Inanspruchnahme einer Fläche des regionalen Biotop-verbunds mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umwelt-gesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenhei-ten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2131. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Panzen und biologi-sche Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLage teilweise innerhalb eines 100 m Abstands zu Wohn- und MischbauächenTiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): 1,2 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,3 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2141. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Tiere, Panzen nd biologisce Viel-falt, Fläce sowie Boden mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen nd biologisce VielfaltLage im 300 m Radis m das FFH-Gebiet 6518-311 (vgl. Anang 2)FlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 2,5 aBoden• Betroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 1,9 haBetroffeneit von Böden mit einer Ackerzal ! 80: ca. 0,3 aHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt teilweise in den Zonen III nd IIIa des WSG ZV GWV Unteres Elsenztal, Bammental.Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.Das Gebiet liegt im Natrpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Baleitplanng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2151. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Tiere, Panzen nd biologisce Viel-falt, Fläche, Boden, Klima und Luft sowie Landschaft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Kon-iktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngs-ebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen nd biologisce VielfaltLage im 300 m Radis m das FFH-Gebiet 6518-311 (vgl. Anang 2)Betroffeneit regionaler Biotopverbnd (bedetender Ram): ca. 2,3 aBetroffeneit regionaler Biotopverbnd (weiterer Ram): ca. 2,3 aFlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 4,7 aBodenBetroffeneit von Böden mit einer oen bis ser oen Bodenfnktionsbewertng: ca. 1,5 aBetroffeneit von Böden mit einer Ackerzal " 80: ca. 1,2 aKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haLandschaftLage in einem nzerscnittenen Ram "! 5 QkmHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in den Zonen III nd IIIa des WSG ZV GWV Unteres Elsenztal, Bammental.Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.Das Gebiet liegt im Natrpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Baleitplanng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2161. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Boden sowie Wasser mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umwelt-auswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,2 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,2 haWasserLage in den Zonen III und IIIa des WSG HetzenbachQuelle Eschelbronn: ca. 1,2 haHinweise und Anmerkungen:Bei Inanspruchnahme des Gebiets sind die Regelungen der WSG-Verordnung hinsichtlich gewerblicher Nutzungen zu beachten.Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2171. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden, Klima und Luft sowie Landschaft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Kon-iktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungs-ebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 3,2 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 3,2 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 2,9 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haLandschaftLage in einem unzerschnittenen Raum "! 5 QkmHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2181. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden, Klima und Luft sowie Landschaft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Kon-iktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungs-ebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 4,5 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 4,5 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,2 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haLandschaftLage in einem unzerschnittenen Raum "! 5 QkmHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
291. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden, Wasser sowie Klima und Luft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Konikt-potenziale sind aufgrund der Lage im H100 zu erwarten. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. ,3 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 4,8 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. ,6 haWasser• Lage im H100: ca. 4,4 haLage im Hextrem: ca. 4,6 haLage in der Zone IIIb des WSG III ZVWV Hardtgruppe Sandhausen: ca. 4,8 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist mit voraussichtlich hohen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungs-bereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung nicht geeignet.Die Gebietsänderung wird aus den o. g. Gründen nicht weiterverfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2201. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche sowie Boden mit vsl. erheb-licen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltas-wirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 2,3 aBodenBetroffeneit von Böden mit einer oen bis ser oen Bodenfnktionsbewertng: ca. 2,3 aHinweise und Anmerkungen:An diesem Standort werden keine Zielfestlegngen, sondern lediglic die Grndsatzfestlegng Vorbealtsgebiet für die Land-wirtscaft zrückgenommen. Damit entsteen as regionaler Sict keine neen, biser nict bereits grndsätzlic möglice Flächennutzungsoptionen.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic geringeren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine gewerblice Entwicklng geeignet. Im Ramen der Baleitpla-nng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2211. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Boden sowie Klima und Luft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 6,1 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 6,1 haBetroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 2,4 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2221. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Panzen und biologi-sche Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders er-hebliche Koniktpotenziale sind aufgrund des Artenschutzes zu erwarten. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLage teilweise innerhalb eines 100 m Abstands zu Wohn- und MischbauächenPotenzialgebiet für das Vorkommen der HaubenlercheTiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (weiterer Raum): ca. 2,4 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 2,4 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 2,4 haWasserLage in der Zone IIIb des WSG Br. Wiesloch: ca. 2,4 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer archäologischen Fundstelle: Siedlung provinzial-römischFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist mit voraussichtlich hohen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungs-bereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung nicht geeignet.Die Gebietsänderung wird aus den o. g. Gründen nicht weiterverfolgt. (Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2231. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden sowie Klima und Luft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 0,1 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 5,2 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 5,1 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2241. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden, Klima und Luft sowie Landschaft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Kon-iktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungs-ebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (weiterer Raum): ca. 7,4 ha• Innerhalb des Gebiets liegt das Biotop „Gehölze westlich Eichtersheim-Schindbuckel“: ca. 0,1 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 7,4 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 7,4 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haLandschaftLage in einem unzerschnittenen Raum "! 5 QkmHinweise und Anmerkungen:• Bei Inanspruchnahme des Gebiets ist das geschützte Biotop von einer Bebauung freizuhalten.Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2251. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Tiere, Panzen nd biologisce Viel-falt, Fläce sowie Boden mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen nd biologisce VielfaltBetroffeneit regionaler Biotopverbnd (weiterer Ram): ca. 1,5 aInneralb des Gebiets liegen die Biotope Feldecke östlic Angelbactal-Escelbacer Pfad: ca. 0,04 a sowie Feldecke südöstl. Angelbactal-Wanne: ca. 0,01 aFlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 2,4 aBodenBetroffeneit von Böden mit einer oen bis ser oen Bodenfnktionsbewertng: ca. 2,4 aHinweise und Anmerkungen:• Bei Inanspruchnahme des Gebiets sind die geschützten Biotope von einer Bebauung freizuhalten.Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Baleitplanng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2261. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Fläche, Boden, Wasser sowi Klima und Luft mit vsl. rhblichn Btroffnhitn zu rchnn. Bsondrs rhblich Koniktpotnzial sind nicht zu r-wartn. Di potnzilln Umwltauswirkungn lassn sich im Rahmn dr nachglagrtn Planungsbnn vsl. vrmidn bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLag tilwis innrhalb ins 100 m Abstands zu Wohn- und MischbauächnRandlich Lag im Achtungsabstand ins StörfallbtribsFlächeMöglich Flächninanspruchnahm: ca. 44,2 haBodenBtroffnhit von Bödn mit inr hohn bis shr hohn Bodnfunktionsbwrtung: ca. 18,1 haWasserLag in dn Zonn III und IIIa ds WSG WZV Badisch Brgstraß, Winhim: ca. 28,2 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haHinweise und Anmerkungen:Bi Inanspruchnahm ds Gbits sind di Rglungn dr WSG-Vrordnung hinsichtlich gwrblichr Nutzungn zu bachtn.Bi Inanspruchnahm ds Gbits ist das Abstandsgbot ds Art. 13 Abs. 2 Svso-III Richtlini i. V. m.  50 BImschG zu b-achten.Das Gbit ligt im Naturpark Nckartal-Odnwald.Fazit: Di vorgshn Gbitsändrung ist insgsamt mit voraussichtlich mittlrn ngativn Umwltauswirkungn vrbundn. Dr Çndrungsbrich ist dahr aus Umwltgsichtspunktn für in gwrblich Entwicklung bdingt gignt. Im Rahmn dr Bau-litplanung sind di o. g. Btroffnhitn und Hinwis bzw. Anmrkungn zu brücksichtign.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2271. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Tiere, Panzen nd biologisce Viel-falt, Fläce sowie Boden mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen nd biologisce VielfaltLage im 300 m Radis m das FFH-Gebiet 6417-341 (vgl. Anang 2)Lage im 300 m Abstand z dem NSG Wüstnäcstenbac nd HaferbckelInneralb des Gebiets liegt das Biotop Feldecke südlic Slzbac - *nge Wingert nter der Straße“: ca. 0,01 haFlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 2,4 aBodenBetroffeneit von Böden mit einer oen bis ser oen Bodenfnktionsbewertng: ca. 2,4 aBetroffeneit von Böden mit einer Ackerzal ! 80: ca. 2,3 aHinweise und Anmerkungen:• Bei Inanspruchnahme des Gebiets ist das geschützte Biotop von einer Bebauung freizuhalten.Beeinträctigngen des NSG sind z vermeiden.Das Gebiet liegt im Geo-Natrpark Bergstraße-Odenwald sowie im Natrpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Baleitplanng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2281. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folg dr gplantn Gbitsändrng ist as rgionalr Sict insictlic dr Sctzgütr Tir, Panzn nd biologisc Vil-falt, Fläc sowi Landscaft mit vsl. rblicn Btroffnitn z rcnn. Bsondrs rblic Koniktpotnzial sind nict z rwartn. Di potnzilln Umwltaswirkngn lassn sic im Ramn dr nacglagrtn Planngsbnn vsl. vrmidn bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tir, Panzn nd biologisc VilfaltBtroffnit rgionalr Biotopvrbnd (bdtndr Ram): ca. 2,0 aFlächeMöglic Fläcninansprcnam: ca. 2,0 aLandschaftLag im Landscaftssctzgbit Odnwald: ca. 1,9 aHinweise und Anmerkungen:Bi inr Inansprcnam ds Gbits ist insictlic ds LSG Odnwald in Antrag af Bfring nd Asnam von dn natrsctzfaclicn G- nd Vrbotn gmäß  67 BNatScG rfordrlic.Das Gbit ligt in inm Bric mit bsondrr Bdtng für Frmdnvrkr nd Narolng.Das Gbit ligt im Go-Natrpark Brgstraß-Odnwald sowi im Natrpark Nckartal-Odnwald.Fazit: Di vorgsn Gbitsändrng ist insgsamt mit vorassictlic mittlrn ngativn Umwltaswirkngn vrbndn. Dr Çndrngsbric ist dar as Umwltgsictspnktn für in wonbalic Entwicklng bdingt gignt. Im Ramn dr Balitplanng sind di o. g. Btroffnitn nd Hinwis bzw. Anmrkngn z brücksictign.Sonstiger Hinweis:Im Ramn dr Untrrictng at das Landratsamt ds Rin-Nckar-Kriss afgrnd dr Lag im LSG Odnwald Bdnkn gegenüber der vorgesehenen Gebietsänderung geäußert. Als Ergbnis dr Abwägng wird nac Altrnativnprüfng di Gbitsändrng dnnoc witrvrfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2291. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage im 300 m Radius um das FFH-Gebiet 6519-341(vgl. Anhang 2)Betroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 1,5 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,5 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt vor dem Hintergrund der Inanspruchnahme einer Fläche des regionalen Biotop-verbunds mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umwelt-gesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenhei-ten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2301. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Tiere, Panzen nd biologisce Vielfalt sowie Fläce mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen nd biologisce VielfaltBetroffeneit regionaler Biotopverbnd (bedetender Ram): ca. 2,1 aInneralb des Gebiets liegen die Biotope Trockenmaer südwestl. Neckarwimmersbac - Klingen: ca. 0,01 a sowie Feldecke südwestl. Neckarwimmersbac: ca. 0,01 aFlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 2,8 aHinweise und Anmerkungen:• Bei Inanspruchnahme des Gebiets sind die geschützten Biotope von einer Bebauung freizuhalten.Das Gebiet liegt in den Zonen III nd IIIa des WSG Br. Gew. A, Orsbrnnen / HmpernQelle Eberbac-Neckarwimmersbac.Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.Das Gebiet liegt im Geo-Natrpark Bergstraße-Odenwald sowie im Natrpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt vor dem Hintergrnd der Inansprcname einer Fläce des regionalen Biotop-verbnds mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umwelt-gesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Baleitplanng sind die o. g. Betroffenei-ten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2311. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Panzen und biologi-sche Vielfalt, Fläche sowie Klima und Luft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschInnerhalb des Gebiets liegen KleingartenanlagenTiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): 0,03 haBetroffenheit regionaler Biotopverbund (weiterer Raum): 1,7 haLage im Pufferbereich um ein Vorkommen des Wanderfalken (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 17,6 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haHinweise und Anmerkungen:Bei Inanspruchnahme des Gebiets sind die vorhandenen Kleingartenanlagen zu beachten.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2321. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden sowie Landschaft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage im 300 m Radius um das FFH-Gebiet 6718-311 (vgl. Anhang 2)Betroffenheit regionaler Biotopverbund (weiterer Raum): ca. 2,9 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 4,7 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 4,4 haLandschaftLage in einem unzerschnittenen Raum "! 5 QkmHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2331. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Mensc, Tiere, Panzen nd biologi-sce Vielfalt, Fläce, Boden, Wasser sowie Klima nd Lft mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Pla-nungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLage teilweise inneralb eines 00 m Abstands z Won- nd MiscbaäcenTiere, Panzen nd biologisce VielfaltInneralb des Gebiets liegen die Biotope Feldecke südlic Wiesloc an der Landstraße L594: ca. 0,02 a sowie Feldecken nd Feldgeölz südlic Wiesloc-Bögnersweg: ca. 0,09 aFlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 4,3 aBodenBetroffeneit von Böden mit einer oen bis ser oen Bodenfnktionsbewertng: ca. 4,2 aWasserLage im Hextrem TBG 352: ca. 0, aKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haHinweise und Anmerkungen:• Bei Inanspruchnahme des Gebiets sind die geschützten Biotope von einer Bebauung freizuhalten.Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.• In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine gewerblice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Bauleitplanung sind die Biotope zu berücksichtigen und von einer Bebauung freizuhalten. Weiterhin die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkngen z beacten.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2341. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Boden mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 0,7 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,9 haBoden• Betroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,9 haBetroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: 0,1 haFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2351. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden sowie Wasser mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermei-den bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (weiterer Raum): ca. ,4 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. ,4 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. ,4 haWasserLage im Hextrem: ca. 1,3 haLage in den Zonen III und IIIa des WSG ZV Unterer Schwarzbach, Waibstadt Br. Waibstadt, Epfenbach, Helmstadt, Neckarbischofsheim: ca. ,4 haHinweise und Anmerkungen:• In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.Bei Inanspruchnahme des Gebiets sind die Regelungen der WSG-Verordnung hinsichtlich gewerblicher Nutzungen zu beachten.Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2361. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Boden mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (weiterer Raum): ca. 1,1 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,7 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 1,5 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2371. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche sowie Boden mit vsl. erheb-lichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltaus-wirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 2,1 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 2,1 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich geringeren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet. Im Rahmen der Bauleitpla-nung sind die o. g. Betroffenheiten sowie Hinweise bzw. Anmerkungenzu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2381. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Boden mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (weiterer Raum): ca. 1,7 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,7 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 1,5 haBetroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 0,08 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2391. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Boden mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (weiterer Raum): ca. 0,1 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,1 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,1 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2401. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpo-tenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 0,02 haBetroffenheit regionaler Biotopverbund (weiterer Raum): ca. 0,3 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,3 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,05 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2411. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Boden mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (weiterer Raum): ca. 0,2 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,2 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,2 haBetroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 0,2 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2421. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Boden mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (weiterer Raum): ca. 0,4 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,4 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,4 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2431. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage im 300 m Radius um das FFH-Gebiet 6718-311 (vgl. Anhang 2)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,1 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich geringeren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet. Im Rahmen der Bauleitpla-nung sind die o. g. Betroffenheiten sowie Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2441. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Boden mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage im 300 m Radius um das FFH-Gebiet 6718-311 (vgl. Anhang 2)Betroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 0,7 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,7 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,01 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2451. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtDas Gebiet wird lediglich umbenannt und es erfolgt keine Çnderung der Gebietsabgrenzung. In Bezug auf die einzelnen Schutz-güter ergeben sich keine erhebliche Betroffenheiten.Fazit: Die Gebietsumbenennung ist mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Das künftige Vorranggebiet ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung geeignet.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2461. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 9,9 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 9,9 haWasserLage in der Zone IIIb des WSG 039 Mannheim-Käfertal MVV RHE AG: ca. 9,9 haLage in der Zone IIIb des WSG WW Käfertal-Neufestsetzung: ca. 9,9 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:Bei Inanspruchnahme des Gebiets sind die Regelungen der WSG-Verordnung hinsichtlich gewerblicher Nutzungen zu beachten.Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die Gebietsumbenennung ist mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden.Der Çnderungsbereich des künftigen Vorranggebiets ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden und daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleit-planung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2471. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Fläche, Boden, Wasser, Kli-ma und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLage teilweise innerhalb eines 100 bzw. 300 m Abstands zu Wohn- und MischbauächenFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 53,8 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 22,7 haBetroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 35,4 haWasserLage in der Zone IIIb des WSG 039 Mannheim-Käfertal MVV RHE AG: ca. 4,3 haLage in der Zone IIIb des WSG WW Käfertal-Neufestsetzung: ca. 4,3 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:Bei Inanspruchnahme des Gebiets sind die Regelungen der WSG-Verordnung hinsichtlich gewerblicher Nutzungen zu beachten.Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald.Fazit:Die Gebietsumbenennung ist mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden.Der Çnderungsbereich des künftigen Vorranggebiets ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden und daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleit-planung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2481. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 8, haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 8, haBetroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 7,5 haWasserLage im Hextrem: ca. 4,8 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:• In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit: Die Gebietsumbenennung ist mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden.Der Çnderungsbereich des künftigen Vorranggebiets ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden und daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleit-planung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2491. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – Umweltbericht(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)In Folg dr gplantn Gbitsändrng ist as rgionalr Sict insictlic dr Sctzgütr Mnsc, Tir, Panzn nd bio-logisc Vilfalt, Fläc sowi Wassr mit vsl. rblicn Btroffnitn z rcnn. Bsondrs rblic Koniktpotnzial sind nict z rwartn. Di potnzilln Umwltaswirkngn lassn sic im Ramn dr nacglagrtn Planngsbnn vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschTilwis Lag im Actngsabstand ins StörfallbtribsTir, Panzn nd biologisc VilfaltInnralb ds Gbits ligt das Biotop Fldckn nördl. Plankstadt: ca. 0,2 haFlächeMöglic Fläcninansprcnam: ca. 2,5 aWasserLag in dr Zon IIIb ds WSG WW Rina Rin-Nckar AG, Mannim: ca. 2,5 aHinweise und Anmerkungen:Bi Inansprcnam ds Gbits sind di Rglngn dr WSG-Vrordnng insictlic gwrblicr Ntzng z bactn.Bi Inansprcnam ds Gbits ist das Abstandsgbot ds Art. 13 Abs. 2 Svso-III Rictlini i. V. m.  50 BImscG z bactn.Das gscützt Biotop ist von inr Bbang frizaltn.Das Gbit ligt in inm Bric mit bsondrr Bdtng für Frmdnvrkr nd Narolng.Fazit: Di Gbitsmbnnnng ist mit kinn ngativn Umwltaswirkngn vrbndn.Dr Çndrngsbric ds künftign Vorranggbits ist insgsamt mit vorassictlic mittlrn ngativn Umwltaswirkngn vrbndn nd dar as Umwltgsictspnktn für in gwrblic Entwicklng bdingt gignt. Im Ramn dr Balit-planng sind di o. g. Btroffnitn nd Hinwis bzw. Anmrkngn z brücksictign.
2501. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtDas Gebiet wird lediglich umbenannt und es erfolgt keine Çnderung der Gebietsabgrenzung. In Bezug auf die einzelnen Schutz-güter ergeben sich keine erhebliche Betroffenheiten.Fazit: Die Gebietsumbenennung ist mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Das künftige Vorranggebiet ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung geeignet.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2511. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtDas Gebiet wird lediglich umbenannt und es erfolgt nur eine geringfügige Çnderung der Gebietsabgrenzung in Folge der Einbezie-hung einer bereits bebauten Fläche. In Bezug auf die einzelnen Schutzgüter ergeben sich insofern keine erhebliche Betroffenheiten.Fazit: Die Gebietsumbenennung sowie die geringfügige Gebietserweiterung sind mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbun-den. Das künftige Vorranggebiet ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung geeignet.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2521. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtDas Gebiet wird lediglich umbenannt und es erfolgt keine Çnderung der Gebietsabgrenzung. In Bezug auf die einzelnen Schutz-güter ergeben sich keine erhebliche Betroffenheiten.Fazit: Die Gebietsumbenennung ist mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Das künftige Vorranggebiet ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung geeignet.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2531. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtDas Gebiet wird lediglich umbenannt und es erfolgt keine Çnderung der Gebietsabgrenzung. In Bezug auf die einzelnen Schutz-güter ergeben sich keine erhebliche Betroffenheiten.Fazit: Die Gebietsumbenennung ist mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Das künftige Vorranggebiet ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung geeignet.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2541. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Mensc, Tiere, Panzen nd biologi-sce Vielfalt, Fläce, Boden, Klima nd Lft sowie Landscaft mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereb-lice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLage teilweise inneralb eines 100 bzw. 300 m Abstands z Won- nd MiscbaäcenTiere, Panzen nd biologisce VielfaltInneralb des Gebiets liegen die Biotope: Holweg-Scindwasen-südlic Sinseim, Scleen- Feldecke-Im nteren Holzweg-südwestlic Sinseim, Feldecke-Postörnle-südwestlic Sins-heim“, „Land-Schilfröhricht-Schäfersbruchgraben-südlich Sinsheim“ sowie „Feldhecke südlich Sinseim-Am oberen Holzweg IIBetroffeneit regionaler Biotopverbnd (bedetender Ram): ca. 1,4 aBetroffeneit regionaler Biotopverbnd (weiterer Ram): ca. 11,9 aFlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 35,5 aBodenBetroffeneit von Böden mit einer oen bis ser oen Bodenfnktionsbewertng: ca. 32,2 aBetroffeneit von Böden mit einer Ackerzal " 80: ca. 13,2 aKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haLandschaftLage in einem nzerscnittenen Ram "! 5 QkmHinweise und Anmerkungen:• Bei Inanspruchnahme des Gebiets sind die geschützten Biotope von einer Bebauung freizuhalten.Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.Fazit: Die Gebietsmbenennng ist mit keinen negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic des künftigen Vor-ranggebiets ist insgesamt mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden nd daer as Umweltge-sictspnkten für eine gewerblice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Baleitplanng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2551. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folg dr gplantn Gbitsändrng ist as rgionalr Sict insictlic dr Sctzgütr Tir, Panzn nd biologisc Vil-falt, Fläche, Wasser, Klima und Luft sowie Landschaft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotnzial sind nict z rwartn. Di potnzilln Umwltaswirkngn lassn sic im Ramn dr nacglagrtn Pla-nungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tir, Panzn nd biologisc VilfaltGbit tangirt Scwrpnkträm ds Wißstorcs (vgl. Anang 3)FlächeMöglic Fläcninansprcnam: ca. 4,6 aWasserLag im H1extrem ds Rins: ca. 4,6 aKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haLandschaftLag im Landscaftssctzgbit Pfälzisc RinanHinweise und Anmerkungen:Bi Inansprcnam ds Gbits ist insictlic ds LSG Pfälzisc Rinan in Antrag af Bfring nd Asnam von dn natrsctzfaclicn G- nd Vrbotn gmäß  67 BNatScG rfordrlic.• In den H1extrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.Fazit: Di vorgsn Gbitsändrng ist insgsamt mit vorassictlic mittlrn ngativn Umwltaswirkngn vrbndn. Dr Çndrngsbric ist dar as Umwltgsictspnktn für in wonbalic Entwicklng bdingt gignt. Im Ramn dr Balitplanng sind di o. g. Btroffnitn nd Hinwis bzw. Anmrkngn z brücksictign.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2561. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Wasser, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu er-warten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 2,7 haWasserLage im Hextrem des Rheins: ca. 9,2 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haKultur- und Sachgüterãberlagerung mit archäologischen Fundstellen bzw. Verdachtszonen von archäologischen FundstellenHinweise und Anmerkungen:• In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.Das Gebiet liegt vollständig in der Zone III des WSG Beindersheim, Mörsch, Roxheim.Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2571. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage im 300 m Radius um das VSG 6514-401 (vgl. Anhang 2)Lage in einem Schwerpunktraum des Wiedehopfs (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 6,9 haKultur- und SachgüterTeilweise ãberlagerung mit einer Verdachtszone einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2581. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind aufgrund der Natura 2000-Betroffenheit sowie des Artenschutzes zu erwarten. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage innerhalb des FFH-Gebiets 6515-301 sowie innerhalb des VSG 6514-401 (vgl. Anhang 2)Lage in einem Kern- sowie Schwerpunktraum des Wiedehopfs (vgl. Anhang 3)Betroffenheit landesweiter Biotopverbund: ca. 2,2 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 2,4 haFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist mit voraussichtlich hohen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungs-bereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung nicht geeignet.Die Gebietsänderung wird aus den o. g. Gründen nicht weiterverfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2591. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Mensc, Tiere, Panzen nd bio-logisce Vielfalt, Fläce, Klima nd Lft sowie Landscaft mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind afgrnd der Natra 2000-Betroffeneit sowie des Artensctzes z erwarten. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschBetroffeneit Erolngswald: ca. 3,6 a• Betroffenheit Lärmschutzwald: ca. 1,9 haTiere, Panzen nd biologisce VielfaltLage inneralb des VSG 6514-401 (vgl. Anang 2)Inneralb des Gebiets liegt das Biotop Strassgrasrasen: ca. 0,4 aBetroffeneit landesweiter Biotopverbnd: ca. 11,6 aLage in einem Kern- sowie Scwerpnktram des Wiedeopfs, Vorkommen von VSG- nd FFH-Ar-ten (vgl. Anang 3)FlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 11,6 aKlima und Luft• Betroffeneit lokaler Klimasctzwald: ca. 4,0 a• Betroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größen-ordnung von mehr als 3 haLandschaftLage im Landscaftssctzgebiet Heidewald: ca. 4,4 aFazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist mit vorassictlic oen negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngs-bereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng nict geeignet. Die Gebietsänderng wird as den o. g. Gründen nict weiterverfolgt. (Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2601. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Panzen und bio-logische Vielfalt, Fläche, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgela-gerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLage teilweise innerhalb eines 100 bzw. 300 m Abstands zu Wohn- und MischbauächenTiere, Panzen und biologische VielfaltLage im 300 m Radius um das VSG 6514-401 (vgl. Anhang 2)Lage in einem Schwerpunktraum des Wiedehopfs, mögliche Vorkommen von VSG-Arten (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 8,3 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haKultur- und SachgüterTeilweise ãberlagerung mit Verdachtszonen von archäologischen FundstellenHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Biotope zu beachten und von einer Bebauung freizuhalten. Weiterhin sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2611. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpo-tenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage in einem Schwerpunktraum des Wiedehopfs, mögliche Vorkommen von VSG-Arten (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 2,6 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 0,3 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit archäologischen FundstellenHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2621. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage in einem Schwerpunktraum des Wiedehopfs (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,3 haKultur- und SachgüterTeilweise ãberlagerung mit einer Verdachtszone einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2631. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich des Schutzguts Wasser mit vsl. erheblichen Betroffen-eiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen.WasserLage im Hextrem des Reins: ca. 6,7 aHinweise und Anmerkungen:An diesem Standort werden mit Asname einer geringfügigen Rückname einer Grünzäsr keine Zielfestlegngen, sondern lediglic die Grndsatzfestlegng Vorbealtsgebiet für den vorbegenden Hocwassersctz zrückgenommen. Damit ent-stehen aus regionaler Sicht keine neuen, bisher nicht bereits grundsätzlich mögliche Flächennutzungsoptionen.In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic geringeren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng geeignet. Im Ramen der Baleitpla-nng sind die o. g. Betroffeneiten sowie Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2641. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich des Schutzguts Wasser mit vsl. erheblichen Betrof-fenIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich des Schutzguts Wasser mit vsl. erheblichen Be-troffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen.WasserLage im H1extrem des Reins: ca. 4,7 aHinweise und Anmerkungen:An diesem Standort werden mit Asname einer geringfügigen Rückname einer Grünzäsr keine Zielfestlegngen, sondern lediglic die Grndsatzfestlegng Vorbealtsgebiet für den vorbegenden Hocwassersctz zrückgenommen. Damit ent-stehen aus regionaler Sicht keine neuen, bisher nicht bereits grundsätzlich mögliche Flächennutzungsoptionen.• In den H1extrem-Bereichen sollte hochwasserangepasst gebaut werden.Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic geringeren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng geeignet. Im Ramen der Baleitpla-nng sind die o. g. Betroffeneiten sowie Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2651. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folg dr gplantn Gbitsändrng ist as rgionalr Sict insictlic dr Sctzgütr Tir, Panzn nd biologisc Vil-falt, Fläche, Wasser, Klima und Luft sowie Landschaft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotnzial sind nict z rwartn. Di potnzilln Umwltaswirkngn lassn sic im Ramn dr nacglagrtn Pla-nungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tir, Panzn nd biologisc VilfaltLag im 300 m Radis m das FFH-Gbit 666-304 (vgl. Anang 2)Lag angrnznd an das NSG HorrninslLag in inm Scwrpnktram ds Scwarzmilans, möglic Vorkommn von VSG-ArtnLag im Fldrmas-Narngsgbit Rinland-Pfalz Nördlic Obrrinnidrng (vgl. Anang 3)FlächeMöglic Fläcninansprcnam: ca. 4,3 aWasserLag im Hextrem ds Rins: ca. 4,3 aKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haLandschaftLag im Landscaftssctzgbit Pfälzisc Rinan• Betroffenheit einer „Landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaft“ in einer Größenord-nung von mehr als 3 haHinweise und Anmerkungen:Bi Inansprcnam ds Gbits ist insictlic ds LSG Pfälzisc Rinan in Antrag af Bfring nd Asnam von dn natrsctzfaclicn G- nd Vrbotn gmäß  67 BNatScG rfordrlic.• In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.Das Gbit ligt in inm Bric mit bsondrr Bdtng für Frmdnvrkr nd Narolng.Fazit: Di vorgsn Gbitsändrng ist insgsamt mit vorassictlic mittlrn ngativn Umwltaswirkngn vrbndn. Dr Çndrngsbric ist dar as Umwltgsictspnktn für in wonbalic Entwicklng bdingt gignt. Im Ramn dr Balitplanng sind di o. g. Btroffnitn nd Hinwis bzw. Anmrkngn z brücksictign.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2661. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich des Schutzguts Fläche mit vsl. erheblichen Betroffen-heiten zu rechnen.FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,3 haFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich geringeren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2671. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 0,1 ha• Lage im Wildtierkorridor: ca. 0,1 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,8 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2681. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Panzen und biologi-sche Vielfalt, Fläche sowie Klima und Luft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLage teilweise innerhalb eines 100 m Abstands zu Wohn- und MischbauächenTiere, Panzen und biologische VielfaltLage in einem Schwerpunktraum des Wiedehopfs (vgl. Anhang 3)• Lage im Wildtierkorridor: ca. 11,3 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 11,3 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2691. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Pla-nungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage im Kernraum des Wiedehopfs (zu VSG 6616-402), Lage im Schwerpunktraum des Wiede-hopfs (vgl. Anhang 3)Betroffenheit landesweiter Biotopverbund: ca. 0,04 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 3,3 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haKultur- und SachgüterTeilweise ãberlagerung mit einer Verdachtszone einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2701. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Pla-nungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage in einer Vernetzungsäche des Wiedehopfs (zu VSG 6616-402), Lage in einem Schwerpunkt-raum des Wiedehopfs (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 3,3 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer Westwallanlage-FlächeHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von Westwallanlage-Flächen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2711. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Boden sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,4 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,4 haBetroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 0,2 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit archäologischen Fundstellen Hinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2721. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,4 haKultur- und Sachgüterãberlagerung mit einer Verdachtsäche einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit:Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich geringeren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet. Im Rahmen der Bauleitpla-nung sind die o. g. Betroffenheiten sowie Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2731. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Fläche, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu er-warten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLage teilweise innerhalb eines 100 m Abstands zu Wohn- und MischbauächenFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 9,5 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2741. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 22,6 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 12,7 haBetroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 12,7 haWasserLage in der Zone III des WSG Schifferstadt III: ca. 22,5 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haKultur- und SachgüterTeilweise ãberlagerung mit Verdachtszonen von archäologischen FundstellenHinweise und Anmerkungen:Bei Inanspruchnahme des Gebiets sind die Regelungen der WSG-Verordnung hinsichtlich gewerblicher Nutzungen zu beachten.Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit: Die Gebietsumbenennung ist mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich des künftigen Vorranggebiets ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden und daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleit-planung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2751. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Panzen und biologi-sche Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschBetroffenheit eines Lärmschutzwalds: ca. 0,5 haLage teilweise innerhalb eines 100 m Abstands zu Wohn- und MischbauächenTiere, Panzen und biologische VielfaltLage im Schwerpunktraum des Wiedehopfs (vgl. Anhang 3)Lage im Wildtierkorridor: ca. 6,4 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 6,4 haHinweisen und Anmerkungen:Die Betroffenheit des Lärmschutzwalds ist zu berücksichtigen und die Schutzfunktion möglichst zu erhalten.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2761. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Pla-nungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage im Wildtierkorridor: ca. 9,5 haLage in einem Schwerpunktraum des Wiedehopfs (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 15,0 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haKultur- und SachgüterRandliche ãberlagerung mit einer Verdachtszone einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2771. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Landschaft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage im 300 m Radius um das FFH-Gebiet 6715-301 (vgl. Anhang 2)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 4,1 haLandschaftBetroffenheit einer „Landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaft“ in einer Größenordnung von mehr als 3 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2781. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Panzen und biolo-gische Vielfalt, Fläche, Boden sowie Klima und Luft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Kon-iktpotenziale sind aufgrund der Natura 2000-Betroffenheit zu erwarten. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschBetroffenheit Lärmschutzwald: ca. 0,5 haTiere, Panzen und biologische VielfaltLage teilweise innerhalb und im 300 m Puffer des FFH-Gebiets 6812-301 (vgl. Anhang 2)Betroffenheit landesweiter Biotopverbund: 0,02 haBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 1,0 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,5 haBodenBetroffenheit Erosionsschutzwald: ca. 0,5 haKlima und LuftBetroffenheit lokaler Klimaschutzwald: ca. 0,5 haFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist mit voraussichtlich hohen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungs-bereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung nicht geeignet. Die Gebietsänderung wird aus den o. g. Gründen nicht weiterverfolgt. (Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2791. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Panzen und biologi-sche Vielfalt, Fläche sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Konikt-potenziale sind aufgrund der Lage in einer Pegezone des Pfälzerwalds zu erwarten. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschBetroffenheit Lärmschutzwald: ca. 0,3 haTiere, Panzen und biologische VielfaltLage in der Pegezone Eußerthal des Naturparks PfälzerwaldBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 0,3 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,3 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer archäologischen FundstelleFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist mit voraussichtlich hohen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungs-bereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung nicht geeignet. Die Gebietsänderung wird aus den o. g. Gründen nicht weiterverfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2801. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden sowie Klima und Luft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind aufgrund der Lage in einer Pegezone des Pfälzerwalds zu erwarten. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage im 300 m Radius um das FFH-Gebiet 6812-301 sowie um das VSG 6514-401 (vgl. Anhang 2)Lage in der Pegezone Eußerthal des Naturparks PfälzerwaldBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 0,8 haVorkommensbereiche von VSG und FFH-Arten (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,8 haBodenBetroffenheit Erosionsschutzwald: ca. 0,05 haKlima und LuftBetroffenheit lokaler Klimaschutzwald: ca. 0,05 haFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist mit voraussichtlich hohen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungs-bereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung nicht geeignet. Die Gebietsänderung wird aus den o. g. Gründen nicht weiterverfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2811. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Panzen und biologi-sche Vielfalt, Fläche, Boden sowie Klima und Luft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Konikt-potenziale sind aufgrund der Betroffenheit einer Waldäche mit mehreren Waldfunktionen zu erwarten. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschBetroffenheit Lärmschutzwald: ca. 1,0 haTiere, Panzen und biologische VielfaltLage im 300 m Radius um das FFH-Gebiet 6812-301 (vgl. Anhang 2)Betroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 1,6 haLage in einem Schwerpunktraum des Wanderfalken (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,6 haBodenBetroffenheit Erosionsschutzwald: ca. 1,0 haKlima und LuftBetroffenheit lokaler Klimaschutzwald: ca. 1,0 haFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist mit voraussichtlich hohen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungs-bereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung nicht geeignet. Die Gebietsänderung wird aus den o. g. Gründen nicht weiterverfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2821. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Panzen und biologi-sche Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLage teilweise innerhalb eines 100 m Abstands zu Wohn- und MischbauächenTiere, Panzen und biologische VielfaltLage im 300 m Radius um das FFH-Gebiet 6812-301 (vgl. Anhang 2)Vorkommensbereiche von VSG-Arten angrenzend (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 2,5 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Naturpark Pfälzerwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2831. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage im 300 m Radius um das FFH-Gebiet 6812-301 (vgl. Anhang 2)Betroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 1,4 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,4 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Naturpark Pfälzerwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt vor dem Hintergrund der Inanspruchnahme einer Fläche des regionalen Biotop-verbunds mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umwelt-gesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenhei-ten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2841. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage im 300 m Radius um das FFH-Gebiet 6812-301 (vgl. Anhang 2)Lage in einem Schwerpunktraum des Uhus, Vorkommen von FFH- und VSG-Arten (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,9 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Naturpark Pfälzerwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2851. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind im Hinblick auf den Artenschutz zu erwarten. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage im 300 m Radius um das FFH-Gebiet 6812-301 sowie um das VSG 6812-401 (vgl. Anhang 2)Lage in Vorkommensbereichen diverser FFH- und VSG-Arten (vgl. Anhang 3) FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,4 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer Westwallanlage-FlächeFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich hohen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung nicht geeignet. Die Gebietsänderung wird aus den o. g. Gründen nicht weiterverfolgt. (Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2861. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind aufgrund der Lage in einem Natura 2000-Gebiet zu erwarten. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage innerhalb des VSG 6812-401 (vgl. Anhang 2)Lage in Vorkommensbereichen diverser FFH- und VSG-Arten (vgl. Anhang 3)Betroffenheit landesweiter Biotopverbund: ca. 0,6 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,6 haFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich hohen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung nicht geeignet. Die Gebietsänderung wird aus den o. g. Gründen nicht weiterverfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2871. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind aufgrund der Lage in einem Natura 2000-Gebiet zu erwarten. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage innerhalb des VSG 6812-401 und im 300 m Puffer um das FFH-Gebiet 6812-301 (vgl. Anhang 2)Betroffenheit landesweiter Biotopverbund: ca. 0,8 haVorkommensbereiche von FFH- und VSG-Arten (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,8 haFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich hohen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung nicht geeignet. Die Gebietsänderung wird aus den o. g. Gründen nicht weiterverfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2881. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind aufgrund der Lage in einem Natura 2000-Gebiet zu erwarten. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage innerhalb des VSG 6812-401 (vgl. Anhang 2)• Betroffenheit landesweiter Biotopverbund: 0,3 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,5 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer Westwallanlage-FlächeFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich hohen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung nicht geeignet.Die Gebietsänderung wird aus den o. g. Gründen nicht weiterverfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2891. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage im 300 m Radius um das VSG 6812-401 (vgl. Anhang 2)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,9 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer Westwallanlage-FlächeHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von Westwallanlage-Flächen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Das Gebiet liegt im Naturpark Pfälzerwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2901. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind im Hinblick auf den Artenschutz zu erwarten. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage im 300 m Radius um das VSG 6812-401 (vgl. Anhang 2)Lage in Vorkommensbereichen diverser FFH- und VSG-Arten (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 2,2 haFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich hohen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung nicht geeignet.Die Gebietsänderung wird aus den o. g. Gründen nicht weiterverfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2911. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Tiere, Panzen nd biologisce Vielfalt sowie Fläce mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind afgrnd der Lage in einer Pegezone des Pfälzerwalds z erwarten. Im Einzelnen sind folgende Sctzgtbelange betroffen:Tiere, Panzen nd biologisce VielfaltLage in der Pegezone Haardt des Natrparks PfälzerwaldBetroffeneit regionaler Biotopverbnd (bedetender Ram): ca. 0,9 aFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,9 haFazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic oen negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng nict geeignet. Die Gebietsänderng wird as den o. g. Gründen nict weiterverfolgt. (Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2921. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Klima und Luft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermei-den bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage im 300 m Radius um das FFH-Gebiet 6715-302 sowie um das VSG 6715-401 (vgl. Anhang 2)Lage in einem Schwerpunktraum des Weißstorchs (Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 5,4 haKlima und LuftBetroffenheit lokaler Klimaschutzwald: ca. 1,0 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Die Betroffenheit des lokalen Klimaschutzwalds ist zu berücksichtigen und die Schutzfunktion möglichst zu erhalten.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2931. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begren-zen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 4,1 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haKultur- und Sachgüter• Überlagerung mit einer archäologischen Fundstelle • Überlagerung mit einer Westwallanlage-FlächeHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen und Westwallanlage-Flächen ist durch die Fachbehörde der Boden-denkmalpege zu prüfen.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2941. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Panzen und bio-logische Vielfalt, Fläche, Boden, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Be-sonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschBetroffenheit eines Lärmschutzwalds: ca. 0,2 haLage teilweise innerhalb eines 100 m Abstands zu Wohn- und MischbauächenTiere, Panzen und biologische VielfaltVorkommensbereich der FFH-Art Mauereidechse (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 5,5 haBoden• Betroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,1 haBetroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: 0,05 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haKultur- und SachgüterTeilweise ãberlagerung mit archäologischen Verdachtszonen von archäologischen FundstellenHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Die Betroffenheit des Lärmschutzwalds ist zu berücksichtigen und die Schutzfunktion möglichst zu erhalten.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2951. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Boden sowie Klima und Luft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 3,4 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 2,8 haBetroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 2,8 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2961. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erheb-liche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage in einem Schwerpunktraum des Weißstorchs sowie der Rohrweihe (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 8,3 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 7,8 haBetroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: 7,8 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haKultur- und Sachgüterãberlagerung mit archäologischen Verdachtszonen von archäologischen Fundstellen Hinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2971. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Boden sowie Klima und Luft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 3,7 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,2 haBetroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 2,0 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2981. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Boden sowie Klima und Luft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 3,1 haBoden• Betroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,7 haBetroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 3,0 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
2991. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Mensc, Tiere, Panzen nd biologi-sce Vielfalt, Fläce sowie Kltr- nd Sacgüter mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Konikt-potenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngs-ebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschPfälzer Mandelpfad drcQert das GebietTiere, Panzen nd biologisce VielfaltLage inneralb eines 300 m Abstands z dem NSG Haardtrand-SteinbülFlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 2,0 aKultur- und SachgüterÜberlagerung mit Westwallanlage-FlächenHinweise und Anmerkungen:• Bei Inanspruchnahme des Gebiets ist der „Pfälzer Mandelpfad“ zu berücksichtigen.Die konkrete Betroffeneit der Westwallanlage-Fläcen ist drc die Facbeörde der Bodendenkmalpege z prüfen.Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.Bei Inansprcname ist eine Beeinträctigng des NSG z vermeiden.Das Gebiet liegt im Natrpark Pfälzerwald.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Baleitplanng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)
3001. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Boden sowie Klima und Luft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 11,3 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 9,5 haBetroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 6,4 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)