721. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Landschaft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische Vielfalt• Lage im 300 m Radius um das VSG 6514-401 (vgl. Anhang 2)• Lage in einem Schwerpunktraum des Wiedehopfs• Mögliche Vorkommen der VSG-Art Zaunammer am Gebietsrand (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 4,3 haLandschaftBetroffenheit einer „Landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaft“ in einer Größenordnung von mehr als 3 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im nachgelagerten Verfahren sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 731. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Panzen und bio-logische Vielfalt, Fläche, Boden, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Be-sonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLage teilweise innerhalb eines 100 m Abstands um Wohn- und MischbauächenTiere, Panzen und biologische Vielfalt• Lage in einem Schwerpunktraum des Wiedehopfs (vgl. Anhang 3)• Mögliches Vorkommen der FFH-Art Mauereidechse• Strauchbestände am westlichen GebietsrandFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 24,7 haBoden• Betroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 7,3 ha• Betroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 6,9 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haKultur- und SachgüterTeilweise ãberlagerung mit einer Verdachtszone einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:• Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Die Strauchbestände am westlichen Gebietsrand sind im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 741. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund: ca. 0,4 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,4 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt vor dem Hintergrund der Lage in einer Fläche des regionalen Biotopverbunds mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichts-punkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 751. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Panzen und biolo-gische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser sowie Landschaft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Pla-nungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschGebiet überlagert sich mit einer bestehenden SportanlageTiere, Panzen und biologische VielfaltLage in einem Schwerpunktraum des Wiedehopfs (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 5,0 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. ,2 haWasser• Betroffenheit von einer H100-Fläche (Eckbach): ca. 0,02 ha • Betroffenheit von Hextrem-Flächen: ca. 0,08 haLandschaftBetroffenheit einer „Landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaft“ in einer Größenordnung von mehr als 3 haHinweise und Anmerkungen:• Die bestehende Sportanlage ist bei Inanspruchnahme des Gebiets zu berücksichtigen.• In dem Gebiet liegt ein H100-Bereich des Eckbachs, der von Bebauung freizuhalten ist. In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 761. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Boden mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische Vielfalt• Lage im 300 m Radius um das VSG 6514-401 (vgl. Anhang 2)• Lage in einem Schwerpunktraum des Wiedehopfs (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,8 haBodenBetroffenheit von Böden mit hoher bis sehr hoher Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,05 haFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 771. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Panzen und biologi-sche Vielfalt, Fläche sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Konikt-potenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungs-ebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLage teilweise innerhalb eines 100 m Abstands zu Wohn- und MischbauächenTiere, Panzen und biologische Vielfalt• Lage im 300 m Radius um das VSG 6514-401 (vgl. Anhang 2)• Lage in einem Schwerpunktraum des Wiedehopfs (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,6 haKultur- und Sachgüterãberlagerung mit archäologischen Fundstellen bzw. Verdachtszonen von archäologischen FundstellenHinweise und Anmerkungen:• Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 781. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtDas Gebiet wird lediglich umbenannt und es erfolgt keine Çnderung der Gebietsabgrenzung. In Bezug auf die einzelnen Schutz-güter ergeben sich keine erhebliche Betroffenheiten.Fazit: Die Gebietsumbenennung ist mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Das künftige Vorranggebiet ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung geeignet.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 791. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden sowie Klima und Luft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage in einem Schwerpunktraum des Wiedehopfs (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 72,3 haBoden• Betroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 33,1 ha• Betroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 25,9 haKlima und LuftLage in einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haHinweise und Anmerkungen:• Die Wiesen und Weideächen inkl. des Stillgewässers an der B 271 sowie der Sausenheimer Graben sind zu berücksichtigen und Beeinträchtigungen möglichst zu vermeiden.• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Das künftige Vorranggebiet ist mit vsl. mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden und damit aus Umweltgesichtspunk-ten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im nachgelagerten Verfahren sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 801. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erheb-liche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage in einem Schwerpunktraum des Wiedehopfs, mögliche Vorkommen der VSG-Art Kiebitz (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 41,2 haBoden• Betroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 23,9 ha• Betroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 13,4 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haKultur- und Sachgüterãberlagerung mit archäologischen Fundstellen bzw. Verdachtszonen von archäologischen FundstellenHinweise und Anmerkungen:• Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.• Im Rahmen artenschutzfachlicher Prüfungen besteht vertiefter Prüfbedarf im Hinblick auf mögliche Vorkommen des Kiebitz.Fazit: Die Gebietsumbenennung ist mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden.Der Çnderungsbereich des künftigen Vorranggebiets ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden und daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleit-planung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 811. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Fläche, Klima und Luft sowie Kltr- nd Sacgüter mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z er-warten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Mensch• Lage teilweise inneralb eines 100 m Abstands z Won- nd Miscbaäcen• Betroffenheit eines Lärmschutzwaldes: ca. 1,1 ha• !rtlicer Wanderweg (Siebenbaernweg) drcQert das GebietFlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 53,5 aKlima und Luft• Betroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größen-ordnung von mehr als 3 ha• Betroffenheit eines lokalen Klimaschutzwalds: ca. 1,1 haKultur- und Sachgüterãberlagerng mit arcäologiscen Fndstellen bzw. Verdactszonen von arcäologiscen FndstellenHinweise und Anmerkungen:• Der örtlice Wanderweg Siebenbaernweg ist bei einer Inansprcname des Gebiets z berücksictigen.• Die konkrete Betroffeneit von arcäologiscen Fndstellen ist drc die Facbeörde der Bodendenkmalpege z prüfen.• Die Betroffeneiten der scützenswerten Waldäcen sind z berücksictigen nd die Sctzfnktionen möglicst z eralten.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngs-bereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine gewerblice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Baleitplanng sind die o. g. Betroffeneiten nd Anmerkngen bzw. Hinweise z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 821. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Pla-nungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltIm westlichen Bereich der Çnderungsäche Vorkommen des Feldhamsters in älteren Kartierungen (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 19,9 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haKultur- und Sachgüterãberlagerung mit archäologischen Fundstellen bzw. Verdachtszonen von archäologischen FundstellenHinweise und Anmerkungen:• Im Rahmen artenschutzfachlicher Prüfungen sind mögliche Vorkommen des Feldhamsters vertieft zu prüfen.• Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 831. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Tiere, Panzen nd biologisce Viel-falt, Fläche, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Pla-nungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen nd biologisce VielfaltBetroffenheit des geschützten Landschaftsbestandteils „Platanenallee Flomersheimer Straße“FlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 6,0 aKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haKultur- und Sachgüterãberlagerng mit arcäologiscen Fndstellen bzw. Verdactszonen von arcäologiscen FndstellenHinweise und Anmerkungen:• Die konkrete Betroffeneit von arcäologiscen Fndstellen ist drc die Facbeörde der Bodendenkmalpege z prüfen.• Der gescützte Landscaftsbestandteil Platanenallee Flomerseimer Straße ist von einer Bebang freizalten.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Baleitplanng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 841. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begren-zen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 4,4 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haKultur- und Sachgüterãberlagerung mit archäologischen Fundstellen bzw. Verdachtszonen von archäologischen FundstellenHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 851. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Tiere, Panzen nd biologisce Viel-falt, Fläce, Boden, Wasser sowie Klima nd Lft mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Konikt-potenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngs-ebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen nd biologisce Vielfalt• Lage im 300 m Radis m das FFH-Gebiet 676-34 (vgl. Anang 2)• Lage im Fledermas-Narngsgebiet Reinland-Pfalz Nördlice Oberreinniederng (vgl. Anang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 37,0 haBodenBetroffeneit von Böden mit einer oen bis ser oen Bodenfnktionsbewertng: ca. 6,0 aWasserLage im Hextrem des Reins: ca. 37,0 aKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haHinweise und Anmerkungen:• In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.• Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.Fazit: Als Ergebnis der Umweltprüfng wrde das geplante Vorranggebiet m den besteenden Grünstreifen nördlic der Kläranlage af eine Größe von ca. 37 a verkleinert. Nac der Verkleinerng ist das künftige Vorranggebiet mit insgesamt vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden nd daer as Umweltgesictspnkten für eine gewerblice Entwicklng bedingt ge-eignet. Im Ramen der Baleitplanng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 861. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Boden mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage im 300 m Radius um das FFH-Gebiet 6715-301 sowie um das VSG 6616-402 (vgl. Anhang 2)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,0 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 1,0 haHinweise und Anmerkungen:Vertiefende artenschutzfachliche Prüfungen im Rahmen nachgelagerter Verfahren erforderlich.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 871. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage im 300 m Radius um das FFH-Gebiet 6715-301 sowie um das VSG 6616-402 (vgl. Anhang 2)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,8 haKultur- und Sachgüterãberlagerung mit einer archäologischen Fundstelle bzw. einer Verdachtszone einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 881. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erheb-liche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische Vielfalt• Lage im 300 m Radius um das FFH-Gebiet 6716-301 sowie um das VSG 6716-402 (vgl. Anhang 2)• Lage im Wildtierkorridor, Lage in einem Schwerpunktraum des Wiedehopfs, Lage in einem Vorkom-mensbereich der VSG-Art Grauammer (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 4,6 haBoden• Betroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 4,1 ha• Betroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 4,4 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 891. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Panzen und biologi-sche Vielfalt, Fläche sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Konikt-potenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungs-ebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschBetroffenheit eines Lärmschutzwaldes: ca. 0,3 haTiere, Panzen und biologische Vielfalt• Lage im FFH-Gebiet 6715-302 und im 300 m Radius um das VSG 6715-401 (vgl. Anhang 2)• Lage im Wildtierkorridor• Betroffenheit landesweiter Biotopverbund: ca. 2,6 ha• Lage in einem Schwerpunktraum des Wiedehopfs (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 2,7 haKultur- und Sachgüterãberlagerung mit einer Verdachtszone einer archäologischen Fundstelle Hinweise und Anmerkungen:• Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.• Die Betroffenheit des Lärmschutzwalds ist zu berücksichtigen und die Schutzfunktion möglichst zu erhalten.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 901. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage in einem Schwerpunktraum des Weißstorchs (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 2,9 haKultur- und Sachgüterãberlagerung mit einer Verdachtszone einer archäologischen Fundstelle Hinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 911. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpo-tenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische Vielfalt• Lage im 300 m Radius um das FFH-Gebiet 6715-302 sowie um das VSG 6715-401 (vgl. Anhang 2)• Lage in Schwerpunkträumen des Weißstorchs (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 3,1 haBoden• Betroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,3 ha• Betroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 0,3 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer Westwallanlage-FlächeHinweise und Anmerkungen:• Die konkrete Betroffenheit von Westwallanlage-Flächen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 921. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich des Schutzguts Fläche mit vsl. erheblichen Betroffen-heiten zu rechnen.FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,8 haFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich geringeren Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungs-bereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 931. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Vielfalt, Fläche sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Pla-nungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage in einem Schwerpunktraum des Wiedehopfs (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,1 haKultur- und Sachgüterãberlagerung mit archäologischen Fundstellen bzw. Verdachtszonen von archäologischen FundstellenHinweise und Anmerkungen:• Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 941. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Mensc, Tiere, Panzen nd biologi-sce Vielfalt, Fläce, Boden, Wasser, Klima nd Lft, Landscaft sowie Kltr- nd Sacgüter mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Mit Blick af die bei allen Sctzgütern aftretenden Umweltaswirkngen sind besonders ereblice Koniktpoten-ziale zu erwarten. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschBetroffeneit eines Lärmsctzwalds: ca. 0,6 aTiere, Panzen nd biologisce Vielfalt• Lage im 300 m Radis m das FFH-Gebiet 684-302 (vgl. Anang 2)• Lage in einem Schwerpunktraum des Wiedehopfs • Lage in Scwerpnkträmen des Weißstorcs (vgl. Anang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 3,7 haBodenBetroffeneit eines Erosionssctzwalds: ca. 0,2 aWasserLage im Hextrem des Reins: ca. 2,5 aKlima und Luft• Betroffeneit eines lokalen Klimasctzwalds: ca. 0,6 a• Betroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größen-ordnung von mehr als 3 haLandschaft• Lage im Landscaftssctzgebiet Pfälzisce Reinaen• Betroffenheit einer „Landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaft“ in einer Größenord-nung von mehr als 3 haKultur- und Sachgüterãberlagerng mit arcäologiscen Fndstellen bzw. Verdactszonen von arcäologiscen FndstellenFazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic oen negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng nict geeignet. Die Gebietsänderng wird nict weiterverfolgt. (Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 951. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich des Schutzguts Wasser mit vsl. erheblichen Betroffen-eiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Sctzgtbelan-ge betroffen:Wasser• Lage im Hextrem des Reins sowie des Micelbacs: ca. ,9 aHinweise und Anmerkungen:• An diesem Standort werden keine Zielfestlegngen, sondern lediglic die Grndsatzfestlegng Vorbealtsgebiet für den vor-begenden Hocwassersctz zrückgenommen. Damit entsteen as regionaler Sict keine neen, biser nict bereits grundsätzlich mögliche Flächennutzungsoptionen.• In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic geringeren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng geeignet. Im Ramen der Baleitpla-nng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 961. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Tiere, Panzen nd biologisce Viel-falt, Fläce sowie Landscaft mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind af-grnd des Artensctzes z erwarten. Im Einzelnen sind folgende Sctzgtbelange betroffen:Tiere, Panzen nd biologisce Vielfalt• Lage im 300 m Radis m das FFH-Gebiet 6914-301 sowie m das VSG 6914-401 (vgl. Anang 2)• Lage im Wildtierkorridor: ca. 0,8 a• Lage in dem Kernram Wiedeopf z VSG 6914-401• Lage in diversen Brtvögel-Scwerpnkträmen (vgl. Anang 3)FlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 0,8 aLandschaftLage im Landscaftssctzgebiet Pfälzisce ReinaenFazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic oen negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng nict geeignet. Die Gebietsänderng wird as den o. g. Gründen nict weiterverfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 971. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Mensc, Tiere, Panzen nd biolo-gisce Vielfalt, Fläce, Klima nd Lft, Landscaft sowie Kltr- nd Sacgüter mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind afgrnd der Betroffeneit eines Natra 2000-Gebietes sowie insictlic des Arten-schutzes zu erwarten. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschBetroffeneit eines Lärmsctzwalds: ca. 0,6 aTiere, Panzen nd biologisce Vielfalt• Lage im FFH-Gebiet 6914-301 nd im VSG 6914-401 (vgl. Anang 2)• Lage angrenzend an das NSG 7334-140 *ockgrimer Tongrben• FFH-Arten sowie VSG-Arten sind kartiert, Lage im Fledermas-Narngsgebiet Bienwald, Lage in einem Kernram des Wiedeopfs (vgl. Anang 3)FlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 4,8 aKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haLandschaftLage im Landscaftssctzgebiet Pfälzisce ReinaenKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer archäologischen FundstelleFazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic oen negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine gewerblice Entwicklng nict geeignet.Die Gebietsänderng wird as den o. g. Gründen nict weiterverfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 981. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche sowie Boden mit vsl. erheb-lichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltaus-wirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,5 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 1,3 haFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich geringeren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet. Im Rahmen der Bauleitpla-nung sind die o. g. Betroffenheiten sowie Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 991. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folg dr gplantn Gbitsändrng ist as rgionalr Sict insictlic dr Sctzgütr Tir, Panzn nd biologisc Vil-falt, Fläche, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Kon-iktpotnzial sind nict z rwartn. Di potnzilln Umwltaswirkngn lassn sic im Ramn dr nacglagrtn Planngs-ebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tir, Panzn nd biologisc Vilfalt• Lag im 300 m Radis m das VSG 6914-401 (vgl. Anang 2)• Lag in inm Scwrpnktram ds Wißstorcs (vgl. Anang 3)FlächeMöglic Fläcninansprcnam: ca. 2,2 aLandschaftLage im Landschaftsschutzgebiet „Bienwald“Kultur- und Sachgüter• ãbrlagrng mit arcäologiscn Fndstlln bzw. Vrdactszonn von arcäologiscn Fundstellen• Überlagerung mit einer Westwallanlage-FlächeHinweise und Anmerkungen:• Di konkrt Btroffnit von arcäologiscn Fndstlln nd Wstwallanlag-Fläcn ist drc di Facbörd dr Bodn-dnkmalpg z prüfn.• Bi Inansprcnam ds Gbits ist insictlic ds LSG Binwald in Antrag af Bfring nd Asnam von dn natr-sctzfaclicn G- nd Vrbotn gmäß 67 BNatScG rfordrlic.• Das Gbit ligt in inm Bric mit bsondrr Bdtng für Frmdnvrkr nd Narolng.Fazit: Di vorgsn Gbitsändrng ist insgsamt mit vorassictlic mittlrn ngativn Umwltaswirkngn vrbndn. Dr Çndrngsbric ist dar as Umwltgsictspnktn für in wonbalic Entwicklng bdingt gignt. Im Ramn dr Balitplanng sind di o. g. Btroffnitn nd Hinwis bzw. Anmrkngn z brücksictign.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1001. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folg dr gplantn Gbitsändrng ist as rgionalr Sict insictlic dr Sctzgütr Tir, Panzn nd biologisc Vil-falt, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rech-nn. Bsondrs rblic Koniktpotnzial sind nict z rwartn. Di potnzilln Umwltaswirkngn lassn sic im Ra-men der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tir, Panzn nd biologisc Vilfalt• Lag im 300 m Radis m das FFH-Gbit 694-30 sowi m das VSG 694-40 (vgl. Anang 2)• Lag im Fldrmas-Narngsgbit Rinland-Pfalz Nördlic Obrrinnidrng, Lag in inm Scwrpnktram ds Widopfs, ds Wißstorcs nd dr Rorwi (vgl. Anang 3)FlächeMöglic Fläcninansprcnam: ca. 4,4 aBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,3 haWasserLag im Hextrem ds Rins: ca. 4,4 aKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung von mehr als 3 haLandschaft• Lag im Landscaftssctzgbit Pfälzisc Rinan• Betroffenheit einer „Landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaft“ in einer Größenord-nung von mehr als 3 haKultur- und Sachgüter• ãbrlagrng mit arcäologiscn Vrdactszonn von arcäologiscn Fndstlln• Überlagerung mit einer Westwallanlage-FlächeHinweise und Anmerkungen:• Bi Inansprcnam ds Gbits ist insictlic ds LSG Pfälzisc Rinan in Antrag af Bfring nd Asnam von dn natrsctzfaclicn G- nd Vrbotn gmäß 67 BNatScG rfordrlic.• In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.• Di konkrt Btroffnit von arcäologiscn Fndstlln nd Wstwallanlag-Fläcn ist drc di Facbörd dr Bodn-dnkmalpg z prüfn.Fazit: Di vorgsn Gbitsändrng ist insgsamt mit vorassictlic mittlrn ngativn Umwltaswirkngn vrbndn. Dr Çndrngsbric ist dar as Umwltgsictspnktn für in wonbalic Entwicklng bdingt gignt. Im Ramn dr Balitplanng sind di o. g. Btroffnitn nd Hinwis bzw. Anmrkngn z brücksictign.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1011. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Mensc, Tiere, Panzen nd biologi-sce Vielfalt, Fläce, Wasser, Landscaft sowie Kltr- nd Sacgüter mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgela-gerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLage teilweise inneralb eines 00 m Abstands z Won- nd MiscbaäcenTiere, Panzen nd biologisce VielfaltMöglice Vorkommen der FFH-Art Krezkröte, Vorkommensbereice der VSG-Arten Stockente, Tafel-ente nd der FFH-Art Maereidecse, Lage in einem Scwerpnktram des Scwarzmilans, Lage im Fledermas-Narngsgebiet Reinland-Pfalz Nördlice Oberreinniederng (vgl. Anang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 9,9 haWasserLage im Hextrem des Reins: ca. 9, aLandschaftBetroffenheit einer „Landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaft“ in einer Größenordnung von mehr als 3haKultur- und SachgüterTeilweise ãberlagerng mit einer Verdactszone einer arcäologiscen FndstelleHinweise und Anmerkungen:• In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.• Die konkrete Betroffeneit von arcäologiscen Fndstellen ist drc die Facbeörde der Bodendenkmalpege z prüfen.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine gewerblice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Ba-leitplanng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 021. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folg dr gplantn Gbitsändrng ist as rgionalr Sict insictlic dr Sctzgütr Tir, Panzn nd biologisc Vil-falt, Fläc, Bodn, Wassr sowi Landscaft mit vsl. rblicn Btroffnitn z rcnn. Bsondrs rblic Koniktpo-tnzial sind nict z rwartn. Di potnzilln Umwltaswirkngn lassn sic im Ramn dr nacglagrtn Planngsbnn vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tir, Panzn nd biologisc VilfaltLag in inm Scwrpnktram ds Widopfs, Lag im Fldrmas-Narngsgbit Rinland- Pfalz Nördlic Obrrinnidrng, Möglics Vorkommn dr FFH-Art Winbrgscnck (vgl. Anang 3)FlächeMöglic Fläcninansprcnam: ca. 2, aBoden• Betroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,3 ha• Btroffnit von Bödn mit inr Ackrzal ! 80: ca. ,4 aWasserLag im Hextrem ds Rins: ca. 2, aLandschaft•Lag im Landscaftssctzgbit Pfälzisc Rinan • Betroffenheit einer „Landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaft“ in einer Größenord-nung von mehr als 3 haHinweise und Anmerkungen:• Bi Inansprcnam ds Gbits ist insictlic ds LSG Pfälzisc Rinan in Antrag af Bfring nd Asnam von dn natrsctzfaclicn G- nd Vrbotn gmäß 67 BNatScG rfordrlic.• In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.Fazit: Di vorgsn Gbitsändrng ist insgsamt mit vorassictlic mittlrn ngativn Umwltaswirkngn vrbndn. Dr Çndrngsbric ist dar as Umwltgsictspnktn für in wonbalic Entwicklng bdingt gignt. Im Ramn dr Balitplanng sind di o. g. Btroffnitn nd Hinwis bzw. Anmrkngn z brücksictign.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1031. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtDas Gebiet wird lediglich umbenannt und es erfolgt keine Çnderung der Gebietsabgrenzung. In Bezug auf die einzelnen Schutz-güter ergeben sich keine erhebliche Betroffenheiten.Fazit: Die Gebietsumbenennung ist mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Das künftige Vorranggebiet ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung geeignet.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 041. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folg dr gplantn Gbitsändrng ist as rgionalr Sict insictlic dr Sctzgütr Tir, Panzn nd biologisc Vilfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Be-sondrs rblic Koniktpotnzial sind nict z rwartn. Di potnzill mwltrblicn Aswirkngn lassn sic im Ramn der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tir, Panzn nd biologisc Vilfalt• Lag im 300 m Radis m di VSG 686-402 . 695-402 nd m das FFH-Gbit 695-40 (vgl. An. 2)• Lage in einem Schwerpunktraum des Wiedehopfs sowie des Schwarzmilans• Möglic Vorkommn dr VSG-Artn Scwarzklcn nd Wißstorc nd am Gbitsrand dr FFH-Artn Springfrosc, Krzkröt, Labfrosc, Ticfrosc sowi Zanidcs• Lag im Fldrmas-Narngsgbit Rinland-Pfalz Nördlic Obrrinnidrng (vgl. Anang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 39,1 haBoden• Btroffnit von Bödn mit inr on bis sr on Bodnfnktionsbwrtng: ca. 9,2 a• Btroffnit von Bödn mit inr Ackrzal ! 80: ca. 7,0 aWasserLag im Hextrem ds Rins: ca. 38,9 aKlima und LuftBtroffnit ins lokaln Immissionssctzwalds: ca. 0,8 aLandschaftLag im Landscaftssctzgbit Pfälzisc RinanKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:• Bi Inansprcnam ds Gbits ist insictlic ds LSG Pfälzisc Rinan in Antrag af Bfring nd Asnam von dn natrsctzfaclicn G- nd Vrbotn gmäß 67 BNatScG rfordrlic.• In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.• Di konkrt Btroffnit von arcäologiscn Fndstlln ist drc di Facbörd dr Bodndnkmalpg z prüfn.• Di Btroffnit ds lokaln Immissionsschutzwalds ist z brücksictign. Di Sctzfnktion soll möglicst raltn wrdn.Fazit: Als Ergbnis dr Umwltprüfng wrd das Gbit m inn Pffr z dm VSG 686-402 vrklinrt. Nac dr Vrklinrng ist das künftig Vorranggbit insgsamt mit vsl. mittlrn ngativn Umwltaswirkngn vrbndn nd dar as Umwltgsicts-pnktn für in gwrblic Entwicklng bdingt gignt. Im Ramn dr Balitplanng sind di o. g. Btroffnitn nd Hinwis bzw. Anmrkngn z brücksictign.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 051. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Mensc, Tiere, Panzen nd biologi-sce Vielfalt, Fläce, Boden, Wasser sowie Klima nd Lft mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Pla-nungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLage teilweise inneralb eines 00 m Abstands z Won- nd MiscbaäcenTiere, Panzen nd biologisce Vielfalt• Lage im 300 m Radis m das VSG 686-402 (vgl. Anang 2)• Lage in einem Schwerpunktraum des Weißstorchs sowie des Schwarzmilans, Lage im Fledermaus-Narngsgebiet Reinland-Pfalz Nördlice Oberreinniederng (vgl. Anang 3)FlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 32,5 aBodenBetroffeneit von Böden mit einer Ackerzal ! 80: ca. 2,2 aWasserLage im Hextrem des Reins: ca. 32,3 aKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haHinweise und Anmerkungen:In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.Fazit: Das künftige Vorranggebiet ist mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden nd daer as Umwelt-gesictspnkten für eine gewerblice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Baleitplanng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1061. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtDas Gebiet wird lediglich umbenannt und es erfolgt keine Çnderung der Gebietsabgrenzung. In Bezug auf die einzelnen Schutz-güter ergeben sich keine erhebliche Betroffenheiten.Fazit: Die Gebietsumbenennung ist mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Das künftige Vorranggebiet ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung geeignet.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1071. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich des Schutzguts Wasser mit vsl. erheblichen Betroffen-eiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Sctzgtbelan-ge betroffen:WasserLage im H1extrem des Reins: ca. 2,8 aHinweise und Anmerkungen:• An diesem Standort werden keine Zielfestlegngen, sondern lediglic die Grndsatzfestlegng Vorbealtsgebiet für den vor-begenden Hocwassersctz zrückgenommen. Damit entsteen as regionaler Sict keine neen, biser nict bereits grundsätzlich mögliche Flächennutzungsoptionen.• In den H1extrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.• Das Gebiet liegt im Geo-Natrpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic geringeren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng geeignet. Im Ramen der Baleitpla-nng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 081. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich des Schutzguts Wasser mit vsl. erheblichen Betroffen-eiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Sctzgtbelan-ge betroffen:WasserLage im Hextrem des Reins: ca. 5,4 aHinweise und Anmerkungen:• An diesem Standort werden keine Zielfestlegngen, sondern lediglic die Grndsatzfestlegng Vorbealtsgebiet für den vor-begenden Hocwassersctz zrückgenommen. Damit entsteen as regionaler Sict keine neen, biser nict bereits grundsätzlich mögliche Flächennutzungsoptionen.• In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.• Das Gebiet liegt im Geo-Natrpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic geringeren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng geeignet. Im Ramen der Baleitpla-nng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1091. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Wasser sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Konikt-potenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungs-ebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische Vielfalt• Betroffenheit landesweiter Biotopverbundraum: ca. 2,2 ha• Mögliches Vorkommen der FFH-Art Grasfrosch am Rande des Gebiets (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 2,2 haWasser• Lage im H1extrem des Rheins: 2,2 ha• Lage im H1extrem der Weschnitz: 2,2 haKultur- und SachgüterTeilweise ãberlagerung mit einer Verdachtszone einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:• In den H1extrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.• Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1101. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden, Wasser sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Pla-nungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische Vielfalt• Betroffenheit landesweiter Biotopverbundraum: ca. 2,2 ha• Betroffenheit weitere Räume für den regionalen Biotopverbund: ca. 0,0 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 2,2 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. ,6 haWasserLage im Hextrem des Rheins: ca. 2,2 haKultur- und Sachgüterãberlagerung mit archäologischen Fundstellen bzw. Verdachtszonen von archäologischen FundstellenHinweise und Anmerkungen:• In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.• Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1111. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Pla-nungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische Vielfalt• Lage im 300 m Radius um das VSG 6217-404 (vgl. Anhang 2)• Betroffenheit landesweiter Biotopverbundraum: ca. 0,6 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 3,9 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haKultur- und SachgüterTeilweise ãberlagerung mit Verdachtszonen von archäologischen Fundstellen Hinweise und Anmerkungen:• Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1121. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Boden sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,7 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 1,3 haKultur- und SachgüterTeilweise ãberlagerung mit einer Verdachtszone einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:• Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1131. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Klima und Luft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermei-den bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit landesweiter Biotopverbundraum: ca. 3,1 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 4,9 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1141. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Mensc, Tiere, Panzen nd biologi-sce Vielfalt, Fläce sowie Klima nd Lft mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschRadweg Die Bergstraße natrna drcQert das GebietTiere, Panzen nd biologisce VielfaltMöglices Vorkommen der VSG-Art Silberreier (vgl. Anang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 9,9 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haHinweise und Anmerkungen:• Bei Inansprcname des Gebiets sollte der o. g. Radweg berücksictigt werden.• Das Gebiet liegt im Geo-Natrpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine gewerblice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Ba-leitplanng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1151. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,6 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer archäologischen FundstelleHinweisen und Anmerkungen:• Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich geringeren Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungs-bereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1161. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden, Wasser sowie Klima und Luft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Konikt-potenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungs-ebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltMögliches Vorkommen der VSG-Art Silberreiher (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 11,3 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 0,6 haWasserTeilweise Lage im WSG WW Feuersteinberg, Riedgruppe Ost, Schutzzone III: ca. 5,3 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haHinweise und Anmerkungen:• Bei Inanspruchnahme des Gebiets sind die Regelungen der WSG-Verordnung hinsichtlich gewerblicher Nutzungen zu beachten.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1171. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Wasser sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 2,2 haWasserLage im H1extrem der Weschnitz: ca. 2,2 haKultur- und SachgüterTeilweise ãberlagerung mit einer Verdachtszone einer archäologischen Fundstelle Hinweise und Anmerkungen:• In den H1extrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.• Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1181. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erheb-liche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage im 300 m Radius um das VSG 6217-403 (vgl. Anhang 2)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 7,6 haBoden• Betroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,2 ha• Betroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 0,2haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haKultur- und Sachgüterãberlagerung mit archäologischen Fundstellen bzw. Verdachtszonen von archäologischen FundstellenHinweise und Anmerkungen:• Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1191. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Boden, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu er-warten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 4,6 haBoden• Betroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 2,2 ha• Betroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 2,0 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haKultur- und Sachgüterãberlagerung mit archäologischen Fundstellen bzw. Verdachtszonen von archäologischen FundstellenHinweise und Anmerkungen:• Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen. (Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1201. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich des Schutzgutes Fläche mit vsl. erheblichen Betroffen-heiten zu rechnen.FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,2 haHinweise und Anmerkungen:• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich geringeren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet. Im Rahmen der Bauleitpla-nung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen. (Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1211. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Tiere, Panzen nd biologisce Vielfalt sowie Fläce mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen nd biologisce Vielfaltãberlagerng mit dem Biotop Streobstbestand nordwestlic von Fürt: ca. 0,2 aFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,3 haHinweise und Anmerkungen:• Das Biotop ist von einer Bebang freizalten.• Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.• Das Gebiet liegt im Geo-Natrpark Bergstraße-Odenwald.Fazit:Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic geringeren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng geeignet. Im Ramen der Baleitpla-nng sind die o.g. Betroffeneiten sowie Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1221. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Tiere, Panzen nd biologisce Vielfalt sowie Fläce mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen nd biologisce Vielfaltãberlagerng mit dem Biotop Streobstbestände nordwestlic von Rimbac: ca. 0,02 aFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,7 haHinweise und Anmerkungen:• Das Biotop ist von einer Bebang freizalten.• Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.• Das Gebiet liegt im Geo-Natrpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic geringeren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng geeignet. Im Ramen der Baleitpla-nung sind die o. g. Betroffeneiten sowie Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1231. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche sowie Boden mit vsl. erheb-lichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltaus-wirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,6 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,1 haHinweise und Anmerkungen:• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald.Sonstiger Hinweis:Nach einer Konkretisierung des Flächenzuschnitts des Çnderungsbereichs ist eine zu geringe, nutzbare Restäche verblieben. Vor diesem Hintergrund wird die Gebietsänderung nicht weiterverfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1241. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Mensc, Tiere, Panzen nd biologi-sce Vielfalt, Fläce, Boden sowie Klima nd Lft mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Konikt-potenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngs-ebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLage teilweise inneralb eines 100 m Abstands z Won- nd MiscbaäcenTiere, Panzen nd biologisce Vielfalt• Lage im 300 m Radis m das FFH-Gebiet 6318-307 (vgl. Anang 2)• Lage im 300 m Radis m das NSG Wescnitzae von Rimbac nd Mörlenbac sowie m das NSG Oberlaf der Wescnitz nd NebenbäceFlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 8,1 aBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,1 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3haHinweise und Anmerkungen:• Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.• Negative Beeinträctigngen der Natrsctzgebiete sind z vermeiden.• Das Gebiet liegt im Geo-Natrpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine gewerblice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Ba-leitplanng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1251. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Tiere, Panzen nd biologisce Viel-falt, Fläce sowie Boden mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind afgrnd der Betroffenheit des schützenswerten Biotops zu erwarten. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen nd biologisce Vielfaltãberlagerng mit dem Biotop Streobstbestand nördlic von Zotzenbac: ca. 0,8 aFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,1 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,1 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt im Geo-Natrpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic oen negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng nict geeignet.Die Gebietsänderng wird as den o. g. Gründen nict weiterverfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1261. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Mensc, Tiere, Panzen nd biologi-sce Vielfalt, Fläce sowie Kltr- nd Sacgüter mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Konikt-potenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngs-ebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLage teilweise inneralb eines 100 m Abstands z Won- nd MiscbaäcenTiere, Panzen nd biologisce VielfaltRandlice ãberlagerng mit dem Biotop Streobst südlic WalenFlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 0,5 aKultur- und SachgüterTeilweise ãberlagerng mit einer Verdactszone einer arcäologiscen FndstelleHinweise und Anmerkungen:• Die tangierten Biotopäcen sind von einer Bebang freizalten.• Die konkrete Betroffeneit von arcäologiscen Fndstellen ist drc die Facbeörde der Bodendenkmalpege z prüfen.• Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.• Das Gebiet liegt im Geo-Natrpark Bergstraße-Odenwald.Sonstiger Hinweis:Nac einer Konkretisierng des Fläcenzscnitts des Çnderngsbereics ist eine z geringe, ntzbare Restäce verblieben.Vor diesem Hintergrnd wird die Gebietsänderng nict weiterverfolgt .(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1271. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,6 haKultur- und SachgüterTeilweise ãberlagerung mit einer Verdachtszone einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:• Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich geringeren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet. Im Rahmen der Bauleitpla-nung sind die o. g. Betroffenheiten sowie Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1281. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich des Schutzguts Fläche mit vsl. erheblichen Betroffen-heiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten.FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,8 haHinweise und Anmerkungen:• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich geringeren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet. Im Rahmen der Bauleitpla-nung sind die o. g. Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1291. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Tiere, Panzen nd biologisce Viel-falt, Fläce sowie Klima nd Lft mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngsebenen vsl. vermei-den bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen nd biologisce VielfaltRandlice ãberlagerng mit dem Biotop Grndelbac bei Gorxeim: ca. 0,03 aFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 3,1 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haHinweise und Anmerkungen:• Die tangierten Biotopäcen sind von einer Bebang freizalten.• Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.• Das Gebiet liegt im Geo-Natrpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Baleitplanng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1301. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Pla-nungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage im 300 m Radius um das VSG 6417-450 (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 6,1 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:• Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1311. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begren-zen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 6,3 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haKultur- und SachgüterTeilweise ãberlagerung mit einer Verdachtszone einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:• Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1321. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtDas Gebiet wird lediglich umbenannt und es erfolgt keine Çnderung der Gebietsabgrenzung. In Bezug auf die einzelnen Schutz-güter ergeben sich keine erhebliche Betroffenheiten.Fazit: Die Gebietsumbenennung ist mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Das künftige Vorranggebiet ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung geeignet.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1331. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtDas Gebiet wird lediglich umbenannt und es erfolgt keine Çnderung der Gebietsabgrenzung. In Bezug auf die einzelnen Schutz-güter ergeben sich keine erhebliche Betroffenheiten.Fazit: Die Gebietsumbenennung ist mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Das künftige Vorranggebiet ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung geeignet.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1341. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtDas Gebiet wird lediglich umbenannt und es erfolgt keine Çnderung der Gebietsabgrenzung. In Bezug auf die einzelnen Schutz-güter ergeben sich keine erhebliche Betroffenheiten.Fazit: Die Gebietsumbenennung ist mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Das künftige Vorranggebiet ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung geeignet.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 351. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Panzen und bio-logische Vielfalt, Fläche sowie Wasser mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLage teilweise innerhalb eines 00 m Abstands zu Wohn- und MischbauächenTiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit landesweiter Biotopverbundraum: ca. 3,8 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 3,8 haWasserLage im Hextrem des Rheins: ca 3,8 haHinweise und Anmerkungen:• In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die Gebietsumbenennung ist mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Die vorgesehene Erweiterung des Vorranggebiets ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen ver-bunden und daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1361. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtDas Gebiet wird lediglich umbenannt und es erfolgt keine Çnderung der Gebietsabgrenzung. In Bezug auf die einzelnen Schutz-güter ergeben sich keine erhebliche Betroffenheiten.Fazit: Die Gebietsumbenennung ist mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Das künftige Vorranggebiet ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung geeignet.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1371. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtDas Gebiet wird lediglich umbenannt und es erfolgt keine Çnderung der Gebietsabgrenzung. In Bezug auf die einzelnen Schutz-güter ergeben sich keine erhebliche Betroffenheiten.Fazit: Die Gebietsumbenennung ist mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Das künftige Vorranggebiet ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung geeignet.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1381. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich des Schutzguts Fläche mit vsl. erheblichen Betroffen-heiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten.FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,6 haHinweise und Anmerkungen:• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Naturpark Pfälzerwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich geringeren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet. Im Rahmen der Bauleitpla-nung sind die o. g. Hinweise und Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1391. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,1 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer Westwallanlage-FlächeHinweise und Anmerkungen:• Die konkrete Betroffenheit von Westwallanlage-Flächen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Naturpark Pfälzerwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich geringeren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet. Im Rahmen der Bauleitpla-nung sind die o. g. Betroffenheiten sowie Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1401. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpo-tenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage in einem Schwerpunktraum des Weißstorchs (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,3 haBoden• Betroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 1,3 ha• Betroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 1,3 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer Westwallanlage-FlächeHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von Westwallanlage-Flächen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1411. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Boden, Klima und Luft, Land-schaft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermei-den bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 9,4 haBoden• Betroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 3,8 ha• Betroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 3,2 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haLandschaftBetroffenheit einer „Landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaft“ in einer Größenordnung von mehr als 3 haKultur- und SachgüterTeilweise ãberlagerung mit einer Verdachtszone einer archäologischen Fundstelle Hinweise und Anmerkungen:• Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Naturpark Pfälzerwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1421. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Boden, Klima und Luft, Land-schaft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermei-den bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 7,6 haBoden• Betroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 2,8 ha• Betroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 4,6 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haLandschaftBetroffenheit einer „Landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaft“ in einer Größenordnung von mehr als 3 haKultur- und Sachgüter•ãberlagerung mit archäologischen Fundstellen bzw. Verdachtszonen von archäologischen Fundstellen• Überlagerung mit einer Westwallanlage-FlächeHinweise und Anmerkungen:• Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen und Westwallanlage-Flächen ist durch die Fachbehörde der Boden-denkmalpege zu prüfen.• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1431. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Mensc, Tiere, Panzen nd bio-logisce Vielfalt, Fläce, Wasser, Klima nd Lft sowie Kltr- nd Sacgüter mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Mensch• Lage teilweise inneralb eines 100 m Abstands z Won- nd Miscbaäcen• Betroffeneit eines Lärmsctzwalds: ca. 0,8 aTiere, Panzen nd biologisce VielfaltLage im 300 m Radis m das FFH-Gebiet 6715-302 sowie m das VSG 6715-401 (vgl. Anang 2)FlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 8,4 aWasserLage in der Sctzzone III des WSG Dreiof, Offenbacer Wald: ca. 8,3 aKlima und Luft• Betroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3ha• Betroffeneit eines lokalen Klimasctzwalds: ca. 0,8 aKultur- und Sachgüter• ãberlagerng mit arcäologiscen Fndstellen bzw. Verdactszonen von arcäologiscen Fndstellen• Überlagerung mit einer Westwallanlage-FlächeHinweise und Anmerkungen:• Bei Inansprcname des Gebiets sind die Regelngen der WSG-Verordnng insictlic gewerblicer Ntzngen z beacten.• Die konkrete Betroffeneit von arcäologiscen Fndstellen nd Westwallanlage-Fläcen ist drc die Facbeörde der Boden-denkmalpege z prüfen.• Die Betroffeneiten der scützenswerten Waldäcen sind z berücksictigen nd die Sctzfnktionen möglicst z eralten.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine gewerblice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Ba-leitplanng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1441. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,4 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:• Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich geringeren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet. Im Rahmen der Bauleitpla-nung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1451. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpo-tenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund: ca, 0,2 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 2,1 haBoden• Betroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 1,5 ha• Betroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 1,5 haKultur- und SachgüterRandliche ãberlagerung mit einer Westwallanlage-FlächeHinweise und Anmerkungen:• Die konkrete Betroffenheit von Westwallanlage-Flächen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1461. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpo-tenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage in einem Schwerpunktraum des Weißstorchs (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,6 haBoden• Betroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,4 ha• Betroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 0,2 haKultur- und Sachgüter• Randliche ãberlagerung mit archäologischen Fundstellen bzw. Verdachtszonen von archäologischen Fundstellen• Randliche ãberlagerung mit einer Westwallanlage-FlächeHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen und Westwallanlage-Flächen ist durch die Fachbehörde der Boden-denkmalpege zu prüfen.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1471. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Boden sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,5 haBoden• Betroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,4 ha• Betroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 0,4 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:• Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Naturpark Pfälzerwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1481. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Boden, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu er-warten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 11,6 haBoden• Betroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 6,0 ha• Betroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca 9,6 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit: Die Gebietsumbenennung ist mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich des künftigen Vorranggebiets ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden und daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleit-planung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 491. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folg dr gplantn Gbitsändrng ist as rgionalr Sict insictlic dr Sctzgütr Mnsc, Tir, Panzn nd biologi-sc Vilfalt, Fläc, Bodn, Wassr sowi Klima nd Lft mit vsl. rblicn Btroffnitn z rcnn. Bsondrs rblic Koniktpotnzial sind nict z rwartn. Di potnzilln Umwltaswirkngn lassn sic im Ramn dr nacglagrtn Pla-nungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Mensch• Betroffenheit Erholungswald: ca. 0,1 ha• Betroffenheit Lärmschutzwald: ca. 0,1 ha• Lag im Actngsabstand ins StörfallbtribsTir, Panzn nd biologisc VilfaltLag im Fldrmas-Narngsgbit Rinland-Pfalz Nördlic Obrrinnidrng (vgl. Anang 3)FlächeMöglic Fläcninansprcnam: ca. 5,5 aBoden• Btroffnit von Bödn mit inr on bis sr on Bodnfnktionsbwrtng: ca. 2,2 a• Btroffnit von Bödn mit inr Ackrzal ! 80: ca. 2,2 aWasserLag im Hextrem ds Rins: ca. 5,5 aKlima und Luft• Betroffenheit lokaler Klimaschutzwald: ca. 0,1 ha• Betroffenheit Immissionsschutzwald: ca. 0,1 haHinweise und Anmerkungen:• Bi Inansprcnam ds Gbits ist das Abstandsgbot ds Art. 3 Abs. 2 Svso-III Rictlini i. V. m. 50 BImscG z bactn.• In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.• Di Btroffnit dr scütznswrtn Waldäcn ist z brücksictign nd di Sctzfnktion möglicst z raltn.Fazit: Di vorgsn Gbitsändrng ist insgsamt mit vorassictlic mittlrn ngativn Umwltaswirkngn vrbndn. Dr Çndrngsbric ist dar as Umwltgsictspnktn für in gwrblic Entwicklng bdingt gignt. Im Ramn dr Ba-litplanng sind di o. g. Btroffnitn nd Anmrkngn bzw. Hinwis z brücksictign.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 501. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folg dr gplantn Gbitsändrng ist as rgionalr Sict insictlic dr Sctzgütr Mnsc, Tir, Panzn nd biologi-sc Vilfalt, Fläc, Bodn, Wassr nd Klima nd Lft mit vsl. rblicn Btroffnitn z rcnn. Bsondrs rblic Koniktpotnzial sind nict z rwartn. Di potnzilln Umwltaswirkngn lassn sic im Ramn dr nacglagrtn Pla-nungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Mensch• Betroffenheit Lärmschutzwald: ca. 0,7 ha• Lag im Actngsabstand ins Störfallbtribs Tir, Panzn nd biologisc VilfaltLag im Fldrmas-Narngsgbit Rinland-Pfalz Nördlic Obrrinnidrng (vgl. Anang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 10,3 haBoden• Betroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 10,0 ha• Btroffnit von Bödn mit inr Ackrzal ! 80: ca. 5,8 aWasserLag im Hextrem ds Rins: ca. 0,3aKlima und Luft• Betroffenheit lokaler Klimaschutzwald: ca. 0,7 ha• Betroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größen-ordnung von mehr als 3 haHinweise und Anmerkungen:• Bi Inansprcnam ds Gbits ist das Abstandsgbot ds Art. 3 Abs. 2 Svso-III Rictlini i. V. m. 50 BImscG z bactn.• In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.• Das Gbit ligt in inm Bric mit bsondrr Bdtng für Frmdnvrkr nd Narolng.• Di Btroffnitn dr scütznswrtn Waldäcn sind z brücksictign nd di Sctzfnktionn möglicst z raltn.Fazit: Di vorgsn Gbitsändrng ist insgsamt mit vorassictlic mittlrn ngativn Umwltaswirkngn vrbndn. Dr Çndrngsbric ist dar as Umwltgsictspnktn für in wonbalic Entwicklng bdingt gignt. Im Ramn dr Balitplanng sind di o. g. Btroffnitn nd Hinwis bzw. Anmrkngn z brücksictign.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 51. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Tiere, Panzen nd biologisce Viel-falt, Fläce, Wasser sowie Kltr- nd Sacgüter mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Konikt-potenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngs-ebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen nd biologisce VielfaltLage im Fledermas-Narngsgebiet Reinland-Pfalz Nördlice Oberreinniederng, Möglices Vor-kommen der VSG-Art Stockente am Gebietsrand (vgl. Anang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 9,3 haWasserLage im Hextrem des Reins: ca. 9,3 aKultur- und SachgüterTeilweise ãberlagerng mit einer Verdactszone einer arcäologiscen FndstelleHinweise und Anmerkungen:• In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.• Die konkrete Betroffeneit von arcäologiscen Fndstellen ist drc die Facbeörde der Bodendenkmalpege z prüfen.• Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Baleitplanng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 521. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Mensc, Tiere, Panzen nd bio-logisce Vielfalt, Fläce, Wasser, Klima nd Lft sowie Kltr- nd Sacgüter mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Mensch• Betroffenheit Lärmschutzwald: ca. 1,9 ha• Lage teilweise inneralb eines 00 m Abstands z Won- nd MiscbaäcenTiere, Panzen nd biologisce VielfaltLage im Fledermas-Narngsgebiet Reinland-Pfalz Nördlice Oberreinniederng (vgl. Anang 3)FlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 5,7 aWasserLage im Hextrem des Reins: ca. 5,6 aKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3haKultur- und Sachgüterãberlagerng mit arcäologiscen Fndstellen bzw. Verdactszonen von arcäologiscen Fndstellen Hinweise und Anmerkungen:• In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.• Die konkrete Betroffeneit von arcäologiscen Fndstellen ist drc die Facbeörde der Bodendenkmalpege z prüfen.• Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.• Die Betroffeneit des Lärmsctzwalds ist z berücksictigen nd die Sctzfnktion möglicst z eralten.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine gewerblice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Ba-leitplanng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 531. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Mensc, Tiere, Panzen nd bio-logisce Vielfalt, Fläce, Wasser sowie Klima nd Lft mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Pla-nungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschBetroffeneit Lärmsctzwald: ca. 0,6 aTiere, Panzen nd biologisce VielfaltLage im Fledermas-Narngsgebiet Reinland-Pfalz Nördlice Oberreinniederng (vgl. Anang 3)FlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 6,0 aWasserLage im Hextrem des Reins: ca. 6,0 aKlima und Luft• Betroffenheit lokaler Immissionsschutzwald: ca. 0,9 ha• Betroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3haHinweise und Anmerkungen:• In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.• Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng• Die Betroffeneiten der scützenswerten Waldäcen sind z berücksictigen nd die Sctzfnktionen möglicst z eralten.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Baleitplanng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 541. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Tiere, Panzen nd biologisce Viel-falt, Fläche, Wasser, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erheb-lice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen nd biologisce VielfaltLage im Fledermas-Narngsgebiet Reinland-Pfalz Nördlice Oberreinniederng (vgl. Anang 3)FlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 4,2 aWasserLage im Hextrem der Isenac: ca. 0,6 aKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haKultur- und SachgüterRandlice ãberlagerng mit Verdactszonen von arcäologiscen FndstellenHinweise und Anmerkungen:• In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden. • Die konkrete Betroffeneit von arcäologiscen Fndstellen ist drc die Facbeörde der Bodendenkmalpege z prüfen.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Baleitplanng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1551. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begren-zen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 14,6 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haKultur- und Sachgüterãberlagerung mit archäologischen Fundstellen bzw. Verdachtszonen von archäologischen FundstellenHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 561. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folg dr gplantn Gbitsändrng ist as rgionalr Sict insictlic dr Sctzgütr Mnsc, Tir, Panzn nd bio-logisc Vilfalt, Fläc, Wassr, Klima nd Lft sowi Kltr- nd Sacgütr mit vsl. rblicn Btroffnitn z rcnn. Bsondrs rblic Koniktpotnzial sind nict z rwartn. Di potnzilln Umwltaswirkngn lassn sic im Ramn dr nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Mensch• Betroffenheit Erholungswald: ca. 0,1 ha• Betroffenheit Lärmschutzwald: ca. 0,1 ha• Lag im Actngsabstand z StörfallbtribnTir, Panzn nd biologisc VilfaltLag im Fldrmas-Narngsgbit Rinland-Pfalz Nördlic Obrrinnidrng (vgl. Anang 3)FlächeMöglic Fläcninansprcnam: ca. 8,8 aWasserLag im Hextrem ds Rins: ca. 2,7 aKlima und Luft•Betroffenheit lokaler Klimaschutzwald: ca. 0,1ha• Betroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer archäologischen Fundstelle, Überlagerung mit Westwallanlage-FlächenHinweise und Anmerkungen:• Bi Inansprcnam ds Gbits ist das Abstandsgbot ds Art. 3 Abs. 2 Svso-III Rictlini i. V. m. 50 BImscG z bactn.• In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.• Di konkrt Btroffnit von arcäologiscn Fndstlln nd Wstwallanlag-Fläcn ist drc di Facbörd dr Bodn-dnkmalpg z prüfn.• Di Btroffnitn dr scütznswrtn Waldäcn sind z brücksictign nd di Sctzfnktionn möglicst z raltn.Fazit: Di vorgsn Gbitsändrng ist insgsamt mit vorassictlic mittlrn ngativn Umwltaswirkngn vrbndn. Dr Çndrngsbric ist dar as Umwltgsictspnktn für in wonbalic Entwicklng bdingt gignt. Im Ramn dr Balitplanng sind di o. g. Btroffnitn nd Hinwis bzw. Anmrkngn z brücksictign.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 571. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folg dr gplantn Gbitsändrng ist as rgionalr Sict insictlic dr Sctzgütr Mnsc, Tir, Panzn nd biologi-sc Vilfalt, Fläc, Bodn, Wassr, Klima nd Lft sowi Kltr- nd Sacgütr mit vsl. rblicn Btroffnitn z rcnn. Bsondrs rblic Koniktpotnzial sind nict z rwartn. Di potnzilln Umwltaswirkngn lassn sic im Ramn dr nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLag im Actngsabstand z StörfallbtribnTir, Panzn nd biologisc Vilfalt• Lage in einem Schwerpunktraum des Schwarzmilans• Lag im Fldrmas-Narngsgbit Rinland-Pfalz Nördlic Obrrinnidrng (vgl. Anang 3)FlächeMöglic Fläcninansprcnam: ca. 28,4 aBoden• Btroffnit von Bödn mit inr on bis sr on Bodnfnktionsbwrtng: ca. ,8 a• Btroffnit von Bödn mit inr Ackrzal ! 80: ca. 0,4 aWasserLag im Hextrem ds Rins: ca. 28,2 aKlima und Luft• Betroffenheit lokaler Immissionsschutzwald: ca. 0,1 ha• Betroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung von mehr als 3 haKultur- und Sachgüterãbrlagrng m. mrrn arcäologiscn Fndstlln bzw. Vrdactszonn von arcäologiscn Fundstellen, Überlagerung mit Westwallanlage-FlächenHinweise und Anmerkungen:• Bi Inansprcnam ds Gbits ist das Abstandsgbot ds Art.3 Abs.2 Svso-III Rictlini i. V. m. 50 BImscG z bactn.• In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.• Di konkrt Btroffnit von arcäologiscn Fndstlln nd Wstwallanlag-Fläcn ist drc di Facbörd dr Bodn-dnkmalpg z prüfn.• Das Gbit ligt in inm Bric mit bsondrr Bdtng für Frmdnvrkr nd Narolng• Di Btroffnit ds lokaln Imissionssctzwalds ist z brücksictign nd di Sctzfnktion möglicst z raltn. Fazit: Di vorgsn Gbitsändrng ist insgsamt mit vorassictlic mittlrn ngativn Umwltaswirkngn vrbndn. Dr Çndrngsbric ist dar as Umwltgsictspnktn für in wonbalic Entwicklng bdingt gignt. Im Ramn dr Balitplanng sind di o. g. Btroffnitn nd Hinwis bzw. Anmrkngn z brücksictign.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1581. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtDas Gebiet wird lediglich umbenannt und es erfolgt keine Çnderung der Gebietsabgrenzung. In Bezug auf die einzelnen Schutz-güter ergeben sich keine erhebliche Betroffenheiten.Fazit: Die Gebietsumbenennung ist mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Das künftige Vorranggebiet ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung geeignet.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1591. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich des Schutzguts Fläche mit vsl. erheblichen Betroffen-heiten zu rechnen.FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme für Siedlungsentwicklung: ca. 0,3 haHinweise und Anmerkungen:• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich geringeren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet. Im Rahmen der Bauleitpla-nung sind die o. g. Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen. (Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1601. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich des Schutzguts Fläche mit vsl. erheblichen Betroffen-heiten zu rechnen.FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,6 haHinweise und Anmerkungen:• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Sonstiger Hinweis:Im Rahmen der Unterrichtung hat das Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises u. a. aufgrund der möglichen Inanspruchnahme des landschaftlich und ökologisch wertvollen Ortsrands Bedenken gegenüber der vorgesehenen Gebietsänderung geäußert. Als Ergebnis der Abwägung wird die Gebietsänderung nicht weiterverfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1611. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich des Schutzguts Fläche mit vsl. erheblichen Betroffen-heiten zu rechnen.FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,2 haHinweise und Anmerkungen:• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich geringeren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet. Im Rahmen der Bauleitpla-nung sind die o. g. Hinweise und Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1621. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Kultur- und Sachgüter mit Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind aufgrund der Betroffenheit des obergermanisch-raetischen Limes zu erwarten. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 0,2 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,6 haKultur- und SachgüterLimestrasse inkl. Schutzstreifen verlaufen durch das GebietHinweise und Anmerkungen:• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist mit voraussichtlich hohen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungs-bereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung nicht geeignet.Die Gebietsänderung wird aus den o. g. Gründen nicht weiterverfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1631. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Klima und Luft sowie Landschaft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpoten-ziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 7,2 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 9,0 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haLandschaftLage in einem unzerschnittenen Raum "! 5 QkmHinweise und Anmerkungen:• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1641. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 0,3 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 2,1 haHinweise und Anmerkungen:• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt vor dem Hintergrund der Inanspruchnahme einer Fläche des regionalen Biotop-verbunds mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umwelt-gesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenhei-ten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1651. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich des Schutzguts Fläche mit vsl. erheblichen Betroffen-heiten zu rechnen.FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,3 haHinweise und Anmerkungen:• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich geringeren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet. Im Rahmen der Bauleitpla-nung sind die o. g. Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen. (Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1661. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 0,05 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,3 haKultur- und SachgüterBetroffenheit eines Bildstocks (unbestimmt)Hinweise und Anmerkungen:• Die konkrete Betroffenheit des Bildstocks ist durch die Fachbehörde der Denkmalpege zu prüfen.• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1671. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische Vielfalt• Lage im 300 m Radius um das FFH-Gebiet 6322-341 (vgl. Anhang 2)• Betroffenheit regionaler Biotopverbund (weiterer Raum): ca. 0,6 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,7 haHinweise und Anmerkungen:• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt vor dem Hintergrund der Inanspruchnahme einer Fläche des regionalen Biotop-verbunds voraussichtlich mit mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umwelt-gesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenhei-ten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1681. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische Vielfalt• Lage im 300 m Radius um das FFH-Gebiet 6322-341 (vgl. Anhang 2)• Betroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 0,1 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,1 haHinweise und Anmerkungen:• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt vor dem Hintergrund der Inanspruchnahme einer Fläche des regionalen Biotop-verbunds mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umwelt-gesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenhei-ten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1691. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage im 300 m Radius um das FFH-Gebiet 6322-341 (vgl. Anhang 2)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,3 haHinweise und Anmerkungen:• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich geringeren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet. Im Rahmen der Bauleitpla-nung sind die o. g. Betroffenheiten sowie Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1701. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 0,03 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,1 haHinweise und Anmerkungen:• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Sonstiger Hinweis:Im Rahmen der Unterrichtung hat das Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises u. a. aufgrund der Inanspruchnahme des land-schaftlich und ökologisch wertvollen Ortsrands Bedenken gegenüber der vorgesehenen Gebietsänderung geäußert. Als Ergebnis der Abwägung wird die Gebietsänderung nicht weiterverfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1711. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 1,2 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,2 haHinweise und Anmerkungen:• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt vor dem Hintergrund der Inanspruchnahme einer Fläche des regionalen Biotop-verbunds mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umwelt-gesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenhei-ten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1721. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Panzen und bio-logische Vielfalt, Fläche sowie Boden mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLage teilweise innerhalb eines 100 m Abstands zu Wohn- und MischbauächenTiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 1,0 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,1 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,7 haHinweise und Anmerkungen:• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung. • Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1731. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (weiterer Raum): ca. 2,5 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 2,5 haHinweise und Anmerkungen:• Das Gebiet liegt in den Zonen III und IIIa des WSG Brunnen Heumatte, Eichwiesen, Kreuzäcker und Talmühle.• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt vor dem Hintergrund der Inanspruchnahme einer Fläche des regionalen Biotop-verbunds voraussichtlich mit mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden . Der Çnderungsbereich ist daher aus Umwelt-gesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenhei-ten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1741. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): 0,7 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 2,0 haHinweise und Anmerkungen:• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt vor dem Hintergrund der Inanspruchnahme einer Fläche des regionalen Biotop-verbunds mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umwelt-gesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenhei-ten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1751. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich des Schutzguts Fläche mit vsl. erheblichen Betroffen-heiten zu rechnen.FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,7 haHinweise und Anmerkungen:• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.• Bei Inanspruchnahme des Gebiets ist auf nachgelagerter Ebene sicherzustellen, dass die vorgesehenen Nutzungen mit dem beschränkten Bauschutzbereich des Verkehrslandeplatzes Mosbach vereinbar sind. Ggf. sind Bauhöhenbeschränkungen einzu-halten und An- und Abugächen zu beachten.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist vorbehaltlich der Gewährleistung des Flugbetriebs des Verkehrslandeplatzes Mosbach ins-gesamt mit voraussichtlich geringeren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umwelt-gesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Hinweise bzw. Anmer-kungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1761. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Boden sowie Klima und Luft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 3,2 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,03 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haHinweise und Anmerkungen:• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.• Bei Inanspruchnahme des Gebiets ist auf nachgelagerter Ebene sicherzustellen, dass die vorgesehenen Nutzungen mit dem beschränkten Bauschutzbereich des Verkehrslandeplatzes Mosbach vereinbar sind. Ggf. sind Bauhöhenbeschränkungen einzu-halten und An- und Abugächen zu beachten.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist vorbehaltlich der Gewährleistung des Flugbetriebs des Verkehrslandeplatzes Mosbach ins-gesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umwelt-gesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen..(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1771. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Wasser sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Konikt-potenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungs-ebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 0,5 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,2 haWasserLage in Zone IIIb des WSG Erlen- und Rechtenbachbrunnen, Seifensied, *oh.anstalten: ca. 1,1 haKultur- und SachgüterWegweiser innerhalb des Gebiets (unbestimmt)Hinweise und Anmerkungen:• Bei Inanspruchnahme des Gebiets sind die Regelungen der WSG-Verordnung hinsichtlich gewerblicher Nutzungen zu beachten.• Die konkrete Betroffenheit des Wegweisers ist durch die Fachbehörde der Denkmalpege zu prüfen.• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.• Bei Inanspruchnahme des Gebiets ist auf nachgelagerter Ebene sicherzustellen, dass die vorgesehenen Nutzungen mit dem beschränkten Bauschutzbereich des Verkehrslandeplatzes Mosbach vereinbar sind. Ggf. sind Bauhöhenbeschränkungen einzu-halten und An- und Abugächen zu beachten.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist vorbehaltlich der Gewährleistung des Flugbetriebs des Verkehrslandeplatzes Mosbach ins-gesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umwelt-gesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1781. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 2,0 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 2,0 haHinweise und Anmerkungen:• Das Gebiet liegt in den Zonen III und IIIa des WSG Erlen- und Rechtenbachbrunnen, Seifensied, *oh. anstalten.• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt vor dem Hintergrund der Inanspruchnahme einer Fläche des regionalen Biotop-verbunds mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umwelt-gesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenhei-ten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1791. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folg dr gplantn Gbitsändrng ist as rgionalr Sict insictlic dr Sctzgütr Tir, Panzn nd biologisc Vil-falt, Fläc sowi Landscaft mit vsl. rblicn Btroffnitn z rcnn. Bsondrs rblic Koniktpotnzial sind nict z rwartn. Di potnzilln Umwltaswirkngn lassn sic im Ramn dr nacglagrtn Planngsbnn vsl. vrmidn bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tir, Panzn nd biologisc Vilfalt• Btroffnit rgionalr Biotopvrbnd (bdtndr Ram): 0,3 a• Btroffnit rgionalr Biotopvrbnd (witrr Ram): 0,5 aFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,9 haLandschaftLage im Landschaftsschutzgebiet „Trienzbachtal mit Seitentälern“Hinweise und Anmerkungen:• Bi Inansprcnam ds Gbits ist insictlic ds LSG Trinzbactal mit Sitntälrn in Antrag af Bfring nd As-nam von dn natrsctzfaclicn G- nd Vrbotn gmäß 67 BNatScG rfordrlic.• Das Gbit ligt in inm Bric mit bsondrr Bdtng für Frmdnvrkr nd Narolng.• Das Gbit ligt im Go-Natrpark Brgstraß-Odnwald sowi im Natrpark Nckartal-Odnwald.Sonstiger Hinweis:Im Ramn dr Untrrictng at das Landratsamt ds Nckar-Odnwald-Kriss afgrnd dr Lag im LSG Trienzbachtal mit Seitentälern“ Bedenken gegenüber der vorgesehenen Gebietsänderung geäußert. Als Ergbnis dr Abwägng wird di Gbitsändrng nict witrvrfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1801. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich des Schutzguts Fläche mit vsl. erheblichen Betroffen-heiten zu rechnen.FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,6 haHinweise und Anmerkungen:• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich geringeren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet. Im Rahmen der Bauleitpla-nung sind die o. g. Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1811. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich des Schutzguts Fläche mit vsl. erheblichen Betroffen-heiten zu rechnen.FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 2,0 haHinweise und Anmerkungen:• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich geringeren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet. Im Rahmen der Bauleitpla-nung sind die o. g. Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1821. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft sowie Landschaft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erheb-liche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische Vielfalt• Betroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 5,1 ha• Betroffenheit regionaler Biotopverbund (weiterer Raum): ca. 8,9 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 14,1 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 1,6 haWasserLage in der Zone III und IIIa des WSG KreuzwiesenQuelle: ca. 13,2 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haLandschaftBetroffenheit eines bedeutenden Ausschnitts der Kulturlandschaft in einer Größenordnung von mehr als 3 haHinweise und Anmerkungen:• Bei Inanspruchnahme des Gebiets sind die Regelungen der WSG-Verordnung hinsichtlich gewerblicher Nutzungen zu beachten.• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1831. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Panzen und biologi-sche Vielfalt, Fläche, Wasser sowie Landschaft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpo-tenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLage teilweise innerhalb eines 100 m Abstands zu Wohn- und MischbauächenTiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 4,1 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 4,7 haWasserLage in den Zonen III und IIIa des WSG Brunnen Heumatte, Eichwiesen, Kreuzäcker und Talmühle: ca. 4,7haLandschaftLage in einem unzerschnittenen Raum "! 5 QkmHinweise und Anmerkungen:• Bei Inanspruchnahme des Gebiets sind die Regelungen der WSG-Verordnung hinsichtlich gewerblicher Nutzungen zu beachten.• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen. (Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1841. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Panzen und bio-logische Vielfalt, Fläche sowie Wasser mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLage teilweise innerhalb eines 100 m Abstands zu Wohn- und MischbauächenTiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 0,2 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 2,3 haWasserLage in den Zonen III und IIIa des WSG Brunnen Heumatte, Eichwiesen, Kreuzäcker und Talmühle: ca. 2,3 haHinweise und Anmerkungen:• Bei Inanspruchnahme des Gebiets sind die Regelungen der WSG-Verordnung hinsichtlich gewerblicher Nutzungen zu beachten.• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1851. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische Vielfalt• Betroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): 0,4 ha• Betroffenheit regionaler Biotopverbund (weiterer Raum): 0,07 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,7 haHinweise und Anmerkungen:• Das Gebiet liegt in den Zonen III und IIIa des WSG BreitwiesenQuelle, Stockbrunnen, TrienzwiesenQuelle• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt vor dem Hintergrund der Inanspruchnahme einer Fläche des regionalen Biotop-verbunds mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umwelt-gesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenhei-ten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1861. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 0,5 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,5 haHinweise und Anmerkungen:• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt vor dem Hintergrund der Inanspruchnahme einer Fläche des regionalen Biotop-verbunds mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umwelt-gesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenhei-ten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1871. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Tiere, Panzen nd biologisce Vielfalt sowie Fläce mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen nd biologisce Vielfalt• Betroffeneit regionaler Biotopverbnd (bedetender Ram): ca. 2,7 a• Betroffeneit des Biotops Feldecke an der L615 südlic Limbac: ca. 0,01 aFlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 2,7 aHinweise und Anmerkungen:• Bei Inanspruchnahme des Gebiets ist das geschützte Biotop von einer Bebauung freizuhalten.• Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.• Das Gebiet liegt im Geo-Natrpark Bergstraße-Odenwald sowie im Natrpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt vor dem Hintergrnd der Inansprcname einer Fläce des regionalen Biotop-verbnds mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umwelt-gesictspnkten für eine gewerblice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Baleitplanng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1881. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Wasser mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (weiterer Raum): 1,4 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,4 haWasserLage in der Zone IIIb des WSG Tiefbrunnen I-IV Dallau: ca. 1,4 haHinweise und Anmerkungen:• Bei Inanspruchnahme des Gebiets sind die Regelungen der WSG-Verordnung hinsichtlich gewerblicher Nutzungen zu beachten.• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1891. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich des Schutzguts Fläche mit vsl. erheblichen Betroffen-heiten zu rechnen.FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,2 haHinweise und Anmerkungen:• Das Gebiet liegt in der Zone IIIb des WSG Tiefbrunnens I-IV Dallau.• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich geringeren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet. Im Rahmen der Bauleitpla-nung sind die o. g. Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1901. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Boden sowie Wasser mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umwelt-auswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,9 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,9 haWasserLage in den Zonen III und IIIa des WSG Brunnen I und II Aglasterhausen: ca. 0,9 haHinweise und Anmerkungen:• Bei Inanspruchnahme des Gebiets sind die Regelungen der WSG-Verordnung hinsichtlich gewerblicher Nutzungen zu beachten.• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit:Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1911. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (weiterer Raum): ca. 1,0 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,3 haHinweise und Anmerkungen:• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt vor dem Hintergrund der Inanspruchnahme einer Fläche des regionalen Biotop-verbunds mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umwelt-gesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenhei-ten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1921. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Klima und Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgela-gerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische Vielfalt• Lage im 300 m Radius um das FFH-Gebiet 6620-341 (vgl. Anhang 2)• Betroffenheit regionaler Biotopverbund (weiterer Raum): ca. 2,8 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 5,9 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haLandschaftLage in einem unzerschnittenen Raum "! 5 QkmKultur- und Sachgüterãberlagerung mit der Fundstelle Vicus-provinzial-römischHinweise und Anmerkungen:• Vor Inanspruchnahme des Gebiets ist die konkrete Betroffenheit der Fundstelle durch die Fachbehörde der Bodendenkmal-pege zu prüfen.• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1931. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Tiere, Panzen nd biologisce Vielfalt sowie Fläce mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind insictlic des Arten-schutzes zu erwarten. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen nd biologisce Vielfalt• Lage im 300 m Radis m das FFH-Gebiet 6620-341 (vgl. Anang 2)• Lage angrenzend an das NSG Dallaer Tal• Vorkommen der ASP-Art: Krez-Enzian• Betroffeneit des Biotops Feldecken an den Straßen nordöstlic von Dalla: ca. 0,04 a• Lage im Pffer m ein Vorkommen des UFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,0 haHinweise und Anmerkungen:• Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.• Das Gebiet liegt im Geo-Natrpark Bergstraße-Odenwald sowie im Natrpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist mit vorassictlic oen negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngs-bereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng nict geeignet.Die Gebietsänderng wird as den o. g. Gründen nict weiterverfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 941. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Panzen und bio-logische Vielfalt, Fläche, Boden sowie Wasser mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Konikt-potenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziell umwelterheblichen Auswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschTeilweise Lage innerhalb eines 00 m Abstands zu Wohn- und MischächenTiere, Panzen und biologische Vielfalt• Betroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 0,9 ha• Betroffenheit regionaler Biotopverbund (weiterer Raum): ca. 0,02 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,9 haBoden• Betroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,8 ha• Betroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80 ca. 0,8 haWasser• Lage im H100 der Schefenz: ca. 0,2 ha•Lage im Hextrem der Schefenz: ca. 0,4ha• Lage in den Zonen III und IIIa des WSG KreuzwiesenQuelle: ca. 0,9 haHinweise und Anmerkungen:• Das Gebiet liegt in geringem Maß in einem H100-Bereich der Schefenz, der von einer Bebauung freizuhalten ist. In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.• Bei Inanspruchnahme des Gebiets sind die Regelungen der WSG-Verordnung hinsichtlich gewerblicher Nutzungen zu beachten.• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen. (Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1951. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Tiere, Panzen nd biologisce Vielfalt sowie Fläce mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen nd biologisce Vielfalt• Lage im 300 m Radis m das FFH-Gebiet 6620-342 (vgl. Anang 2)• Betroffeneit regionaler Biotopverbnd (bedetender Ram): 0,3 a• Am Gebietsrand bendet sic das Natrdenkmal Bismarck-LindeFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,3 haHinweise und Anmerkungen:• Das Natrdenkmal ist von einer Bebang freizalten.• Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.• Das Gebiet liegt im Natrpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt vor dem Hintergrnd der Inansprcname einer Fläce des regionalen Biotop-verbnds mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umwelt-gesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Baleitplanng sind die o. g. Betroffenei-ten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1961. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Mensc, Tiere, Panzen nd bio-logisce Vielfalt, Fläce sowie Boden mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Mensch• Betroffeneit Erolngswald Stfe 1b: ca. 2,9 a• Betroffeneit Erolngswald Stfe 2: ca. 0,06 aTiere, Panzen nd biologisce VielfaltInneralb des Gebiets liegt das Biotop Steinriegel am Weidenrod W Neckarzimmern: ca. 0,08 aFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 3,0 haBodenBetroffeneit Bodensctzwald: ca. 0,05 aHinweise und Anmerkungen:• Bei Inanspruchnahme des Gebiets ist das geschützte Biotop von einer Bebauung freizuhalten.• Die Betroffeneiten der sctzwürdigen Waldäcen sind z berücksictigen nd die Sctzfnktionen möglicst z eralten.• Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.• Das Gebiet liegt im Natrpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1971. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtDas Gebiet wird lediglich umbenannt und es erfolgt keine Çnderung der Gebietsabgrenzung. In Bezug auf die einzelnen Schutz-güter ergeben sich keine erhebliche Betroffenheiten.Fazit: Die Gebietsumbenennung ist mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Das künftige Vorranggebiet ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung geeignet.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1981. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtDas Gebiet wird lediglich umbenannt und es erfolgt keine Çnderung der Gebietsabgrenzung. In Bezug auf die einzelnen Schutz-güter ergeben sich keine erhebliche Betroffenheiten.Fazit: Die Gebietsumbenennung ist mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Das künftige Vorranggebiet ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung geeignet.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 1991. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Tiere, Panzen nd biologisce Viel-falt, Fläce sowie Klima nd Lft mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngsebenen vsl. vermei-den bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen nd biologisce VielfaltInneralb des Gebiets liegen die Biotope Feldecke südlic Bcen an der L519 V: ca. 0,2 a, Feld-ecke südlic Bcen an der L519 VI: ca. 0,04 a, Feldecke südlic Bcen Gewann Galgenwie-sen I: ca. 0,01 a sowie Feldecke südlic Bcen Gewann Galgenwiesen II: ca. 0,5 aFlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 8,0 aKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haHinweise und Anmerkungen:• Bei Inanspruchnahme des Gebiets sind die geschützten Biotope von einer Bebauung freizuhalten.• Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.• Das Gebiet liegt im Geo-Natrpark Bergstraße-Odenwald sowie im Natrpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die Gebietsmbenennng ist mit keinen negativen Umweltaswirkngen verbnden.Der Çnderngsbereic des künftigen Vorranggebiets ist insgesamt mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden nd daer as Umweltgesictspnkten für eine gewerblice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Baleit-planng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2001. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtDas Gebiet wird lediglich umbenannt und es erfolgt nur eine marginale Çnderung der Gebietsabgrenzung in Folge einer Anpassung des Gebietszuschnitts im bereits bebauten Bereich. In Bezug auf die einzelnen Schutzgüter ergeben sich keine erhebliche Betrof-fenheiten.Fazit: Die Gebietsumbenennung und die geringfügige Gebietserweiterung sind mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Das künftige Vorranggebiet ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung geeignet.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2011. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Klima und Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 6,9 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haLandschaftBetroffenheit einer „Landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaft“ in einer Größenordnung von mehr als 3 haKultur- und SachgüterRandliche ãberlagerung mit einer Verdachtszone einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:• Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2021. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Klima und Luft sowie Landschaft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpoten-ziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage in einem Schwerpunktraum des Wiedehopfs (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 6,8 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haLandschaftBetroffenheit einer „Landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaft“ in einer Größenordnung von mehr als 3 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2031. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Klima und Luft sowie Land-schaft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die poten-ziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 10,0 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haLandschaftBetroffenheit einer „Landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaft“ in einer Größenordnung von mehr als 3 haHinweise und Anmerkungen:• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Naturpark Pfälzerwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2041. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Fläche, Klima und Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLage teilweise innerhalb eines 100 m Abstands zu Wohn- und MischbauächenFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 3,0 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haLandschaftBetroffenheit einer „Landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaft“ in einer Größenordnung von mehr als 3 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit Westwallanlage-FlächenHinweise und Anmerkungen:• Die konkrete Betroffenheit von Westwallanlage-Flächen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Naturpark Pfälzerwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2051. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Klima und Luft, Landschaft sowie Kltr- nd Sacgüter mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 3,2 aKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haLandschaftBetroffenheit einer „Landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaft“ in einer Größenordnung von mehr als 3 haKultur- und Sachgüter• ãberlagerng mit Verdactszonen von arcäologiscen Fndstellen• Randlice Betroffeneit des Kltrdenkmals LaterbacstraßeHinweise und Anmerkungen:• Die konkrete Betroffeneit von arcäologiscen Fndstellen ist drc die Facbeörde der Bodendenkmalpege z prüfen.• Die konkrete Betroffeneit des Kltrdenkmals ist drc die Denkmalbeörde festzstellen.• Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.• Das Gebiet liegt im Natrpark Pfälzerwald.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Baleitplanng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2061. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folg dr gplantn Gbitsändrung ist aus rgionalr Sicht hinsichtlich dr Schutzgütr Mnsch, Tir, Panzn und biologi-sch Vilfalt, Fläch, Bodn sowi Klima und Luft mit vsl. rhblichn Btroffnhitn zu rchnn. Bsondrs rhblich Konikt-potnzial sind nicht zu rwartn. Di potnzilln Umwltauswirkungn lassn sich im Rahmn dr nachglagrtn Planungs-ebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLag im Achtungsabstand ins StörfallbtribsTir, Panzn und biologisch VilfaltBtroffnhit rgionalr Biotopvrbund (bdutndr Raum): ca. 0,2 haFlächeMöglich Flächninanspruchnahm: ca. 13,8 haBoden• Betroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 9,7 ha• Btroffnhit von Bödn mit inr Ackrzahl ! 80: ca. 0,2 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3haHinweise und Anmerkungen:• Bi Inanspruchnahm ds Gbits ist das Abstandsgbot ds Art. 13 Abs. 2 Svso-III Richtlini i. V. m. 50 BImschG zu b-achten.• Das Gbit ligt im Go-Naturpark Brgstraß-Odnwald.Fazit: Dr Çndrungsbrich ist mit voraussichtlich mittlrn ngativn Umwltauswirkungn vrbundn und dahr aus Umwltg-sichtspunktn für in wohnbaulich Entwicklung bdingt gignt. Im Rahmn dr Baulitplanung sind di o. g. Btroffnhitn und Anmrkungn bzw. Hinwis zu brücksichtign.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2071. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Mensc, Tiere, Panzen nd biologi-sce Vielfalt, Fläce, Boden, Wasser sowie Klima nd Lft mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind afgrnd der Lage im H100 zu erwarten. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Mensch• Lage im Actngsabstand eines Störfallbetriebs• Lage teilweise inneralb eines 00 m Abstands z Won- nd MiscbaäcenTiere, Panzen nd biologisce VielfaltAm Rand des Gebiets bendet sic das Biotop Feldgeölz / -ecke westl. Hemsbac an A5 nd einer Affart.FlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 4, aBodenBetroffeneit von Böden mit einer oen bis ser oen Bodenfnktionsbewertng: ca. 3,6 aWasser• Lage im H100: ca. 8,6 a•Lage im Hextrem: ca. 8,9a• Lage inneralb der Sctzzonen III nd IIIa des WSG WZV Badisce Bergstraße, Weineim: ca. 3,8aKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haFazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist mit vorassictlic oen negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngs-bereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine gewerblice Entwicklng nict geeignet.Die Gebietsänderng wird as den o. g. Gründen nict weiterverfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2081. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Boden mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische Vielfalt• Lage im 300 m Radius um das FFH-Gebiet 6417-341 (vgl. Anhang 2)• Betroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 0,05 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 3,4 haBoden• Betroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 3,4 ha• Betroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 3,2 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2091. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Wasser sowie Klima und Luft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind aufgrund der Lage im H1100 zu er-warten. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 4,8 haWasser• Lage im H1100: ca. 4,6 ha• Lage im H1extrem: ca. 4,7 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist mit voraussichtlich hohen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungs-bereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung nicht geeignet.Die Gebietsänderung wird aus den o. g. Gründen nicht weiterverfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 201. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden, Wasser sowie Klima und Luft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Konikt-potenziale sind aufgrund der Lage im H100 zu erwarten. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. ,9 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 9,6 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 1,9 haWasser• Lage im H100: ca. 8,2 ha• Lage im Hextrem: ca. 8,6 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3haFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist mit voraussichtlich hohen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungs-bereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung nicht geeignet.Die Gebietsänderung wird aus den o. g. Gründen nicht weiterverfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2111. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Mensc, Tiere, Panzen nd biologi-sce Vielfalt, Fläce, Boden sowie Landscaft mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpo-tenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschBetroffeneit Erolngswald Stfe 1b: ca. 1,5 aTiere, Panzen nd biologisce Vielfalt• Lage im 300 m Radis m das FFH-Gebiet 6518-311 (vgl. Anang 2)• Betroffeneit regionaler Biotopverbnd: ca. 1,5 aFlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 1,5 aBodenBetroffeneit von Böden mit einer oen bis ser oen Bodenfnktionsbewertng: ca. 0,04 aLandschaft• Lage im Landscaftssctzgebiet Odenwald• Lage in einem nzerscnittenen Ram "! 5 QkmSonstiger Hinweis:Im Ramen der Unterrictng at das Landratsamt des Rein-Neckar-Kreises afgrnd der Lage im LSG Odenwald Beden-ken gegenüber der vorgesehenen Gebietsänderung geäußert. Als Ergebnis der Abwägng wird die Gebietsänderng nict weiterverfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2121. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): 1,4 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,4 haHinweise und Anmerkungen:• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt vor dem Hintergrund der Inanspruchnahme einer Fläche des regionalen Biotop-verbunds mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umwelt-gesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenhei-ten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2131. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Panzen und biologi-sche Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLage teilweise innerhalb eines 100 m Abstands zu Wohn- und MischbauächenTiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): 1,2 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,3 haHinweise und Anmerkungen:• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2141. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Tiere, Panzen nd biologisce Viel-falt, Fläce sowie Boden mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen nd biologisce VielfaltLage im 300 m Radis m das FFH-Gebiet 6518-311 (vgl. Anang 2)FlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 2,5 aBoden• Betroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 1,9 ha• Betroffeneit von Böden mit einer Ackerzal ! 80: ca. 0,3 aHinweise und Anmerkungen:• Das Gebiet liegt teilweise in den Zonen III nd IIIa des WSG ZV GWV Unteres Elsenztal, Bammental.• Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.• Das Gebiet liegt im Natrpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Baleitplanng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2151. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Tiere, Panzen nd biologisce Viel-falt, Fläche, Boden, Klima und Luft sowie Landschaft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Kon-iktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngs-ebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen nd biologisce Vielfalt• Lage im 300 m Radis m das FFH-Gebiet 6518-311 (vgl. Anang 2)• Betroffeneit regionaler Biotopverbnd (bedetender Ram): ca. 2,3 a• Betroffeneit regionaler Biotopverbnd (weiterer Ram): ca. 2,3 aFlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 4,7 aBoden• Betroffeneit von Böden mit einer oen bis ser oen Bodenfnktionsbewertng: ca. 1,5 a• Betroffeneit von Böden mit einer Ackerzal " 80: ca. 1,2 aKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haLandschaftLage in einem nzerscnittenen Ram "! 5 QkmHinweise und Anmerkungen:• Das Gebiet liegt in den Zonen III nd IIIa des WSG ZV GWV Unteres Elsenztal, Bammental.• Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.• Das Gebiet liegt im Natrpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Baleitplanng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2161. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Boden sowie Wasser mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umwelt-auswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,2 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,2 haWasserLage in den Zonen III und IIIa des WSG HetzenbachQuelle Eschelbronn: ca. 1,2 haHinweise und Anmerkungen:• Bei Inanspruchnahme des Gebiets sind die Regelungen der WSG-Verordnung hinsichtlich gewerblicher Nutzungen zu beachten.• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2171. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden, Klima und Luft sowie Landschaft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Kon-iktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungs-ebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 3,2 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 3,2 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 2,9 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haLandschaftLage in einem unzerschnittenen Raum "! 5 QkmHinweise und Anmerkungen:• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2181. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden, Klima und Luft sowie Landschaft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Kon-iktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungs-ebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 4,5 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 4,5 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,2 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haLandschaftLage in einem unzerschnittenen Raum "! 5 QkmHinweise und Anmerkungen:• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 291. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden, Wasser sowie Klima und Luft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Konikt-potenziale sind aufgrund der Lage im H100 zu erwarten. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. ,3 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 4,8 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. ,6 haWasser• Lage im H100: ca. 4,4 ha• Lage im Hextrem: ca. 4,6 ha• Lage in der Zone IIIb des WSG III ZVWV Hardtgruppe Sandhausen: ca. 4,8 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist mit voraussichtlich hohen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungs-bereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung nicht geeignet.Die Gebietsänderung wird aus den o. g. Gründen nicht weiterverfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2201. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche sowie Boden mit vsl. erheb-licen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltas-wirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 2,3 aBodenBetroffeneit von Böden mit einer oen bis ser oen Bodenfnktionsbewertng: ca. 2,3 aHinweise und Anmerkungen:An diesem Standort werden keine Zielfestlegngen, sondern lediglic die Grndsatzfestlegng Vorbealtsgebiet für die Land-wirtscaft zrückgenommen. Damit entsteen as regionaler Sict keine neen, biser nict bereits grndsätzlic möglice Flächennutzungsoptionen.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic geringeren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine gewerblice Entwicklng geeignet. Im Ramen der Baleitpla-nng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2211. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Boden sowie Klima und Luft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 6,1 haBoden• Betroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 6,1 ha• Betroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 2,4 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2221. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Panzen und biologi-sche Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders er-hebliche Koniktpotenziale sind aufgrund des Artenschutzes zu erwarten. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Mensch• Lage teilweise innerhalb eines 100 m Abstands zu Wohn- und Mischbauächen• Potenzialgebiet für das Vorkommen der HaubenlercheTiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (weiterer Raum): ca. 2,4 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 2,4 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 2,4 haWasserLage in der Zone IIIb des WSG Br. Wiesloch: ca. 2,4 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer archäologischen Fundstelle: Siedlung provinzial-römischFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist mit voraussichtlich hohen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungs-bereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung nicht geeignet.Die Gebietsänderung wird aus den o. g. Gründen nicht weiterverfolgt. (Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2231. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden sowie Klima und Luft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 0,1 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 5,2 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 5,1 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2241. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden, Klima und Luft sowie Landschaft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Kon-iktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungs-ebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische Vielfalt• Betroffenheit regionaler Biotopverbund (weiterer Raum): ca. 7,4 ha• Innerhalb des Gebiets liegt das Biotop „Gehölze westlich Eichtersheim-Schindbuckel“: ca. 0,1 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 7,4 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 7,4 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haLandschaftLage in einem unzerschnittenen Raum "! 5 QkmHinweise und Anmerkungen:• Bei Inanspruchnahme des Gebiets ist das geschützte Biotop von einer Bebauung freizuhalten.• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2251. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Tiere, Panzen nd biologisce Viel-falt, Fläce sowie Boden mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen nd biologisce Vielfalt• Betroffeneit regionaler Biotopverbnd (weiterer Ram): ca. 1,5 a• Inneralb des Gebiets liegen die Biotope Feldecke östlic Angelbactal-Escelbacer Pfad: ca. 0,04 a sowie Feldecke südöstl. Angelbactal-Wanne: ca. 0,01 aFlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 2,4 aBodenBetroffeneit von Böden mit einer oen bis ser oen Bodenfnktionsbewertng: ca. 2,4 aHinweise und Anmerkungen:• Bei Inanspruchnahme des Gebiets sind die geschützten Biotope von einer Bebauung freizuhalten.• Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Baleitplanng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2261. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Fläche, Boden, Wasser sowi Klima und Luft mit vsl. rhblichn Btroffnhitn zu rchnn. Bsondrs rhblich Koniktpotnzial sind nicht zu r-wartn. Di potnzilln Umwltauswirkungn lassn sich im Rahmn dr nachglagrtn Planungsbnn vsl. vrmidn bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Mensch• Lag tilwis innrhalb ins 100 m Abstands zu Wohn- und Mischbauächn• Randlich Lag im Achtungsabstand ins StörfallbtribsFlächeMöglich Flächninanspruchnahm: ca. 44,2 haBodenBtroffnhit von Bödn mit inr hohn bis shr hohn Bodnfunktionsbwrtung: ca. 18,1 haWasserLag in dn Zonn III und IIIa ds WSG WZV Badisch Brgstraß, Winhim: ca. 28,2 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haHinweise und Anmerkungen:• Bi Inanspruchnahm ds Gbits sind di Rglungn dr WSG-Vrordnung hinsichtlich gwrblichr Nutzungn zu bachtn.• Bi Inanspruchnahm ds Gbits ist das Abstandsgbot ds Art. 13 Abs. 2 Svso-III Richtlini i. V. m. 50 BImschG zu b-achten.• Das Gbit ligt im Naturpark Nckartal-Odnwald.Fazit: Di vorgshn Gbitsändrung ist insgsamt mit voraussichtlich mittlrn ngativn Umwltauswirkungn vrbundn. Dr Çndrungsbrich ist dahr aus Umwltgsichtspunktn für in gwrblich Entwicklung bdingt gignt. Im Rahmn dr Bau-litplanung sind di o. g. Btroffnhitn und Hinwis bzw. Anmrkungn zu brücksichtign.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2271. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Tiere, Panzen nd biologisce Viel-falt, Fläce sowie Boden mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen nd biologisce Vielfalt• Lage im 300 m Radis m das FFH-Gebiet 6417-341 (vgl. Anang 2)• Lage im 300 m Abstand z dem NSG Wüstnäcstenbac nd Haferbckel• Inneralb des Gebiets liegt das Biotop Feldecke südlic Slzbac - *nge Wingert nter der Straße“: ca. 0,01 haFlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 2,4 aBoden• Betroffeneit von Böden mit einer oen bis ser oen Bodenfnktionsbewertng: ca. 2,4 a• Betroffeneit von Böden mit einer Ackerzal ! 80: ca. 2,3 aHinweise und Anmerkungen:• Bei Inanspruchnahme des Gebiets ist das geschützte Biotop von einer Bebauung freizuhalten.• Beeinträctigngen des NSG sind z vermeiden.• Das Gebiet liegt im Geo-Natrpark Bergstraße-Odenwald sowie im Natrpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Baleitplanng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2281. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folg dr gplantn Gbitsändrng ist as rgionalr Sict insictlic dr Sctzgütr Tir, Panzn nd biologisc Vil-falt, Fläc sowi Landscaft mit vsl. rblicn Btroffnitn z rcnn. Bsondrs rblic Koniktpotnzial sind nict z rwartn. Di potnzilln Umwltaswirkngn lassn sic im Ramn dr nacglagrtn Planngsbnn vsl. vrmidn bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tir, Panzn nd biologisc VilfaltBtroffnit rgionalr Biotopvrbnd (bdtndr Ram): ca. 2,0 aFlächeMöglic Fläcninansprcnam: ca. 2,0 aLandschaftLag im Landscaftssctzgbit Odnwald: ca. 1,9 aHinweise und Anmerkungen:• Bi inr Inansprcnam ds Gbits ist insictlic ds LSG Odnwald in Antrag af Bfring nd Asnam von dn natrsctzfaclicn G- nd Vrbotn gmäß 67 BNatScG rfordrlic.• Das Gbit ligt in inm Bric mit bsondrr Bdtng für Frmdnvrkr nd Narolng.• Das Gbit ligt im Go-Natrpark Brgstraß-Odnwald sowi im Natrpark Nckartal-Odnwald.Fazit: Di vorgsn Gbitsändrng ist insgsamt mit vorassictlic mittlrn ngativn Umwltaswirkngn vrbndn. Dr Çndrngsbric ist dar as Umwltgsictspnktn für in wonbalic Entwicklng bdingt gignt. Im Ramn dr Balitplanng sind di o. g. Btroffnitn nd Hinwis bzw. Anmrkngn z brücksictign.Sonstiger Hinweis:Im Ramn dr Untrrictng at das Landratsamt ds Rin-Nckar-Kriss afgrnd dr Lag im LSG Odnwald Bdnkn gegenüber der vorgesehenen Gebietsänderung geäußert. Als Ergbnis dr Abwägng wird nac Altrnativnprüfng di Gbitsändrng dnnoc witrvrfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2291. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische Vielfalt• Lage im 300 m Radius um das FFH-Gebiet 6519-341(vgl. Anhang 2)• Betroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 1,5 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,5 haHinweise und Anmerkungen:• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald sowie im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt vor dem Hintergrund der Inanspruchnahme einer Fläche des regionalen Biotop-verbunds mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umwelt-gesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenhei-ten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2301. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Tiere, Panzen nd biologisce Vielfalt sowie Fläce mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen nd biologisce Vielfalt• Betroffeneit regionaler Biotopverbnd (bedetender Ram): ca. 2,1 a• Inneralb des Gebiets liegen die Biotope Trockenmaer südwestl. Neckarwimmersbac - Klingen: ca. 0,01 a sowie Feldecke südwestl. Neckarwimmersbac: ca. 0,01 aFlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 2,8 aHinweise und Anmerkungen:• Bei Inanspruchnahme des Gebiets sind die geschützten Biotope von einer Bebauung freizuhalten.• Das Gebiet liegt in den Zonen III nd IIIa des WSG Br. Gew. A, Orsbrnnen / HmpernQelle Eberbac-Neckarwimmersbac.• Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.• Das Gebiet liegt im Geo-Natrpark Bergstraße-Odenwald sowie im Natrpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt vor dem Hintergrnd der Inansprcname einer Fläce des regionalen Biotop-verbnds mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umwelt-gesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Baleitplanng sind die o. g. Betroffenei-ten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2311. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Panzen und biologi-sche Vielfalt, Fläche sowie Klima und Luft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschInnerhalb des Gebiets liegen KleingartenanlagenTiere, Panzen und biologische Vielfalt• Betroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): 0,03 ha• Betroffenheit regionaler Biotopverbund (weiterer Raum): 1,7 ha• Lage im Pufferbereich um ein Vorkommen des Wanderfalken (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 17,6 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haHinweise und Anmerkungen:Bei Inanspruchnahme des Gebiets sind die vorhandenen Kleingartenanlagen zu beachten.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2321. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden sowie Landschaft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische Vielfalt• Lage im 300 m Radius um das FFH-Gebiet 6718-311 (vgl. Anhang 2)• Betroffenheit regionaler Biotopverbund (weiterer Raum): ca. 2,9 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 4,7 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 4,4 haLandschaftLage in einem unzerschnittenen Raum "! 5 QkmHinweise und Anmerkungen:• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2331. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Mensc, Tiere, Panzen nd biologi-sce Vielfalt, Fläce, Boden, Wasser sowie Klima nd Lft mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Pla-nungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLage teilweise inneralb eines 00 m Abstands z Won- nd MiscbaäcenTiere, Panzen nd biologisce VielfaltInneralb des Gebiets liegen die Biotope Feldecke südlic Wiesloc an der Landstraße L594: ca. 0,02 a sowie Feldecken nd Feldgeölz südlic Wiesloc-Bögnersweg: ca. 0,09 aFlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 4,3 aBodenBetroffeneit von Böden mit einer oen bis ser oen Bodenfnktionsbewertng: ca. 4,2 aWasserLage im Hextrem TBG 352: ca. 0, aKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haHinweise und Anmerkungen:• Bei Inanspruchnahme des Gebiets sind die geschützten Biotope von einer Bebauung freizuhalten.• Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.• In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine gewerblice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Bauleitplanung sind die Biotope zu berücksichtigen und von einer Bebauung freizuhalten. Weiterhin die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkngen z beacten.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2341. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Boden mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 0,7 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,9 haBoden• Betroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,9 ha• Betroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: 0,1 haFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2351. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden sowie Wasser mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermei-den bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (weiterer Raum): ca. ,4 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. ,4 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. ,4 haWasser• Lage im Hextrem: ca. 1,3 ha• Lage in den Zonen III und IIIa des WSG ZV Unterer Schwarzbach, Waibstadt Br. Waibstadt, Epfenbach, Helmstadt, Neckarbischofsheim: ca. ,4 haHinweise und Anmerkungen:• In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.• Bei Inanspruchnahme des Gebiets sind die Regelungen der WSG-Verordnung hinsichtlich gewerblicher Nutzungen zu beachten.• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2361. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Boden mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (weiterer Raum): ca. 1,1 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,7 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 1,5 haHinweise und Anmerkungen:• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Naturpark Neckartal-Odenwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2371. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche sowie Boden mit vsl. erheb-lichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltaus-wirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 2,1 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 2,1 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich geringeren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet. Im Rahmen der Bauleitpla-nung sind die o. g. Betroffenheiten sowie Hinweise bzw. Anmerkungenzu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2381. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Boden mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (weiterer Raum): ca. 1,7 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,7 haBoden• Betroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 1,5 ha• Betroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 0,08 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2391. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Boden mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (weiterer Raum): ca. 0,1 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,1 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,1 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2401. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpo-tenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische Vielfalt• Betroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 0,02 ha• Betroffenheit regionaler Biotopverbund (weiterer Raum): ca. 0,3 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,3 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,05 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:• Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2411. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Boden mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (weiterer Raum): ca. 0,2 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,2 haBoden• Betroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,2 ha• Betroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 0,2 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2421. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Boden mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltBetroffenheit regionaler Biotopverbund (weiterer Raum): ca. 0,4 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,4 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,4 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2431. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage im 300 m Radius um das FFH-Gebiet 6718-311 (vgl. Anhang 2)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,1 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich geringeren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet. Im Rahmen der Bauleitpla-nung sind die o. g. Betroffenheiten sowie Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2441. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Boden mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische Vielfalt• Lage im 300 m Radius um das FFH-Gebiet 6718-311 (vgl. Anhang 2)• Betroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 0,7 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,7 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,01 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2451. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtDas Gebiet wird lediglich umbenannt und es erfolgt keine Çnderung der Gebietsabgrenzung. In Bezug auf die einzelnen Schutz-güter ergeben sich keine erhebliche Betroffenheiten.Fazit: Die Gebietsumbenennung ist mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Das künftige Vorranggebiet ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung geeignet.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2461. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 9,9 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 9,9 haWasser• Lage in der Zone IIIb des WSG 039 Mannheim-Käfertal MVV RHE AG: ca. 9,9 ha• Lage in der Zone IIIb des WSG WW Käfertal-Neufestsetzung: ca. 9,9 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:• Bei Inanspruchnahme des Gebiets sind die Regelungen der WSG-Verordnung hinsichtlich gewerblicher Nutzungen zu beachten.• Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald.Fazit: Die Gebietsumbenennung ist mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden.Der Çnderungsbereich des künftigen Vorranggebiets ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden und daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleit-planung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2471. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Fläche, Boden, Wasser, Kli-ma und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLage teilweise innerhalb eines 100 bzw. 300 m Abstands zu Wohn- und MischbauächenFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 53,8 haBoden• Betroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 22,7 ha• Betroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 35,4 haWasser• Lage in der Zone IIIb des WSG 039 Mannheim-Käfertal MVV RHE AG: ca. 4,3 ha• Lage in der Zone IIIb des WSG WW Käfertal-Neufestsetzung: ca. 4,3 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:• Bei Inanspruchnahme des Gebiets sind die Regelungen der WSG-Verordnung hinsichtlich gewerblicher Nutzungen zu beachten.• Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.• Das Gebiet liegt im Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald.Fazit:Die Gebietsumbenennung ist mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden.Der Çnderungsbereich des künftigen Vorranggebiets ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden und daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleit-planung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2481. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 8, haBoden• Betroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 8, ha• Betroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 7,5 haWasserLage im Hextrem: ca. 4,8 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:• In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.• Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit: Die Gebietsumbenennung ist mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden.Der Çnderungsbereich des künftigen Vorranggebiets ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden und daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleit-planung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2491. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – Umweltbericht(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)In Folg dr gplantn Gbitsändrng ist as rgionalr Sict insictlic dr Sctzgütr Mnsc, Tir, Panzn nd bio-logisc Vilfalt, Fläc sowi Wassr mit vsl. rblicn Btroffnitn z rcnn. Bsondrs rblic Koniktpotnzial sind nict z rwartn. Di potnzilln Umwltaswirkngn lassn sic im Ramn dr nacglagrtn Planngsbnn vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschTilwis Lag im Actngsabstand ins StörfallbtribsTir, Panzn nd biologisc VilfaltInnralb ds Gbits ligt das Biotop Fldckn nördl. Plankstadt: ca. 0,2haFlächeMöglic Fläcninansprcnam: ca. 2,5 aWasserLag in dr Zon IIIb ds WSG WW Rina Rin-Nckar AG, Mannim: ca. 2,5 aHinweise und Anmerkungen:• Bi Inansprcnam ds Gbits sind di Rglngn dr WSG-Vrordnng insictlic gwrblicr Ntzng z bactn.• Bi Inansprcnam ds Gbits ist das Abstandsgbot ds Art.13 Abs.2 Svso-III Rictlini i.V.m. 50 BImscG z bactn.• Das gscützt Biotop ist von inr Bbang frizaltn.• Das Gbit ligt in inm Bric mit bsondrr Bdtng für Frmdnvrkr nd Narolng.Fazit: Di Gbitsmbnnnng ist mit kinn ngativn Umwltaswirkngn vrbndn.Dr Çndrngsbric ds künftign Vorranggbits ist insgsamt mit vorassictlic mittlrn ngativn Umwltaswirkngn vrbndn nd dar as Umwltgsictspnktn für in gwrblic Entwicklng bdingt gignt. Im Ramn dr Balit-planng sind di o. g. Btroffnitn nd Hinwis bzw. Anmrkngn z brücksictign. 2501. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtDas Gebiet wird lediglich umbenannt und es erfolgt keine Çnderung der Gebietsabgrenzung. In Bezug auf die einzelnen Schutz-güter ergeben sich keine erhebliche Betroffenheiten.Fazit: Die Gebietsumbenennung ist mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Das künftige Vorranggebiet ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung geeignet.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2511. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtDas Gebiet wird lediglich umbenannt und es erfolgt nur eine geringfügige Çnderung der Gebietsabgrenzung in Folge der Einbezie-hung einer bereits bebauten Fläche. In Bezug auf die einzelnen Schutzgüter ergeben sich insofern keine erhebliche Betroffenheiten.Fazit: Die Gebietsumbenennung sowie die geringfügige Gebietserweiterung sind mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbun-den. Das künftige Vorranggebiet ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung geeignet.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2521. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtDas Gebiet wird lediglich umbenannt und es erfolgt keine Çnderung der Gebietsabgrenzung. In Bezug auf die einzelnen Schutz-güter ergeben sich keine erhebliche Betroffenheiten.Fazit: Die Gebietsumbenennung ist mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Das künftige Vorranggebiet ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung geeignet.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2531. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtDas Gebiet wird lediglich umbenannt und es erfolgt keine Çnderung der Gebietsabgrenzung. In Bezug auf die einzelnen Schutz-güter ergeben sich keine erhebliche Betroffenheiten.Fazit: Die Gebietsumbenennung ist mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Das künftige Vorranggebiet ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung geeignet.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2541. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Mensc, Tiere, Panzen nd biologi-sce Vielfalt, Fläce, Boden, Klima nd Lft sowie Landscaft mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereb-lice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLage teilweise inneralb eines 100 bzw. 300 m Abstands z Won- nd MiscbaäcenTiere, Panzen nd biologisce Vielfalt• Inneralb des Gebiets liegen die Biotope: Holweg-Scindwasen-südlic Sinseim, Scleen-Feldecke-Im nteren Holzweg-südwestlic Sinseim, Feldecke-Postörnle-südwestlic Sins-heim“, „Land-Schilfröhricht-Schäfersbruchgraben-südlich Sinsheim“ sowie „Feldhecke südlich Sinseim-Am oberen Holzweg II• Betroffeneit regionaler Biotopverbnd (bedetender Ram): ca. 1,4 a• Betroffeneit regionaler Biotopverbnd (weiterer Ram): ca. 11,9 aFlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 35,5 aBoden• Betroffeneit von Böden mit einer oen bis ser oen Bodenfnktionsbewertng: ca. 32,2 a• Betroffeneit von Böden mit einer Ackerzal " 80: ca. 13,2 aKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haLandschaftLage in einem nzerscnittenen Ram "! 5 QkmHinweise und Anmerkungen:• Bei Inanspruchnahme des Gebiets sind die geschützten Biotope von einer Bebauung freizuhalten.• Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.Fazit: Die Gebietsmbenennng ist mit keinen negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic des künftigen Vor-ranggebiets ist insgesamt mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden nd daer as Umweltge-sictspnkten für eine gewerblice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Baleitplanng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2551. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folg dr gplantn Gbitsändrng ist as rgionalr Sict insictlic dr Sctzgütr Tir, Panzn nd biologisc Vil-falt, Fläche, Wasser, Klima und Luft sowie Landschaft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotnzial sind nict z rwartn. Di potnzilln Umwltaswirkngn lassn sic im Ramn dr nacglagrtn Pla-nungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tir, Panzn nd biologisc VilfaltGbit tangirt Scwrpnkträm ds Wißstorcs (vgl. Anang 3)FlächeMöglic Fläcninansprcnam: ca. 4,6 aWasserLag im H1extrem ds Rins: ca. 4,6 aKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haLandschaftLag im Landscaftssctzgbit Pfälzisc RinanHinweise und Anmerkungen:• Bi Inansprcnam ds Gbits ist insictlic ds LSG Pfälzisc Rinan in Antrag af Bfring nd Asnam von dn natrsctzfaclicn G- nd Vrbotn gmäß 67 BNatScG rfordrlic.• In den H1extrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.Fazit: Di vorgsn Gbitsändrng ist insgsamt mit vorassictlic mittlrn ngativn Umwltaswirkngn vrbndn. Dr Çndrngsbric ist dar as Umwltgsictspnktn für in wonbalic Entwicklng bdingt gignt. Im Ramn dr Balitplanng sind di o. g. Btroffnitn nd Hinwis bzw. Anmrkngn z brücksictign.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2561. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Wasser, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu er-warten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 2,7 haWasserLage im Hextrem des Rheins: ca. 9,2 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haKultur- und Sachgüterãberlagerung mit archäologischen Fundstellen bzw. Verdachtszonen von archäologischen FundstellenHinweise und Anmerkungen:• In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.• Das Gebiet liegt vollständig in der Zone III des WSG Beindersheim, Mörsch, Roxheim.• Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2571. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische Vielfalt• Lage im 300 m Radius um das VSG 6514-401 (vgl. Anhang 2)• Lage in einem Schwerpunktraum des Wiedehopfs (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 6,9 haKultur- und SachgüterTeilweise ãberlagerung mit einer Verdachtszone einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2581. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind aufgrund der Natura 2000-Betroffenheit sowie des Artenschutzes zu erwarten. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische Vielfalt• Lage innerhalb des FFH-Gebiets 6515-301 sowie innerhalb des VSG 6514-401 (vgl. Anhang 2)• Lage in einem Kern- sowie Schwerpunktraum des Wiedehopfs (vgl. Anhang 3)• Betroffenheit landesweiter Biotopverbund: ca. 2,2 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 2,4 haFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist mit voraussichtlich hohen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungs-bereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung nicht geeignet.Die Gebietsänderung wird aus den o. g. Gründen nicht weiterverfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2591. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Mensc, Tiere, Panzen nd bio-logisce Vielfalt, Fläce, Klima nd Lft sowie Landscaft mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind afgrnd der Natra 2000-Betroffeneit sowie des Artensctzes z erwarten. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Mensch• Betroffeneit Erolngswald: ca. 3,6 a• Betroffenheit Lärmschutzwald: ca. 1,9 haTiere, Panzen nd biologisce Vielfalt• Lage inneralb des VSG 6514-401 (vgl. Anang 2)• Inneralb des Gebiets liegt das Biotop Strassgrasrasen: ca. 0,4 a• Betroffeneit landesweiter Biotopverbnd: ca. 11,6 a• Lage in einem Kern- sowie Scwerpnktram des Wiedeopfs, Vorkommen von VSG- nd FFH-Ar-ten (vgl. Anang 3)FlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 11,6 aKlima und Luft• Betroffeneit lokaler Klimasctzwald: ca. 4,0 a• Betroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größen-ordnung von mehr als 3 haLandschaftLage im Landscaftssctzgebiet Heidewald: ca. 4,4 aFazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist mit vorassictlic oen negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngs-bereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng nict geeignet. Die Gebietsänderng wird as den o. g. Gründen nict weiterverfolgt. (Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2601. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Panzen und bio-logische Vielfalt, Fläche, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgela-gerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLage teilweise innerhalb eines 100 bzw. 300 m Abstands zu Wohn- und MischbauächenTiere, Panzen und biologische Vielfalt• Lage im 300 m Radius um das VSG 6514-401 (vgl. Anhang 2)• Lage in einem Schwerpunktraum des Wiedehopfs, mögliche Vorkommen von VSG-Arten(vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 8,3 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haKultur- und SachgüterTeilweise ãberlagerung mit Verdachtszonen von archäologischen FundstellenHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Biotope zu beachten und von einer Bebauung freizuhalten. Weiterhin sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2611. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpo-tenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage in einem Schwerpunktraum des Wiedehopfs, mögliche Vorkommen von VSG-Arten(vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 2,6 haBodenBetroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 0,3 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit archäologischen FundstellenHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2621. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage in einem Schwerpunktraum des Wiedehopfs (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,3 haKultur- und SachgüterTeilweise ãberlagerung mit einer Verdachtszone einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2631. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich des Schutzguts Wasser mit vsl. erheblichen Betroffen-eiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen.WasserLage im Hextrem des Reins: ca. 6,7 aHinweise und Anmerkungen:• An diesem Standort werden mit Asname einer geringfügigen Rückname einer Grünzäsr keine Zielfestlegngen, sondern lediglic die Grndsatzfestlegng Vorbealtsgebiet für den vorbegenden Hocwassersctz zrückgenommen. Damit ent-stehen aus regionaler Sicht keine neuen, bisher nicht bereits grundsätzlich mögliche Flächennutzungsoptionen.• In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.• Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic geringeren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng geeignet. Im Ramen der Baleitpla-nng sind die o. g. Betroffeneiten sowie Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2641. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich des Schutzguts Wasser mit vsl. erheblichen Betrof-fenIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich des Schutzguts Wasser mit vsl. erheblichen Be-troffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen.WasserLage im H1extrem des Reins: ca. 4,7 aHinweise und Anmerkungen:• An diesem Standort werden mit Asname einer geringfügigen Rückname einer Grünzäsr keine Zielfestlegngen, sondern lediglic die Grndsatzfestlegng Vorbealtsgebiet für den vorbegenden Hocwassersctz zrückgenommen. Damit ent-stehen aus regionaler Sicht keine neuen, bisher nicht bereits grundsätzlich mögliche Flächennutzungsoptionen.• In den H1extrem-Bereichen sollte hochwasserangepasst gebaut werden.• Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic geringeren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng geeignet. Im Ramen der Baleitpla-nng sind die o. g. Betroffeneiten sowie Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2651. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folg dr gplantn Gbitsändrng ist as rgionalr Sict insictlic dr Sctzgütr Tir, Panzn nd biologisc Vil-falt, Fläche, Wasser, Klima und Luft sowie Landschaft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotnzial sind nict z rwartn. Di potnzilln Umwltaswirkngn lassn sic im Ramn dr nacglagrtn Pla-nungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tir, Panzn nd biologisc Vilfalt• Lag im 300 m Radis m das FFH-Gbit 666-304 (vgl. Anang 2)• Lag angrnznd an das NSG Horrninsl• Lag in inm Scwrpnktram ds Scwarzmilans, möglic Vorkommn von VSG-Artn• Lag im Fldrmas-Narngsgbit Rinland-Pfalz Nördlic Obrrinnidrng (vgl. Anang 3)FlächeMöglic Fläcninansprcnam: ca. 4,3 aWasserLag im Hextrem ds Rins: ca. 4,3 aKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haLandschaft• Lag im Landscaftssctzgbit Pfälzisc Rinan• Betroffenheit einer „Landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaft“ in einer Größenord-nung von mehr als 3 haHinweise und Anmerkungen:• Bi Inansprcnam ds Gbits ist insictlic ds LSG Pfälzisc Rinan in Antrag af Bfring nd Asnam von dn natrsctzfaclicn G- nd Vrbotn gmäß 67 BNatScG rfordrlic.• In den Hextrem-Bereichen sollte nur hochwasserangepasst gebaut werden.• Das Gbit ligt in inm Bric mit bsondrr Bdtng für Frmdnvrkr nd Narolng.Fazit: Di vorgsn Gbitsändrng ist insgsamt mit vorassictlic mittlrn ngativn Umwltaswirkngn vrbndn. Dr Çndrngsbric ist dar as Umwltgsictspnktn für in wonbalic Entwicklng bdingt gignt. Im Ramn dr Balitplanng sind di o. g. Btroffnitn nd Hinwis bzw. Anmrkngn z brücksictign.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2661. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich des Schutzguts Fläche mit vsl. erheblichen Betroffen-heiten zu rechnen.FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,3 haFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich geringeren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2671. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische Vielfalt• Betroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 0,1 ha• Lage im Wildtierkorridor: ca. 0,1 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,8 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2681. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Panzen und biologi-sche Vielfalt, Fläche sowie Klima und Luft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLage teilweise innerhalb eines 100 m Abstands zu Wohn- und MischbauächenTiere, Panzen und biologische Vielfalt• Lage in einem Schwerpunktraum des Wiedehopfs (vgl. Anhang 3)• Lage im Wildtierkorridor: ca. 11,3 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 11,3 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2691. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Pla-nungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische Vielfalt• Lage im Kernraum des Wiedehopfs (zu VSG 6616-402), Lage im Schwerpunktraum des Wiede-hopfs (vgl. Anhang 3)• Betroffenheit landesweiter Biotopverbund: ca. 0,04 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 3,3 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haKultur- und SachgüterTeilweise ãberlagerung mit einer Verdachtszone einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2701. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Pla-nungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage in einer Vernetzungsäche des Wiedehopfs (zu VSG 6616-402), Lage in einem Schwerpunkt-raum des Wiedehopfs (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 3,3 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer Westwallanlage-FlächeHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von Westwallanlage-Flächen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2711. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Boden sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,4 haBoden• Betroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,4 ha• Betroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 0,2 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit archäologischen Fundstellen Hinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2721. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,4 haKultur- und Sachgüterãberlagerung mit einer Verdachtsäche einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit:Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich geringeren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet. Im Rahmen der Bauleitpla-nung sind die o. g. Betroffenheiten sowie Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2731. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Fläche, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu er-warten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLage teilweise innerhalb eines 100 m Abstands zu Wohn- und MischbauächenFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 9,5 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2741. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 22,6 haBoden• Betroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 12,7 ha• Betroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 12,7 haWasserLage in der Zone III des WSG Schifferstadt III: ca. 22,5 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenordnung von mehr als 3 haKultur- und SachgüterTeilweise ãberlagerung mit Verdachtszonen von archäologischen FundstellenHinweise und Anmerkungen:• Bei Inanspruchnahme des Gebiets sind die Regelungen der WSG-Verordnung hinsichtlich gewerblicher Nutzungen zu beachten.• Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit: Die Gebietsumbenennung ist mit keinen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich des künftigen Vorranggebiets ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden und daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleit-planung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2751. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Panzen und biologi-sche Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Mensch• Betroffenheit eines Lärmschutzwalds: ca. 0,5 ha• Lage teilweise innerhalb eines 100 m Abstands zu Wohn- und MischbauächenTiere, Panzen und biologische Vielfalt• Lage im Schwerpunktraum des Wiedehopfs (vgl. Anhang 3)• Lage im Wildtierkorridor: ca. 6,4 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 6,4 haHinweisen und Anmerkungen:Die Betroffenheit des Lärmschutzwalds ist zu berücksichtigen und die Schutzfunktion möglichst zu erhalten.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2761. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Pla-nungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische Vielfalt• Lage im Wildtierkorridor: ca. 9,5 ha• Lage in einem Schwerpunktraum des Wiedehopfs (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 15,0 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haKultur- und SachgüterRandliche ãberlagerung mit einer Verdachtszone einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2771. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Landschaft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage im 300 m Radius um das FFH-Gebiet 6715-301 (vgl. Anhang 2)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 4,1 haLandschaftBetroffenheit einer „Landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaft“ in einer Größenordnung von mehr als 3 haHinweise und Anmerkungen:Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2781. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Panzen und biolo-gische Vielfalt, Fläche, Boden sowie Klima und Luft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Kon-iktpotenziale sind aufgrund der Natura 2000-Betroffenheit zu erwarten. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschBetroffenheit Lärmschutzwald: ca. 0,5 haTiere, Panzen und biologische Vielfalt• Lage teilweise innerhalb und im 300 m Puffer des FFH-Gebiets 6812-301 (vgl. Anhang 2)• Betroffenheit landesweiter Biotopverbund: 0,02 ha• Betroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 1,0 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,5 haBodenBetroffenheit Erosionsschutzwald: ca. 0,5 haKlima und LuftBetroffenheit lokaler Klimaschutzwald: ca. 0,5 haFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist mit voraussichtlich hohen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungs-bereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung nicht geeignet. Die Gebietsänderung wird aus den o. g. Gründen nicht weiterverfolgt. (Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2791. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Panzen und biologi-sche Vielfalt, Fläche sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Konikt-potenziale sind aufgrund der Lage in einer Pegezone des Pfälzerwalds zu erwarten. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschBetroffenheit Lärmschutzwald: ca. 0,3 haTiere, Panzen und biologische Vielfalt• Lage in der Pegezone Eußerthal des Naturparks Pfälzerwald• Betroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 0,3 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,3 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer archäologischen FundstelleFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist mit voraussichtlich hohen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungs-bereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung nicht geeignet. Die Gebietsänderung wird aus den o. g. Gründen nicht weiterverfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2801. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden sowie Klima und Luft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind aufgrund der Lage in einer Pegezone des Pfälzerwalds zu erwarten. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische Vielfalt• Lage im 300 m Radius um das FFH-Gebiet 6812-301 sowie um das VSG 6514-401 (vgl. Anhang 2)• Lage in der Pegezone Eußerthal des Naturparks Pfälzerwald• Betroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 0,8 ha• Vorkommensbereiche von VSG und FFH-Arten (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,8 haBodenBetroffenheit Erosionsschutzwald: ca. 0,05 haKlima und LuftBetroffenheit lokaler Klimaschutzwald: ca. 0,05 haFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist mit voraussichtlich hohen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungs-bereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung nicht geeignet. Die Gebietsänderung wird aus den o. g. Gründen nicht weiterverfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2811. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Panzen und biologi-sche Vielfalt, Fläche, Boden sowie Klima und Luft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Konikt-potenziale sind aufgrund der Betroffenheit einer Waldäche mit mehreren Waldfunktionen zu erwarten. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschBetroffenheit Lärmschutzwald: ca. 1,0 haTiere, Panzen und biologische Vielfalt• Lage im 300 m Radius um das FFH-Gebiet 6812-301 (vgl. Anhang 2)• Betroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 1,6 ha• Lage in einem Schwerpunktraum des Wanderfalken (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,6 haBodenBetroffenheit Erosionsschutzwald: ca. 1,0 haKlima und LuftBetroffenheit lokaler Klimaschutzwald: ca. 1,0 haFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist mit voraussichtlich hohen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungs-bereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung nicht geeignet. Die Gebietsänderung wird aus den o. g. Gründen nicht weiterverfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2821. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Panzen und biologi-sche Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschLage teilweise innerhalb eines 100 m Abstands zu Wohn- und MischbauächenTiere, Panzen und biologische Vielfalt• Lage im 300 m Radius um das FFH-Gebiet 6812-301 (vgl. Anhang 2)• Vorkommensbereiche von VSG-Arten angrenzend (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 2,5 haHinweise und Anmerkungen:• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Naturpark Pfälzerwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2831. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische Vielfalt• Lage im 300 m Radius um das FFH-Gebiet 6812-301 (vgl. Anhang 2)• Betroffenheit regionaler Biotopverbund (bedeutender Raum): ca. 1,4 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,4 haHinweise und Anmerkungen:• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Naturpark Pfälzerwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt vor dem Hintergrund der Inanspruchnahme einer Fläche des regionalen Biotop-verbunds mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umwelt-gesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenhei-ten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2841. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische Vielfalt• Lage im 300 m Radius um das FFH-Gebiet 6812-301 (vgl. Anhang 2)• Lage in einem Schwerpunktraum des Uhus, Vorkommen von FFH- und VSG-Arten (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,9 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer archäologischen FundstelleHinweise und Anmerkungen:• Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Naturpark Pfälzerwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2851. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind im Hinblick auf den Artenschutz zu erwarten. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische Vielfalt• Lage im 300 m Radius um das FFH-Gebiet 6812-301 sowie um das VSG 6812-401 (vgl. Anhang 2)• Lage in Vorkommensbereichen diverser FFH- und VSG-Arten (vgl. Anhang 3) FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 1,4 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer Westwallanlage-FlächeFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich hohen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung nicht geeignet. Die Gebietsänderung wird aus den o. g. Gründen nicht weiterverfolgt. (Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2861. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind aufgrund der Lage in einem Natura 2000-Gebiet zu erwarten. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische Vielfalt• Lage innerhalb des VSG 6812-401 (vgl. Anhang 2)• Lage in Vorkommensbereichen diverser FFH- und VSG-Arten (vgl. Anhang 3)• Betroffenheit landesweiter Biotopverbund: ca. 0,6 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,6 haFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich hohen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung nicht geeignet. Die Gebietsänderung wird aus den o. g. Gründen nicht weiterverfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2871. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind aufgrund der Lage in einem Natura 2000-Gebiet zu erwarten. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische Vielfalt• Lage innerhalb des VSG 6812-401 und im 300 m Puffer um das FFH-Gebiet 6812-301 (vgl. Anhang 2)• Betroffenheit landesweiter Biotopverbund: ca. 0,8 ha• Vorkommensbereiche von FFH- und VSG-Arten (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,8 haFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich hohen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung nicht geeignet. Die Gebietsänderung wird aus den o. g. Gründen nicht weiterverfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2881. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind aufgrund der Lage in einem Natura 2000-Gebiet zu erwarten. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische Vielfalt• Lage innerhalb des VSG 6812-401 (vgl. Anhang 2)• Betroffenheit landesweiter Biotopverbund: 0,3 haFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,5 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer Westwallanlage-FlächeFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich hohen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung nicht geeignet.Die Gebietsänderung wird aus den o. g. Gründen nicht weiterverfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2891. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage im 300 m Radius um das VSG 6812-401 (vgl. Anhang 2)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,9 haKultur- und SachgüterÜberlagerung mit einer Westwallanlage-FlächeHinweise und Anmerkungen:• Die konkrete Betroffenheit von Westwallanlage-Flächen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Das Gebiet liegt im Naturpark Pfälzerwald.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2901. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Vielfalt sowie Fläche mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind im Hinblick auf den Artenschutz zu erwarten. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische Vielfalt• Lage im 300 m Radius um das VSG 6812-401 (vgl. Anhang 2)• Lage in Vorkommensbereichen diverser FFH- und VSG-Arten (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 2,2 haFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich hohen negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung nicht geeignet.Die Gebietsänderung wird aus den o. g. Gründen nicht weiterverfolgt.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2911. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Tiere, Panzen nd biologisce Vielfalt sowie Fläce mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Koniktpotenziale sind afgrnd der Lage in einer Pegezone des Pfälzerwalds z erwarten. Im Einzelnen sind folgende Sctzgtbelange betroffen:Tiere, Panzen nd biologisce Vielfalt• Lage in der Pegezone Haardt des Natrparks Pfälzerwald• Betroffeneit regionaler Biotopverbnd (bedetender Ram): ca. 0,9 aFlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 0,9 haFazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic oen negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng nict geeignet. Die Gebietsänderng wird as den o. g. Gründen nict weiterverfolgt. (Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2921. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche sowie Klima und Luft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermei-den bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische Vielfalt• Lage im 300 m Radius um das FFH-Gebiet 6715-302 sowie um das VSG 6715-401 (vgl. Anhang 2)• Lage in einem Schwerpunktraum des Weißstorchs (Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 5,4 haKlima und LuftBetroffenheit lokaler Klimaschutzwald: ca. 1,0 haHinweise und Anmerkungen:• Das Gebiet liegt in einem Bereich mit besonderer Bedeutung für Fremdenverkehr und Naherholung.• Die Betroffenheit des lokalen Klimaschutzwalds ist zu berücksichtigen und die Schutzfunktion möglichst zu erhalten.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2931. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begren-zen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 4,1 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haKultur- und Sachgüter• Überlagerung mit einer archäologischen Fundstelle • Überlagerung mit einer Westwallanlage-FlächeHinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen und Westwallanlage-Flächen ist durch die Fachbehörde der Boden-denkmalpege zu prüfen.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2941. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Mensch, Tiere, Panzen und bio-logische Vielfalt, Fläche, Boden, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Be-sonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Mensch• Betroffenheit eines Lärmschutzwalds: ca. 0,2 ha• Lage teilweise innerhalb eines 100 m Abstands zu Wohn- und MischbauächenTiere, Panzen und biologische VielfaltVorkommensbereich der FFH-Art Mauereidechse (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 5,5 haBoden• Betroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,1 ha• Betroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: 0,05 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haKultur- und SachgüterTeilweise ãberlagerung mit archäologischen Verdachtszonen von archäologischen FundstellenHinweise und Anmerkungen:• Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.• Die Betroffenheit des Lärmschutzwalds ist zu berücksichtigen und die Schutzfunktion möglichst zu erhalten.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2951. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Boden sowie Klima und Luft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 3,4 haBoden• Betroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 2,8 ha• Betroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 2,8 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2961. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Tiere, Panzen und biologische Viel-falt, Fläche, Boden, Klima und Luft sowie Kultur- und Sachgüter mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erheb-liche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:Tiere, Panzen und biologische VielfaltLage in einem Schwerpunktraum des Weißstorchs sowie der Rohrweihe (vgl. Anhang 3)FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 8,3 haBoden• Betroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 7,8 ha• Betroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: 7,8 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haKultur- und Sachgüterãberlagerung mit archäologischen Verdachtszonen von archäologischen Fundstellen Hinweise und Anmerkungen:Die konkrete Betroffenheit von archäologischen Fundstellen ist durch die Fachbehörde der Bodendenkmalpege zu prüfen.Fazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2971. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Boden sowie Klima und Luft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 3,7 haBoden• Betroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,2 ha• Betroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 2,0 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2981. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Boden sowie Klima und Luft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 3,1 haBoden• Betroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 0,7 ha• Betroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 3,0 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine wohnbauliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 2991. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderng ist as regionaler Sict insictlic der Sctzgüter Mensc, Tiere, Panzen nd biologi-sce Vielfalt, Fläce sowie Kltr- nd Sacgüter mit vsl. ereblicen Betroffeneiten z recnen. Besonders ereblice Konikt-potenziale sind nict z erwarten. Die potenziellen Umweltaswirkngen lassen sic im Ramen der nacgelagerten Planngs-ebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:MenschPfälzer Mandelpfad drcQert das GebietTiere, Panzen nd biologisce VielfaltLage inneralb eines 300 m Abstands z dem NSG Haardtrand-SteinbülFlächeMöglice Fläceninansprcname: ca. 2,0 aKultur- und SachgüterÜberlagerung mit Westwallanlage-FlächenHinweise und Anmerkungen:• Bei Inanspruchnahme des Gebiets ist der „Pfälzer Mandelpfad“ zu berücksichtigen.• Die konkrete Betroffeneit der Westwallanlage-Fläcen ist drc die Facbeörde der Bodendenkmalpege z prüfen.• Das Gebiet liegt in einem Bereic mit besonderer Bedetng für Fremdenverker nd Naerolng.• Bei Inansprcname ist eine Beeinträctigng des NSG z vermeiden.• Das Gebiet liegt im Natrpark Pfälzerwald.Fazit: Die vorgeseene Gebietsänderng ist insgesamt mit vorassictlic mittleren negativen Umweltaswirkngen verbnden. Der Çnderngsbereic ist daer as Umweltgesictspnkten für eine wonbalice Entwicklng bedingt geeignet. Im Ramen der Baleitplanng sind die o. g. Betroffeneiten nd Hinweise bzw. Anmerkngen z berücksictigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69) 3001. Änderung Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar – UmweltberichtIn Folge der geplanten Gebietsänderung ist aus regionaler Sicht hinsichtlich der Schutzgüter Fläche, Boden sowie Klima und Luft mit vsl. erheblichen Betroffenheiten zu rechnen. Besonders erhebliche Koniktpotenziale sind nicht zu erwarten. Die potenziellen Umweltauswirkungen lassen sich im Rahmen der nachgelagerten Planungsebenen vsl. vermeiden bzw. begrenzen. Im Einzelnen sind folgende Schutzgutbelange betroffen:FlächeMögliche Flächeninanspruchnahme: ca. 11,3 haBoden• Betroffenheit von Böden mit einer hohen bis sehr hohen Bodenfunktionsbewertung: ca. 9,5 ha• Betroffenheit von Böden mit einer Ackerzahl ! 80: ca. 6,4 haKlima und LuftBetroffenheit einer Fläche mit hoher bis sehr hoher klimaökologischer Bedeutung in einer Größenord-nung von mehr als 3 haFazit: Die vorgesehene Gebietsänderung ist insgesamt mit voraussichtlich mittleren negativen Umweltauswirkungen verbunden. Der Çnderungsbereich ist daher aus Umweltgesichtspunkten für eine gewerbliche Entwicklung bedingt geeignet. Im Rahmen der Bau-leitplanung sind die o. g. Betroffenheiten und Hinweise bzw. Anmerkungen zu berücksichtigen.(Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar; vollständige Zeichenerklärung siehe Seite 69)