Gesamtfortschreibung Regionalplan Hochrhein-Bodensee 3.0 – 2. Anhörung

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee hat am 25. November 2025 in öffentlicher Sitzung den 2. Anhörungsentwurf zur Fortschreibung des Regionalplans Hochrhein-Bodensee ohne die Plankapitel „Gebiete für Rohstoffvorkommen“, „Standorte für regionalbedeutsame Windkraftanlagen“ und „Standorte für regionalbedeutsame Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ beschlossen.

Der Planentwurf enthält Festlegungen zur Räumlichen Entwicklung und Ordnung in der Region, zur Regionalen Siedlungsstruktur (Raumkategorien, Entwicklungsachsen, Zentrale Orte, Siedlungsentwicklung), zur Regionalen Freiraumstruktur (Regionale Grünzüge und Grünzäsuren, Gebiete für besonderen Freiraumschutz, Gebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz), zur Regionalen Infrastruktur (Integrierte Infrastrukturentwicklung, Straßenverkehr, Schienenverkehr, Schienenpersonennahverkehr, Güterverkehr, Flugverkehr, Fahrradverkehr) und zur Energie (allgemeine Grundsätze).

Zum Planungsgebiet der Region Hochrhein-Bodensee gehören der Landkreis Lörrach, der Landkreis Waldshut und der Landkreis Konstanz.

Zu dem Planentwurf, dessen Begründung und dem Umweltbericht sowie den weiteren zweckdienlichen Unterlagen kann jedermann gegenüber dem Regionalverband Hochrhein-Bodensee bis spätestens 27. März 2026 Stellung nehmen. Die Stellungnahme soll vorrangig über das online-Formular (zum Beteiligungsverfahren) oder elektronisch in Textform an beteiligung@hochrhein-bodensee.de abgegeben werden.

Personenbezogene Daten werden in diesem Verfahren zur Fortschreibung des Regionalplans Hochrhein-Bodensee zur Erfüllung einer der in der Zuständigkeit des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee liegen-den öffentlichen Aufgabe unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) entsprechend der Datenschutzerklärung verarbeitet. Die Datenverarbeitung kann auch zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erfolgen. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind § 4 LDSG i.V.m. Artikel 6 Abs. 1 lit e) DSGVO sowie Artikel 6 Abs. 1 lit c) DSGVO. Die Datenschutzerklärung enthält nähere Informationen zum Auskunftsrecht, zum Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung, zum Recht auf Widerspruch und Beschwerde.