Teilplan Windenergie für den Landkreis Göttingen

Auslegung mit Beteiligung – Entwurf 2024

Mit Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten im Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 6 vom 28.01.2021, S. 95-97 ist mit dem Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) für den Landkreis Göttingen auch die Festlegung von Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie eingeleitet worden.

Aufgrund seiner besonderen Bedeutung für die Energiewende und des einhergehenden beschleunigten Ausbaus der Windenergie an Land hat der Kreistag in seiner Sitzung am 17.05.2023 beschlossen, das Thema Windenergie aus dem RROP Entwurf abzukoppeln und in einem eigenen Verfahren weiterzuführen. Bereits durchlaufene Verfahrensschritte im RROP-Verfahren (allg. Planungsabsichten/ Scoping Termin) müssen im abgekoppelten Verfahren für den Teilplan nicht wiederholt werden.

Zum Entwurf des Teilplans Windenergie wird das Beteiligungsverfahren nach § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 3 NROG eingeleitet.

Im vorliegenden Entwurf des Teilplans ist die Flächenbereitstellung für die Windenergienutzung im Landkreis Göttingen zur Erreichung des verbindlichen Teilflächenziels aus dem Wind in Niedersachsen Gesetz (NWindG) dargelegt.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 29.05.2024 den Entwurf des Teilplans Windenergie 2024 und seine öffentliche Auslegung beschlossen.

Die folgenden Unterlagen sind Bestandteil der Auslegung:

1. Entwurf der Satzung, bestehend aus:
a. Satzungstext
b. Beschreibende Darstellung
c. Zeichnerische Darstellung (im Maßstab 1:50.000)
2. Begründung mit Anlage (Gebietsblätter) und Beikarte
3. Umweltbericht (Strategische Umweltprüfung) mit Anlage (FFH-Prüfungen)

Auf der Informationsseite des Landkreises finden Sie alle Informationen zum Teilplan Windenergie 2024. Die interaktive Einbindung der Plandokumente in diesem Portal ermöglicht das Verfassen einer Stellungnahme mit direktem Bezug zu den o.g. Textteilen und der Raumnutzungskarte.

Innerhalb des folgenden Zeitraums haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme unmittelbar digital über diese Onlineplattform abzugeben:

Beteiligung Träger öffentlicher Belange und Öffentlichkeit:
06.06.2024 bis 08.07.2024


Äußerungsfrist: Bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungszeit, d. h. bis zum 22.07.2024 kann zum Entwurf des Teilplans Windenergie, zu der Begründung und zum Umweltbericht Stellung genommen werden. Eine Anmeldung über die Beteiligungsplattform ist in diesem Zeitraum nicht mehr möglich.

Nähere Informationen zur Nutzung der Plattform für die Online-Beteiligung finden Sie in der Funktionsbeschreibung und im Erklärvideo.
Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wir bedanken uns für Ihr Mitwirken und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Kontakt: regionalplanung@landkreisgoettingen.de

Erklärvideo Online-Beteiligung