Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) des Landkreises Oldenburg

Auslegung mit Beteiligung – Entwurf 2025
Mit Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten im Amtsblatt des Landkreises Oldenburg vom 21.10.2011 wurde das Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) für den Landkreis Oldenburg eingeleitet.

Zum vorliegenden 1. Entwurf des RROP wird das Beteiligungsverfahren eingeleitet. Im 1. Entwurf des RROP ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Landkreises für einen zehnjährigen Zeitraum dargelegt.

Zum 1. Entwurf des RROP, zu der Begründung und zum Umweltbericht kann während der Auslegungszeit, spätestens bis zum 10.04.2025, Stellung genommen werden. Ihre Stellungnahme können Sie uns in elektronischer Form über die Online-Beteiligungsplattform

oder per Mail an
RROP2025@oldenburg-kreis.de
Bei einer Übermittlung der Stellungnahme über die EMail RROP2025@oldenburg-kreis.de sind als Anhänge ausschließlich PDF-Dateien möglich.

sowie schriftlich oder zur Niederschrift übermitteln an
Landkreis Oldenburg, Amt für regionale Entwicklung und Naturschutz,
Delmenhorster Straße 6, 27793 Wildeshausen.


Die folgenden Unterlagen
1. Entwurf der Satzung bestehend aus
a. Satzungstext
b. Beschreibender Darstellung
c. Zeichnerischer Darstellung (im Maßstab 1:50.000)
2. Begründung mit Anlagen und Beikarten
3. Umweltbericht
können in der Zeit vom 09.01.2025 bis zum 10.04.2025 hier aufgerufen werden:

Zudem können Sie im o. g. Zeitraum die vorgenannten Unterlagen beim Landkreis Oldenburg, Amt für regionale Entwicklung und Naturschutz, Delmenhorster Straße 6, 27793 Wildeshausen, Zimmer 101 (Bauteil I im 1. OG), während der Sprechzeiten

montags bis donnerstags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr sowie
freitags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

oder nach Terminvereinbarung unter der Rufnummer 04431/ 85 657 einsehen.

Auf Grundlage des Umweltberichts erfolgt eine Umweltprüfung, bei der die erheblichen Auswirkungen des geplanten RROP auf die folgenden Schutzgüter überprüft werden:
1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
2. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
4. Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.

Mit Ablauf der oben angegebenen Stellungnahmefrist sind alle Stellungnahmen zu den Unterlagen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 5 NROG).

Im Falle einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten zum Zwecke des laufenden Regionalplanungsverfahren (einschließlich der Ermittlung und Abwägung betroffener Belange und Dokumentation des ordnungsgemäßen Verfahrens) gespeichert und verarbeitet.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter dem Link auf dieser Seite sowie unter Startseite | Landkreis Oldenburg (Rubrik „Datenschutz“ Datenschutz | Landkreis Oldenburg).
Fragen können auch an die verantwortliche Person für den Datenschutz des Landkreises Oldenburg gerichtet werden:

Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg
Elsässer Straße 66
26121 Oldenburg
EMail: Datenschutz@oldenburg-kreis.de


Wildeshausen, 09.01.2025

Dr. Christian Pundt
Der Landrat