Teilregionalplan Solarenergie des Regionalverbands Nordschwarzwald

Der Regionalverband Nordschwarzwald hat nach § 21 KlimaG BW den gesetzlichen Auftrag, Gebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Umfang von mindestens 0,2 % der Fläche der Region Nordschwarzwald festzulegen. Die Region Nordschwarzwald umfasst die Stadt Pforzheim, den Enzkreis sowie die Landkreise Calw und Freudenstadt. Der Planungsausschuss des Regionalverbandes Nordschwarzwald hat am 19.03.2025 den überarbeiteten Planentwurf (Stand Februar 2025) beschlossen und das zweite Beteiligungsverfahren eröffnet. Städte und Gemeinden, Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit haben nun gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 12 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 5 Landesplanungsgesetz (LplG) Gelegenheit, sich zum Planentwurf zu äußern.

Diese Beteiligungsplattform bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Stellungnahmen online abzugeben.

Zu Ihrer Information steht der Planentwurf (Textteil mit Begründung und Teilkarten, Kartenteil mit der Raumnutzungskarte, der Umweltbericht sowie weitere zweckdienliche Unterlagen) zur Verfügung. Weitere Informationen können Sie der Sitzungsvorlage 04/2025 des Planungsausschusses vom 19.03.2025 entnehmen.

Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Trägerbeteiligung: Vom Regionalverband informierte Träger öffentlicher Belange können bis einschließlich 27.06.2025 ihre Stellungnahme abgeben. Um Ihre Stellungnahme abzugeben, loggen Sie sich dazu bitte mit den übersandten Zugangsdaten ein.

Öffentlichkeitsbeteiligung: Ihre Stellungnahmen können Sie vom 07.04.2025 bis einschließlich 09.05.2025 abgeben. Um Ihre Stellungnahme abzugeben, können Sie sich mit Ihren persönlichen Daten registrieren und ab dem 07.04.2025 Ihre Stellungnahme über diese Plattform einreichen.

Nachdem Sie Ihre Stellungnahme an uns übermittelt haben, erhalten Sie eine Kopie als Bestätigung an die von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse.

Technische Hilfe und Hinweise zur Nutzung des Beteiligungstools gibt Ihnen die Funktionsbeschreibung.

Wir bedanken uns für Ihre Mitwirkung und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Hinweis: Dieses Beteiligungsverfahren findet ausschließlich zum Teilregionalplan Solarenergie statt. Wir bitten davon abzusehen, Stellungnahmen zum Teilregionalplan Windenergie einzureichen. Stellungnahmen zum Teilregionalplan Windenergie können nicht berücksichtigt werden. Sobald die zweite Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Teilregionalplan Windenergie startet, wird dies ebenfalls über die vorgesehenen Wege bekanntgegeben und die Möglichkeit bereitgestellt, Stellungnahmen über eine Beteiligungsplattform einzureichen.