Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) des Landkreises Northeim

Auslegung mit Beteiligung – Entwurf 2023

Mit Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten im Amtsblatt für den Landkreis Northeim Nr. 25 vom 20.06.2016, S. 216 - 222 ist das Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) für den Landkreis Northeim eingeleitet worden.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 15.09.2023 den Entwurf zur Neuaufstellung des RROP 2023 beschlossen.

Zu diesem Entwurf des RROP wird das Beteiligungsverfahren nach § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 3 NROG eingeleitet.

Im vorliegenden Entwurf des RROP ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Landkreises für einen zehnjährigen Zeitraum dargelegt.

Die folgenden Unterlagen
1. Entwurf der Satzung bestehend aus
    a. Satzungstext
    b. Beschreibender Darstellung
    c. Zeichnerischer Darstellung (im Maßstab 1:50.000)
2. Begründung mit Anlagen und Beikarten
3. Umweltbericht mit Anlage

können in der Zeit vom
02.10.2023 bis 13.11.2023

beim

Landkreis Northeim
Medenheimer Str. 6/8
37154 Northeim
Anbau Kreishaus, Zi. 155

während der Öffnungszeiten (Montag und Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr. Dienstag und Donnerstag: 8:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr) oder nach Terminvereinbarung (Kontakt per E-Mail unter regionalplanung@landkreis-northeim.de sowie telefonisch unter 05551 708-192) eingesehen werden. Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir um Terminvereinbarung.

Weitere Informationen und Unterlagen zur Neuaufstellung finden Sie auf folgender Internetseite:

https://www.landkreis-northeim.de/portal/seiten/neuaufstellung-des-regionalen-raumordnungsprogramms-fuer-den-landkreis-northeim-900000239-23900.html

Auf Grundlage des Umweltberichts erfolgt eine Umweltprüfung, bei der die erheblichen Auswirkungen des geplanten RROP auf die folgenden Schutzgüter überprüft werden:
1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
2. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
4. die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.

Bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungszeit, d. h. bis zum 27.11.2023 kann zum Entwurf des RROP, zu der Begründung und zum Umweltbericht in schriftlicher oder elektronischer Form Stellung genommen werden. Die Abgabe von Stellungnahmen kann über die digitale Beteiligungsplattform erfolgen.

Alternativ können Stellungnahmen per E-Mail an
regionalplanung@landkreis-northeim.de

oder postalisch an den
Landkreis Northeim
Fachbereich 44 Regionalplanung und Umweltschutz
Medenheimer Str. 6/8
37154 Northeim

abgegeben werden.

Mit Ablauf der oben angegebenen Stellungnahmefrist sind alle Stellungnahmen zu den Unterlagen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 5 NROG).

Im Falle einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten zum Zwecke des laufenden Regionalplanungsverfahren (einschließlich der Ermittlung und Abwägung betroffener Belange und Dokumentation des ordnungsgemäßen Verfahrens) gespeichert und verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter https://www.landkreis-northeim.de/portal/seiten/datenschutzerklaerung-900000001-23900.html veröffentlicht. Fragen können auch an die verantwortliche Person für den Datenschutz des Landkreises Northeim

Kommunale Dienste Göttingen (kAöR)
Behördliche*r Datenschutzbeauftragte*r
Paulinerstraße 14
37073 Göttingen
Telefon: +49 551 384-4125
E-Mail: datenschutz@kdgoe.de

gerichtet werden.

Northeim, 20.09.2023

Astrid Klinkert-Kittel
Die Landrätin