Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) des Landkreises Northeim

Erneute Auslegung mit eingeschränkter Beteiligung – 2. Entwurf

Im RROP sind für einen mittelfristigen Zeitraum Festlegungen als Ziele und Grundsätze der Raumordnung zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes, insbesondere zu den unterschiedlichen Nutzungen und Funktionen des Raumes zu treffen (§ 7 Abs. 1 Satz 1 ROG).

Mit Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten im Amtsblatt für den Landkreis Northeim Nr. 25 vom 20.06.2016, S. 216 – 222, ist das Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) für den Landkreis Northeim eingeleitet worden.

Zum ersten Entwurf des RROP wurde mit Beschluss des Kreistags vom 15. September 2023 ein Beteiligungsverfahren gem. § 9 Abs. 2 ROG vom 02.10.2023 bis 13.11.2023 durchgeführt.

Aufgrund der Ergebnisse dieses Verfahrens wurde der Entwurf des RROP überarbeitet. Unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgte u. a. die Kontrolle mit den Festlegungen aus dem derzeit gültigen LROP (2022), ein Abprüfen der Überlagerungen und ggf. ein Entflechten sowie eine Überarbeitung der Leitsätze. Aufgrund der Ergebnisse des ersten Beteiligungsverfahrens sind in allen Kapiteln des ersten RROP-Entwurfes Änderungen vorgenommen worden.

Die Änderungen von textlichen oder zeichnerischen Festlegungen können sich auf eine inhaltlich geänderte Formulierung bzw. Darstellung beziehen, auf eine Streichung, Ergänzung oder Überarbeitung. Teilweise wurden die Struktur und Nummerierung der Kapitel aktualisiert und Begründungen angepasst. Des Weiteren erfolgte eine Aktualisierung oder Überarbeitung der Beikarten, des Umweltberichts, des avifaunistischen Gutachtens sowie weiterer Anlagen zur Begründung.

Die Änderungen sind kenntlich gemacht. Die Änderungen der zeichnerischen Festlegungen können den Erläuterungskarten entnommen werden. Ausschließlich zu diesen geänderten Teilen wird gem. § 9 Abs. 3 ROG Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

In Bezug auf diese Überarbeitung wird ein erneutes Beteiligungsverfahren gem. § 9 Abs. 3 ROG durchgeführt. In diesem Verfahren ist auch der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu den geänderten Teilen des Planentwurfes zu geben.

Die folgenden Unterlagen
1. Entwurf der Satzung bestehend aus
a. Satzungstext
b. Beschreibender Darstellung
c. Zeichnerischer Darstellung (im Maßstab 1:50.000)
2. Begründung mit Anlagen und Beikarten
3. Umweltbericht mit Anlage
4. Erläuterungskarten und
5. Abwägungssynopse zum ersten Beteiligungsverfahren

können in der Zeit vom

21.03.2025 bis 23.05.2025

beim
Landkreis Northeim
Medenheimer Str. 6/8
37154 Northeim
Anbau Kreishaus, Zimmer 161

während der Öffnungszeiten (Montag und Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr. Dienstag und Donnerstag: 8:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr) oder nach Terminvereinbarung (Kontakt per E-Mail unter BeteiligungRROP@landkreis-northeim.de sowie telefonisch unter 05551/ 708-192) eingesehen werden. Die geänderten Unterlagen können auch auf folgender Internetseite eingesehen und heruntergeladen werden:

Zum Beteiligungsverfahren

Alternativ auf der Homepage des Landkreises Northeim unter:

https://www.landkreis-northeim.de/bauen-und-umwelt/rrop-neuaufstellung/

Bis spätestens zum 23.05.2025 kann zu den geänderten Teilen der ausgelegten Unterlagen in schriftlicher oder elektronischer Form oder während der oben genannten Öffnungszeiten mündlich zur Niederschrift Stellung genommen werden. Die Abgabe von Stellungnahmen über eine digitale Beteiligungsplattform kann unter folgender Internetseite erfolgen:

Zum Beteiligungsverfahren

Alternativ können Stellungnahmen postalisch an

Landkreis Northeim
Fachbereich 44 Regionalplanung und Umweltschutz
Medenheimer Str. 6/8
37154 Northeim

oder per E-Mail an
BeteiligungRROP@landkreis-northeim.de

abgegeben werden. E-Mail-Anhänge sind als .pdf, .docx, .xlsx, .pptx .jpg, .png, .tiff,.gif, .svg, .txt zu übermitteln.

Mit Ablauf der oben angegebenen Stellungnahmefrist sind alle Stellungnahmen zu den geänderten Teilen der Unterlagen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG).

Im Falle einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten zum Zwecke des laufenden Regionalplanungsverfahrens (einschließlich der Ermittlung und Abwägung betroffener Belange und Dokumentation des ordnungsgemäßen Verfahrens) gespeichert und verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter https://www.landkreis-northeim.de/portal/seiten/datenschutzerklaerung-900000001-23900.html veröffentlicht. Fragen können auch an die verantwortliche Person für den Datenschutz des Landkreises Northeim

Kommunale Dienste Göttingen (kAöR)
Behördliche*r Datenschutzbeauftragte*r
Paulinerstraße 14
37073 Göttingen
Telefon: +49 551 384-4125
E-Mail: datenschutz@kdgoe.de

gerichtet werden.


Northeim, 11.03.2025



Astrid Klinkert-Kittel
Die Landrätin