Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) für den Großraum Braunschweig, 1. Auslegung

Herzlich Willkommen zum Online-Beteiligungsverfahren für den 1. Entwurf RROP 2025!

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 03.05.2018 (Vorlage-Nr. 2018/18) die Auslegung des ersten Entwurfs des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2025 für den Regionalverband Großraum Braunschweig beschlossen.

Das RROP ist der Plan, der den Raum in unserer Region sichert, ordnet und entwickelt. Die räumliche und strukturelle Entwicklung der Region wird so im Sinne einer abgestimmten Siedlungs-, Freiraum- und Infrastrukturentwicklung festgelegt.

Folgende Unterlagen sind Bestandteil der Auslegung:

1. Entwurf der Satzung
2. Beschreibende Darstellung
3. Zeichnerische Darstellung
4. Begründung
5. Anlage
6. Umweltbericht

Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen in der Zeit vom 11.02.2026 bis einschließlich 25.03.2026 (Auslegungszeitraum) mit verlängerter Äußerungsfrist bis einschließlich 08.04.2026

Sie haben als Träger öffentlicher Belange und als Öffentlichkeit gem. § 9 Abs. 2 ROG bzw. gem. § 3 Abs. 3 NROG die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme zum Planentwurf abzugeben (Bekanntmachungstext).

Über die Onlineplattform können Sie Ihre Stellungnahme digital abgeben. Eine persönliche Anmeldung auf der Onlineplattform kann vom 11.02.2026 bis zum 25.03.2026 erfolgen. Bis zum 08.04.2026 haben Sie die Möglichkeit als angemeldeter Teilnehmer Stellungnahmen abzugeben (Äußerungsfrist). Alle Verfahrensunterlagen werden Ihnen auf der Plattform zur Verfügung gestellt.

Ebenfalls können in der Zeit vom 11.02.2026 bis zum 25.03.2026 die Unterlagen beim Regionalverband Großraum Braunschweig (Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig) während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung (unter rrop@rv-bs.de) eingesehen werden. Zudem können Sie Ihre Stellungnahmen per Mail, persönlich oder mündlich abgegeben. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite .

Äußerungsfrist:
Bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf des Auslegungszeitraums, d. h. bis zum 08.04.2026 kann zum 1. Entwurf RROP 2025 Stellung genommen werden. Mit Ablauf der o.a. Frist sind gem. § 9 Abs. 2 Satz 4 ROG alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Nähere Informationen zur Nutzung der Plattform für die Online-Beteiligung finden Sie in der Funktionsbeschreibung. Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wir bedanken uns für Ihr Mitwirken und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Abteilung Regionalentwicklung
Regionalverband Großraum Braunschweig

Erklärvideo Online-Beteiligung