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2. Anhörungsentwurf der Teilfortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben – Kapitel 4.2 Energie sowie Änderungen an anderen Plankapiteln (Teilregionalplan Energie)

Das Beteiligungsverfahren zum 2. Anhörungsentwurf des Teilregionalplans Energie beginnt am 09. April 2025. Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet vom 09. April - 09. Mai 2025 und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (Behörden etc.) vom 09. April - 10. Juni 2025 statt. In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit zum Anhörungsentwurf Stellung zu nehmen. Nach Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Nr. 3 ROG). Wir bitten wir Sie, Ihre Stellungnahme im Interesse eines zügigen Verfahrensablaufs umgehend abzugeben. Eine Fristverlängerung kann aufgrund des besonderen Termindrucks (§ 13 a LplG BW) nicht in Aussicht gestellt werden.


 Information

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen. Über „Stellungnahme formulieren“ können Sie eine Stellungnahme zu den einzelnen Planungsdokumenten abgeben.

Funktionsbeschreibung - Hinweise zur Nutzung

Hinweispapier zur effektiven Anwendung der Online-Beteiligung für Träger öffentlicher Belange(TÖB)

Bei Fragen und Problemen schicken Sie bitte eine Mail an: info@rvbo.de

 Aktuelle Mitteilungen

Beteiligungsverfahren Aktiv !

Stellungnahmen der TöB können noch bis zum 10.06.2025 abgegeben werden.

Stellungnahmen der Öffentlichkeit können bis zum 09.05.2025 abgegeben werden.



Planungsdokumente




Im Rahmen des 2. Offenlageverfahrens zum Teilregionalplan Energie kann gem. § 9 Abs. 3 ROG nur zu den Inhalten eine Stellungnahme abgegeben werden, die sich gegenüber dem 1. Offenlageentwurf geändert haben, es sei denn, es handelt sich um Erkenntnisse, die zum Zeitpunkt des 1. Offenlageentwurfs (gemäß Beschluss der Verbandsversammlung vom 08.12.2023) noch nicht bekannt waren. Stellungnahmen, die sich auf nicht geänderte Planinhalte beziehen, bleiben insofern unberücksichtigt.

Änderungen an den Vorranggebieten Windenergie sind den beigefügten Karten, Änderungen an den Vorbehaltsgebieten Photovoltaik der beigefügten Tabelle zu entnehmen (s. Downloadbereich). Die Abgrenzungen der Gebiete des zweiten Anhörungsentwurfs sind zudem in der Raumnutzungskarte zum Teilregionalplan Energie dargestellt.
Änderungen in den Plansätzen und der Begründung inkl. Anlagen gegenüber dem rechtskräftigen Regionalplan (Verbindlicherklärung am 24.11.2023) sind mit blauer Schriftfarbe gekennzeichnet. Die Änderungen zwischen dem 1. Offenlageentwurf des Teilregionalplans Energie und dem 2. Offenlageentwurf sind grau hinterlegt.
Änderungen am Umweltbericht inkl. Anlagen sind ebenfalls in grau hinterlegt.
 Plansätze und Begründung


 Raumnutzungskarte


 Umweltbericht