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Öffentlichkeit (Privatpersonen)

Privatpersonen sind:

  • natürliche Personen (alle an dieser Planung interessierten Personen).

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Öffentlichkeit (Juristische Personen des Privatrechts)

Juristische Personen des Privatrechts sind:

  • z. B. Institutionen, Unternehmen, Verbände und Vereinigungen

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Öffentliche Stellen

Öffentliche Stellen im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 5 ROG sind:

  • Behörden des Bundes und der Länder,
  • kommunale Gebietskörperschaften,
  • bundesunmittelbare und die der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts

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