6. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms Region Hannover 2016 (RROP 2016) zur Anpassung an das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 2022 (LROP 2022)

Herzlich Willkommen zum Online-Beteiligungsverfahren vom 13.10.2025 bis 24.11.2025.

Der Regionsausschuss der Region Hannover hat in seiner Sitzung am 16.09.2025 die Durchführung des Beteiligungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 9 Abs. 1 und 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 3 Abs. 1 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG) auf Grundlage des Entwurfes zur 6. Änderung des RROP 2016 (Stand: 15.07.2025) beschlossen.

Die neu hinzugekommenen oder geänderten Festlegungen des LROP wurden hinsichtlich der Anpassungspflicht geprüft. In Bezug auf das LROP 2022 ergeben sich Änderungsbedarfe für folgende Sachthemen bzw. Abschnitte:

• LROP / RROP Abschnitt 3.1.2 Ziffer 02 Natur und Landschaft, hier: Biotopverbund: Neu-Festlegung von fünf Teilflächen als Vorranggebiete Natur und Landschaft, die schon bestehende Vorranggebiete Natur und Landschaft ergänzen,
• LROP Abschnitt 3.1.5 Ziffer 03 / RROP 2016 Abschnitt 3.1.6 Kulturelles Sachgut, Kulturlandschaften: Neu-Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Kulturelles Sachgut,
• LROP Abschnitt 3.2.1 Ziffer 04 / RROP 2016 Abschnitt 3.2.2 Ziffer 02 Wald: Neu-Festlegung von Vorranggebieten Wald,
• LROP Abschnitt 3.2.2 Ziffer 12 / RROP 2016 Abschnitt 3.2.3 Ziffer 03 Rohstoffgewinnung: Herausnahme des Vorranggebietes Rohstoffgewinnung Kalibergwerk bei Wunstorf/Bokeloh,
• LROP Abschnitt 4.2.1 Ziffer 03 / RROP 2016 Abschnitt 4.2.3 Erneuerbare Energien, insbesondere Freiflächenphotovoltaik: Überarbeitung der Grund-sätze der Raumordnung, Streichung der bisherigen Ausschlussregelungen zur raumordnerischen Steuerung der Freiflächenphotovoltaik und Biogasanlagen und
• LROP Abschnitt 4.2.2 Ziffer 04 Vorranggebiete Leitungstrasse und Vorranggebiete Kabeltrassenkorridore Gleichstrom / RROP 2016 Abschnitt 4.2.2 Ziffer 01: Neu-Festlegung der überregionalen Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung SuedLink als Vorranggebiet Leitungstrasse.

Innerhalb des Zeitraums vom 13.10.2025 bis einschließlich 24.11.2025. haben Sie - als Träger öffentlicher Belange und Öffentlichkeit - die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme unmittelbar digital über diese Onlineplattform abzugeben. Alle Verfahrensunterlagen werden Ihnen auf der Plattform zur Verfügung gestellt.

Alternativ können Sie uns Ihre Stellungnahme auch per E-Mail oder auf dem Postweg übermitteln.
Die Stellungnahmen sind zu richten an:

• elektronisch
über die hier eingerichtete Beteiligungsplattform oder
per E-Mail an regionalplanung@region-hannover.de

oder

• schriftlich
an Region Hannover, Team Regionalplanung, Hildesheimer Str. 20, 30169 Hannover,
oder zur Niederschrift.

Grundsätzlich ist es ausreichend, wenn Sie einen dieser Kommunikationswege nutzen.


Nähere Informationen zur Nutzung der Plattform für die Online-Beteiligung finden Sie in der Funktionsbeschreibung. Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wir bedanken uns für Ihr Mitwirken und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung: regionalplanung@region-hannover.de.

Vielen Dank für Ihr Interesse, ihre Anregungen und Hinweise.