2. Offenlage zur 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar, Kapitel 1.4 „Wohnbauflächen“ und 1.5 „Gewerbliche Bauflächen“

Mit Blick auf eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Region und mit dem Ziel, Perspektiven für die Wohn- und Gewerbeflächenentwicklung in den nächsten 10-15 Jahren und darüber hinaus aufzuzeigen, überarbeitet der Verband Region Rhein-Neckar derzeit den gültigen Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar (ERP). Im Rahmen der 1. Offenlage konnte die Öffentlichkeit bereits im Jahr 2021 Stellung zu den geplanten Änderungen nehmen. Nach Abwägung aller Belange haben sich infolge dessen Änderungen am bisherigen Plankonzept ergeben, die eine erneute Offenlage erfordern.
Daher hat die Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar in ihrer Sitzung am 09. Dezember 2022 die 2. Offenlage zur 1. Änderung des ERP, Kapitel 1.4 „Wohnbauflächen“ und 1.5 „Gewerbliche Bauflächen“ beschlossen.

Die öffentliche Auslegung im Rahmen des Beteiligungsverfahrens erfolgt
vom 15. März bis 25. April 2023.
Innerhalb dieses Zeitraumes haben Sie die Möglichkeit Ihre Stellungnahme unmittelbar interaktiv über diese Onlineplattform abgeben.

Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Stellungnahmen nur zu den gegenüber der 1. Offenlage geänderten Planinhalten vorgebracht werden können.
Sämtliche in der Raumnutzungskarte sowie in den Plansätzen und Anhängen mit einem Stern (*) markierten Teile des Planentwurfs sind gegenüber der 1. Offenlage unverändert geblieben. Es ist zu beachten, dass hierzu keine Stellungnahmen abgegeben werden können.


Die 1. Änderung des ERP umfasst die Plankapitel 1.4 „Wohnbauflächen“ und 1.5 „Gewerbliche Bauflächen“ mit ihren Zielen und Grundsätzen der Raumordnung. Korrespondierend hierzu wird die Raumnutzungskarte des ERP geändert. Zum einen sollen im Sinne von Entwicklungsspielräumen bestehende regionalplanerische Restriktionen dort zurückgenommen werden, wo sich eine notwendige weitere Siedlungsentwicklung für Wohnen und Gewerbe städtebaulich anbietet und unter ökologischen Gesichtspunkten vertretbar ist. Zum anderen wird in der Raumnutzungskarte die Gebietskulisse der im ERP als Vorranggebiete festgelegten regionalbedeutsamen Gewerbestandorte verändert und diese Standorte werden entsprechend ihrer besonderen Standorteignung entweder den Vorranggebieten für „Gewerbe und Dienstleistung“ oder für „Industrie und Logistik“ zugeordnet.
Die 1. Änderung des gültigen ERP bezieht sich auf das gesamte Verbandsgebiet. Ein umfassender Umweltbericht ist Teil dieser 1. Änderung und beschreibt und bewertet mögliche Auswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter wie z. B. Mensch, Arten und Biotope, Klima, Wasser oder Boden.

Die Planunterlagen zur 1. Änderung des ERP bestehen aus einem Textteil mit den Plansätzen, Begründungen und Anhängen, der Raumnutzungskarte sowie dem Umweltbericht mit Anhängen.

Die interaktive Einbindung der Plandokumente in diesem Portal ermöglicht das Verfassen einer Stellungnahme mit direktem Bezug zu den Textteilen, der Raumnutzungskarte und dem Umweltbericht (Zum Beteiligungsverfahren) . Nähere Informationen zur Nutzung der Plattform für die Online-Beteiligung finden Sie im Hinweis-Papier .

Die Freischaltung der Online-Plattform entspricht den in der öffentlichen Bekanntmachung festgelegten Auslegungs- und Veröffentlichungsfristen. Nach Ablauf der oben genannten Auslegungsfrist besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine Stellungnahme noch bis zum 09. Mai 2023
• Schriftlich an die Postadresse: Verband Region Rhein-Neckar, M 1,4-5, 68161 Mannheim
oder
• Elektronisch an die E-Mail-Adresse: beteiligung-regionalplan@vrrn.de
zu übermitteln.