Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) des Landkreises Oldenburg (2. Entwurf 2025)

Auslegung mit Beteiligung – 2. Entwurf 2025

Mit Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten im Amtsblatt des Landkreises Oldenburg vom 21.10.2011 wurde das Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) für den Landkreis Oldenburg eingeleitet. Die Auslegung eines 1. Entwurfs des RROP wurde im Zeitraum vom 09. Januar 2025 bis 10. April 2025 durchgeführt. Stellungnahmen konnten bis zum 10. April 2025 abgegeben werden. Aufgrund der Ergebnisse dieses Verfahrens wurde der 1. Entwurf des RROP vollständig überarbeitet.

Die Überarbeitung führte zu Änderungen in den Grundzügen der Planung. Die wesentlichen Änderungen finden Sie hier. Aus diesem Grund wird zu dieser Überarbeitung (2. Entwurf) ein erneutes Beteiligungsverfahren nach § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG) eingeleitet.

In dem Beteiligungsverfahren zum 2. Entwurf des RROP ist auch der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Im 2. Entwurf des RROP ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Landkreises für einen zehnjährigen Zeitraum dargelegt.

Die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) des Landkreises Oldenburg endete am 11.12.2025. Die Frist zur Stellungnahme zum 2 Entwurf des RROP endete ebenfalls am 11.12.2025.

Mit Ablauf dieser o. g. Frist sind alle Stellungnahmen zu den Unterlagen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 5 NROG).


Die folgenden Unterlagen
1. Entwurf der Satzung bestehend aus
a. Satzungstext
b. Beschreibender Darstellung
c. Zeichnerischer Darstellung (im Maßstab 1:50.000)
2. Begründung mit Anlagen und Erläuterungskarten
3. Umweltbericht
sowie weitere Unterlagen können in der Zeit vom 10.11.2025 bis zum 11.12.2025 hier aufgerufen werden.

Auf Grundlage des Umweltberichts erfolgt eine Umweltprüfung, bei der die erheblichen Auswirkungen des geplanten RROP auf die folgenden Schutzgüter überprüft werden:

1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit,
2. Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
3. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
4. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
5. Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.


Mit Ablauf der oben angegebenen Stellungnahmefrist sind alle Stellungnahmen zu den Unterlagen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Im Falle einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten zum Zwecke des laufenden Regionalplanungsverfahren (einschließlich der Ermittlung und Abwägung betroffener Belange und Dokumentation des ordnungsgemäßen Verfahrens) gespeichert und verarbeitet.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter dem Link auf dieser Seite sowie unter Startseite | Landkreis Oldenburg (Rubrik „Datenschutz“ Datenschutz | Landkreis Oldenburg).
Fragen können auch an die verantwortliche Person für den Datenschutz des Landkreises Oldenburg gerichtet werden:

Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg
Elsässer Straße 66
26121 Oldenburg
EMail: Datenschutz@oldenburg-kreis.de


Wildeshausen, 10.11.2025

Dr. Christian Pundt
Der Landrat