Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Neckar Alb 2013

Der Regionalverband Neckar-Alb hat den gesetzlichen Auftrag, Vorranggebiete für Windenergienutzung im Umfang von mindestens 1,8 % der Fläche der Region Neckar-Alb auszuweisen. Die Region Neckar-Alb umfasst die Landkreise Reutlingen, Tübingen und Zollernalbkreis. Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Neckar-Alb hat am 05.12.2023 einen Planentwurf beschlossen und das Beteiligungsverfahren eröffnet. Städte und Gemeinden, Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit haben nun gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz bzw. § 12 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 5 Landesplanungsgesetz Gelegenheit, sich zum Planentwurf zu äußern.

Diese Beteiligungsplattform bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Stellungnahmen online abzugeben.

Zu Ihrer Information stehen der Planentwurf mit Textteil, Begründung, die Darstellung der Vorranggebiete in der Raumnutzungskarte und der Umweltbericht zur Verfügung. Weitere Informationen können Sie der Begründung der Teilfortschreibung des Regionalplans sowie der Sitzungsvorlage der Verbandsversammlung vom 05.12.2023 entnehmen.

Ihre Stellungnahmen können Sie bis spätestens 11. April 2024 abgeben. Um Ihre Stellungnahme abzugeben, loggen Sie sich dazu bitte mit den übersandten Zugangsdaten ein oder registrieren sich mit Ihren persönlichen Daten. Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Nachdem Sie Ihre Stellungnahme an uns übermittelt haben, erhalten Sie eine Kopie als Bestätigung an die von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse.

Technische Hilfe und Hinweise zur Nutzung des Beteiligungstools gibt Ihnen die Funktionsbeschreibung.

Wir bedanken uns für Ihre Mitwirkung und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Parallel zu diesem Beteiligungsverfahren führen wir auch das Beteiligungsverfahren für den Teilregionalplan Solarenergie durch. Falls Sie die Unterlagen zum Teilregionalplan Solarenergie einsehen oder uns eine Stellungnahme abgeben möchten, klicken Sie hier: zum Teilregionalplan Solarenergie