Teilregionalplan Windenergie des Regionalverbands Nordschwarzwald

Der Regionalverband Nordschwarzwald hat den gesetzlichen Auftrag, Vorranggebiete für die Windenergie im Umfang von mindestens 1,8 % der Fläche der Region Nordschwarzwald festzulegen. Die Region Nordschwarzwald umfasst die Stadt Pforzheim, den Enzkreis sowie die Landkreise Calw und Freudenstadt.

Der Teilregionalplan Windenergie für die Region Nordschwarzwald ist durch öffentliche Bekanntmachung am Mittwoch, 01.07.2026 in Kraft getreten. Zuvor hatte die Verbandsversammlung des Regionalverbands Nordschwarzwald in ihrer Sitzung am 11.03.2026 den Teilregionalplan Windenergie durch Satzung festgestellt und das Erreichen der Teilflächenziele festgestellt. Dabei wurden die beiden Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen WE3 in Neulingen und WF14 in Horb am Neckar von der Satzung zurückgestellt und für sie ein weitergehendes Verfahren durch eine erneute (dritte) Beteiligung beschlossen.

Städte und Gemeinden, Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit haben nun gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 12 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg (LplG) Gelegenheit, sich zum Planentwurf zu äußern.

Über das Formular auf dieser Beteiligungsplattform können Sie Ihre Stellungnahme zu den geänderten Teilen des Planentwurfs online einreichen.

Beteiligt wird ausschließlich zu den beiden vom Satzungsbeschluss des Teilregionalplans Windenergie zurückgestellten Vorranggebieten für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen WE3 in Neulingen und WF14 in Horb am Neckar.

Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit zur Stellungnahme gemäß § 9 Abs. 3 Satz 3 ROG auf die geänderten Planinhalte beschränkt ist.


Zu Ihrer Information stehen der Planentwurf mit Textteil samt Begründung, die Raumnutzungskarte, der Umweltbericht mit Anhängen sowie weitere verfahrensrelevante Hinweise zur Verfügung. Die Änderungen des Planentwurfs sind kenntlich gemacht.

Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Öffentlichkeitsbeteiligung: Ihre Stellungnahmen können Sie von Montag, 13.07.2026 bis einschließlich Freitag, 21.08.2026 einreichen. Um Ihre Stellungnahme einzureichen, registrieren Sie sich bitte mit Ihren persönlichen Daten.

Trägerbeteiligung: Vom Regionalverband informierte Träger öffentlicher Belange können bis einschließlich Freitag, 09.10.2026 ihre Stellungnahme einreichen. Um Ihre Stellungnahme einzureichen, loggen Sie sich dazu bitte mit den übersandten Zugangsdaten ein.

Nachdem Sie Ihre Stellungnahme an uns übermittelt haben, erhalten Sie eine Kopie als Bestätigung an die von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse.

Technische Hilfe und Hinweise zur Nutzung des Beteiligungstools gibt Ihnen die Funktionsbeschreibung.

Wir bedanken uns für Ihre Mitwirkung und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.