Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 im Zuge der Regionalen Planungsoffensive Erneuerbare Energien (Teilfortschreibung Windenergie II) – Verfahren der erneuten Beteiligung

Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat den gesetzlichen Auftrag, Gebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen im Umfang von mindestens 1,8 % der Fläche der Region Heilbronn-Franken festzulegen. Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Heilbronn-Franken hat am 30. Januar 2026 in öffentlicher Sitzung den modifizierten Entwurf der Teilfortschreibung Windenergie II und auf dieser Grundlage die erneute Durchführung der Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Das weitere Verfahren wird gemäß der Übergangsvorschrift § 53a Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LplG) entsprechend dem Landesplanungsgesetz (LplG) in der Fassung vom 10. Juli 2003 (GBl. S. 385), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. März 2025 (GBl. 2025 Nr. 22) durchgeführt.

Zu Ihrer Information stehen der modifizierte Planentwurf, bestehend aus dem Text- und Kartenteil und der Begründung zur Verfügung. Weitere Informationen können Sie der Sitzungsvorlage (PA/VV) 11/55 b der Verbandsversammlung vom 30. Januar 2026 auf unserer Homepage entnehmen.

Diese Beteiligungsplattform bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Stellungnahme online abzugeben.

Bei der erneuten Beteiligung handelt es sich um eine verkürzte und beschränkte Beteiligung gemäß § 9 Abs. 3 i. V. m. Abs. 5 Raumordnungsgesetz (ROG), d.h. die zeitliche Frist wird sowohl für die Trägerbeteiligung, als auch die Öffentlichkeitsbeteiligung auf einen Monat verkürzt. Ihre Stellungnahmen können Sie vom 2. März 2026 bis spätestens 2. April 2026 abgeben.

Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit zur Stellungnahme nach § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) auf die geänderten Planinhalte beschränkt ist. Das bedeutet, dass die Möglichkeit zur Stellungnahme nur hinsichtlich der zu streichenden Vorranggebiete besteht. Die Auflistung dieser entnehmen sie den oben genannten Unterlagen, die zur Verfügung gestellt werden.

Hinweise für die Trägerbeteiligung:
Um Ihre Stellungnahme abzugeben, loggen Sie sich dazu bitte mit den übersandten Zugangsdaten ein.

Hinweise für die Öffentlichkeitsbeteiligung:
Um Ihre Stellungnahme abzugeben, registrieren Sie sich bitte neu mit Ihren persönlichen Daten.

Nachdem Sie Ihre Stellungnahme an uns übermittelt haben, erhalten Sie eine Kopie als Bestätigung an die von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse.

Technische Hilfe und Hinweise zur Nutzung des Beteiligungstools gibt Ihnen die Funktionsbeschreibung.

Wir bedanken uns für Ihre Mitwirkung und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

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