Öffentliche Bekanntmachung des Verbandes Region Rhein-Neckar über die Offenlage zur Aufstellung des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar

Für die Solarenergienutzung gibt es (anders als bei der Windenergie) seitens des Bundes keine Zielvorgaben zum Ausbau. Folglich wurden in den an der Region Rhein-Neckar beteiligten Bundesländern unterschiedliche Regelungen getroffen.

In Baden-Württemberg sollen nach der Regionalen Planungsoffensive insgesamt 2 % der Regionsfläche für die Erzeugung von Wind- und Solarenergie bereitgestellt werden. Nach Abzug von 1,8 %, die nach dem Windenergiebedarfsgesetz (WindBG) für die Erzeugung von Windenergie im baden-württembergischen Teil der Region zur Verfügung stehen sollen, ergibt sich ein Anteil von 0,2 % der Regionsfläche, welche für die Nutzung von Solarenergie bereitgestellt werden soll. Diese Sicherung erfolgt für die Freiflächen-Photovoltaik als Grundsatz der Raumordnung in Form von regionalplanerischen Vorbehaltsgebieten.

Für den rheinland-pfälzischen Teilraum besteht gemäß der vierten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms IV Rheinland-Pfalz der Auftrag zur Ausweisung von mindestens Vorbehaltsgebieten für die Freiflächen-Photovoltaik. Flächenuntergrenzen sind nicht vorgegeben, jedoch soll die Inanspruchnahme von Ackerflächen durch nach dem 31.12.2020 neu errichtete Freiflächen-Photovoltaikanlagen landesweit einen Anteil von 2 % nicht überschreiten.

Nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Änderung des Hessischen Energiegesetzes (HEG) und der Hessischen Bauordnung vom 22.11.2022 besteht das Ziel zur Nutzung von Photovoltaikanlagen in einer Größenordnung von 1 Prozent der Fläche des Landes Hessen. Hierbei zählen sowohl Dach- als auch Freiflächenanlagen. Nach Vorgabe des Landesentwicklungsplan Hessen 2020 sind in den Regionalplänen Gebietskategorien festzulegen, in denen die Errichtung von Freiflächen-Solaranlagen mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar sind.

Die Verbandsversammlung des Verbands Region Rhein-Neckar hat in ihrer Sitzung am 20.07.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar gefasst. Zwischenzeitlich wurde der Entwurf der des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar fertiggestellt. In ihrer Sitzung am 15.12.2023 hat die Verbandsversammlung des Verbands Region Rhein-Neckar die Offenlage zum Planentwurf beschlossen.

Die Beteiligungsplattform zum Teilregionalplan Freiflächen-Photovoltaik ist
vom 05. März 2024 bis 13. Mai 2024 aktiv.


Innerhalb dieses Zeitraumes haben Sie die Möglichkeit Ihre Stellungnahme unmittelbar digital über diese Onlineplattform abzugeben

Die Aufstellung des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar bezieht sich auf das gesamte Verbandsgebiet. Ein umfassender Umweltbericht ist Teil dieser Fortschreibung und bewertet mögliche Auswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter wie z.B. Mensch, Arten und Biotope, Klima, Wasser oder Boden.

Die Planunterlagen zur Aufstellung des Teilregionalplans Freiflächen-Photovoltaik zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar bestehen aus einem Textteil mit den Plansätzen und Begründungen, der Raumnutzungskarte (aus Gründen der Übersichtlichkeit aufgeteilt in einen Ostteil und einen Westteil) sowie dem Umweltbericht. Zusätzlich zu den offiziellen Planunterlagen bieten wir Ihnen eine unverbindliche A3-Übersichtskarte als Lesehilfe zur Raumnutzungskarte sowie die jeweiligen Geodaten als Download an. Diese ist auf unserer Website zu finden.

Die interaktive Einbindung der Plandokumente in diesem Portal ermöglicht das Verfassen einer Stellungnahme mit direktem Bezug zu den Textteilen, der Raumnutzungskarte und dem Umweltbericht. Zum Beteiligungsverfahren

Nähere Informationen zur Nutzung der Plattform für die Online-Beteiligung finden Sie im Hinweis-Papier.

Parallel zu diesem Beteiligungsverfahren führen wir auch ein Beteiligungsverfahren für den Teilregionalplan Windenergie durch. Falls Sie die Unterlagen zum Teilregionalplan Windenergie einsehen oder eine Stellungnahme dazu abgeben möchten, klicken Sie bitte hier: zum Teilregionalplan Windenergie