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Privatperson

Privatpersonen sind:

  • natürliche Personen (alle an dieser Planung
    interessierten Personen)

sowie

  • juristische Personen des Privatrechts
    (Unternehmen, Verbände und Vereinigungen,    
    die keine Träger öffentlicher Belange sind).

Öffentliche Stellen

Öffentliche Stellen sind juristische Personen
des öffentlichen Rechts, insbesondere:

  • Bundes-, Landes- und sonstige Behörden,
  • kommunale Gebietskörperschaften (Landkreise,
    Städte, Ämter und Gemeinden),
  • Verbände, Vereinigungen, Unternehmen und
    Organisationen, die öffentliche Aufgaben
    wahrnehmen.