2. Offenlage der Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar

Mit den Gesetzespaketen zur Energiewende wurden im Laufe der Jahre 2022 und 2023 die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Raumordnung zur Sicherung von Flächen für die Windenergie weitgehend verändert.

Um die Energiewende umsetzen zu können, wurden mit dem am 1. Februar 2023 in Kraft getretenen Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) erstmalig klare Flächenziele für den Ausbau der Windenergie festgelegt. Ziel ist es, bis zum 31.12.2032 zwei Prozent der Fläche der Bundesrepublik Deutschland für die Windenergienutzung zu sichern. Bis zum 31.12.2027 sollen in einem Zwischenschritt 1,1 % der Fläche des Landes Baden-Württemberg, 1,4 % des Landes Rheinland-Pfalz und 1,8 % des Landes Hessen für die Windenergienutzung gesichert werden. Endgültig sollen bis zum 31.12.2032 in Baden-Württemberg 1,8 % und in Rheinland-Pfalz und Hessen 2,2 % der jeweiligen Landesfläche für die Windenergienutzung gesichert werden.

Mit der Regionalen Planungsoffensive des Landes Baden-Württemberg, die bereits am 17.03.2022 von der Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi und den Verbandsvorsitzenden der zwölf Regionalverbände gestartet wurde, wurde der zeitliche Rahmen zur Erreichung des Flächenziels in Baden-Württemberg weit nach vorne verlegt. Bereits bis zum 30.09.2025 sollen die Regionalpläne, die für die Erreichung des 1,8 %-Flächenziels (nach WindBG eigentlich erst bis zum 31.12.2032 zu erreichen) notwendig sind, als Satzung beschlossen werden. Da der Verband Region Rhein-Neckar für die gesamte Metropolregion Rhein-Neckar, grenzüberschreitend einheitlich plant, wird sich für die Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie an diesem vorgezogenen zeitlichen Rahmen des Landes Baden-Württemberg orientiert.

Die Verbandsversammlung des Verbands Region Rhein-Neckar hat in ihrer Sitzung am 20.07.2022 den Beschluss zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar gefasst. Zwischenzeitlich wurde der Entwurf der Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar fertiggestellt. In ihrer Sitzung am 12.12.2025 hat die Verbandsversammlung des Verbands Region Rhein-Neckar die zweite Offenlage zum Planentwurf beschlossen.

Die Beteiligungsplattform zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie ist
vom 03. Februar 2026 bis 16. März 2026 aktiv.

Innerhalb dieses Zeitraumes haben Sie die Möglichkeit Ihre Stellungnahme unmittelbar interaktiv über diese Onlineplattform abzugeben.


Die Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar bezieht sich auf das gesamte Verbandsgebiet. Ein umfassender Umweltbericht ist Teil dieser Fortschreibung und bewertet mögliche Auswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter wie z.B. Mensch, Arten und Biotope, Klima, Wasser oder Boden.

Die Planunterlagen zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar bestehen aus einem Textteil mit den Plansätzen und Begründungen, der Raumnutzungskarte (aus Gründen der Übersichtlichkeit aufgeteilt in einen Ostteil und einen Westteil) sowie dem Umweltbericht (inklusive Gebietssteckbriefen). Zusätzlich zu den offiziellen Planunterlagen bieten wir Ihnen die Geodaten mit den Abgrenzungen der im Planentwurf festgelegten Vorranggebieten für die regionalbedeutsame Windenergienutzung als Download an. Diese sind auf unserer Webseite zu finden. (https://planungsregion.m-r-n.com/regionalplan/fortschreibung-des-teilregionalplans-windenergie/) Zudem finden Sie auf der Webseite die Synopse mit Behandlungsvorschlägen zu den im Rahmen der ersten Offenlage eingegangenen Anregungen zum Planentwurf.

Die interaktive Einbindung der Plandokumente in diesem Portal ermöglicht das Verfassen einer Stellungnahme mit direktem Bezug zu den Textteilen, der Raumnutzungskarte und dem Umweltbericht. Zum Beteiligungsverfahren

Nähere Informationen zur Nutzung der Plattform für die Online-Beteiligung finden Sie im Hinweis-Papier .