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Teilregionalplan Energie 2025 – Erneute Beteiligung zu den entfallenen Gebieten des zweiten Anhörungsentwurfs

Das erneute Beteiligungsverfahren zum Teilregionalplan Energie findet für die Öffentlichkeit sowie für die Träger öffentlicher Belange (Behörden etc.) vom 09. Februar – 09. März 2026 statt. In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit, zum Anhörungsentwurf Stellung zu nehmen.
Nach Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Nr. 3 ROG). Wir bitten wir Sie, Ihre Stellungnahme im Interesse eines zügigen Verfahrensablaufs umgehend abzugeben.


 Information

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen. Über „Stellungnahme formulieren“ können Sie eine Stellungnahme zum Planungsdokument abgeben.

Funktionsbeschreibung - Hinweise zur Nutzung

Hinweispapier zur effektiven Anwendung der Online-Beteiligung für Träger öffentlicher Belange(TÖB)

Bei Fragen und Problemen schicken Sie bitte eine Mail an: info@rvbo.de

 Aktuelle Mitteilungen

Beteiligungsverfahren Aktiv !

Stellungnahmen der TöB sowie der Öffentlichkeit können noch bis zum 09.03.2026 abgegeben werden.



Planungsdokumente




Im Rahmen des erneuten Beteiligungsverfahrens zum Teilregionalplan Energie kann gem. § 9 Abs. 3 ROG nur in Bezug auf Änderungen (entfallene Gebiete nach der zweiten Anhörung) eine Stellungnahme abgegeben werden. Stellungnahmen, die sich nicht auf die entfallenen Gebiete beziehen, bleiben insofern unberücksichtigt.

Dem Planungsdokument können die nach der zweiten Anhörung entfallenen Gebiete, die Gegenstand der erneuten, dritten Anhörung sind, entnommen werden (s. Downloadbereich).

 Teilregionalplan Energie 2025 - Planungsdokument 3. Offenlage